Hallo,
Ich bin seit dem 04.01.2016 FWDL 23, wahrend der AGA kam es zu einer Überlastung meines Rechten Knies. Nach einigen Fachärtzlichen Untersuchungen hat man festgestellt das ich eine Partella Dysplasie 3. Grades hab (Fehlbildung der Kniescheibe). Ich hatte vorher nie Probleme.
Ein Bundeswehr Facharzt hat mich darauf hin für 3 Monate vorübergehend Dienstunfähig erklärt, und mein OSA hat mich darauf hin ein DU Verfahren eingeleitet.
Ich bin nun seit c.a. 7 Wochen KZH das DU Verfahren läuft seit c.a. 4 Wochen.
Die 3 Monate vorübergehende Dienstunfähigkeit sind in c.a. 5 Wochen um.
Ich habe eine Physiotherapie begonnen und mein Therapeut ist der Meinung das ich mit aufbau des Quadricebs (Oberschenkelmuskel) die "Schwäche" kompensieren kann.
Ich werde am 04.04.2016 in meine Stammeinheit versetzt.
Ich will die Bundeswehr nicht verlassen, habe ich irgendeine Chance bleiben zu dürfen? mann sagte mir ich könne mich nach Ablauf dieser 3 Monate vorübergehender Dienstunfähigkeit neu bewerben was sinnlos ist da diese in c.a. 5 wochen ablaufen müsste, und das DU verfahren höchstwahrscheinlich noch was andauert.
Kann ich mit dem neuen zuständigen Artzt in meiner Stammeinheit reden ? Kann man da was machen, Kann ich die ATNs nachholen und eventuell eine andere Verwendung eingesetzt werden?
Mein zuständiger OSA war nicht wirklich daran interessiert mir zu Helfen, eher hatte ich das Gefühl er will das schnell hinter sich bringen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen.
Kameradschaftliche Grüße.
Es ist deine Gesundheit und da musst du abwägen, was wirklich wichtig ist. Ein FWD, der nur einige Monate geht oder ggf. bleibende Schäden. Wenn du UA oder FA wärst, könnte ich das gut verstehen, aber so weiß ich nicht, ob sich das lohnt. Zumal wenn die die GA wiederholst (was wohl frühstens ab 01.07. passieren würde) und du anschließend deine Ausbildung für den Dienstposten bekommst, bleiben dir noch 11 Monate. So richtig gewinnbringend für beide Seiten ist das nicht.
Du könntest jetzt bereits während des DU-Verfahrens dich um Berufsmöglichkeiten außerhalb der Bw kümmern.
Zu deiner Frage, es entscheidet nicht der Truppenarzt über die Festlegung DU, sondern das wird aufgrund Fachgutachten durch vorgesetzte Ärzte entschieden. Selbstverständlich kannst du mit deinem neuen TrArzt reden.
sprich mit deinen Vorgesetzten, ob dich jemand mit nicht abgeschlossener GA für einen Bürojob haben will. Darauf wird es nämlich hinaus laufen. Sollte sich ein DP für dich finden, sollte die Einheit mit deinem Truppenarzt sprechen.
Ist die einzige Chance, die ich sehe.
Eine Patelladysplasie III° ist dauerhaft mit dem militärischen Dienst nicht vereinbar.
Danke für die schnellen Antworten,
Mit den Berufsmöglichkeiten ist das Problem das ich gerne eine gescheite Ausbildung machen würde, was aber im Moment schwierig ist einen Platz zu finden da die besten bereits belegt sind und der Rest der "besseren" Betriebe sich langsam festlegen wollen, und ich z.B. nicht Probearbeiten oder Praktikas machen darf, was von einigen gewünscht war.
Und ich kann auch keine klare aussage dem möglichen Arbeitgeber machen, zu welchem Zeitpunkt ich z.B. für Praktikas zur Verfügung stehe.
Wenn ich irgendwann bald entlassen werde verliere ich ein Jahr, bzw. muss ich zu irgendeiner Leiharbeitsfirma um die zeit zu überbrücken.
Wenn ich das DU durch Selbstkündigung umgehe bekomme ich 3 Monate sperre beim Arbeitsamt, ich lebe allein, daher bin ich darauf angewiesen, zur Überbrückung.
Alles kompliziert im Augenblick
Es gibt doch auch den Bundesfreiwilligendienst abseits der Armee.
Oder man macht halt einen Aushilfsjob.
Den Weg, drin zu bleiben, habe ich dir ja genannt.
Zitatwahrend der AGA kam es zu einer Überlastung meines Rechten Knies.
Ggf. liegt auch eine Wehrdienstbeschädigung vor. Hier sollten auf jeden Fall durch einen Fachmann mögliche Ansprüche geprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Knie dauerhaft geschädigt ist.
Eine Patelladysplasie III° kommt aber nicht "mal gerade so" durch Überbelastung durch die GA. Denke die Hoffnung kann er knicken.
Die Partella Dysplasie ist wohl angeboren und ist nicht durch die GA enstanden, viel mehr erst erkannt worden, aber ich dachte mir, wenn ich in der Stammeinheit die ATNs nachholen kann, könnte mann mir einen Dienstposten geben der weniger belastend ist wie z.B. LKW fahrer, Büro etc.
Du wirst schlichtweg die GA nicht abschließen können. LKW-Fahren kannst du vergessen, dafür wirst du keine Tauglichkeit bekommen. Es wird auf einen Bürojob hinauslaufen. Deswegen musst du dich mit deinen Vorgesetzten zusammensetzen und klären müssen, ob es eine Einheit gibt, die dich trotzdem haben will.
Ich habe jetzt vom KpChef die Kündigung wehwn gesundheitlichen Gründen bekommen, er beruft sich auf das Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit. Meine die frist für meine dienstuntauglichkeit läuft hierbei aber 9 Tage nach meinem kündigungsdatum ab, aber er ist auch hier der Meinung das meine Tauglichkeit dann nicht wieder hergestellt ist und stützt seine entscheidet auf Aktenlage.
Ich habe dem nicht widersprochen, ich will die Sache nicht noch komplizierter machen.
Ich bin nun Innendienst bis DZE 30.04.16
Stimmt das das ich 6 Monate Bewerbungs Sperre bekomme ?
DAs stimmt irgendwas nicht.
Es gibt bei der Bundeswehr nicht einfach so die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Es gibt auch keine Probezeit so wie im Zivilen.
Da du schon mehr als 4 Wochen beim Bund bist, musst du ein normales DU-Verfahren durchlaufen.
Da du das alleine offenbar nicht hin bekommst- sprich mal mit dem Sozialdienst an deinem Standort.
Welche Begründung steht denn wörtlich in der Entlassungsverfügung, die der Chef Ihnen eröffnet und auisagehändigt hat?
Ich hänge es mal als Foto an.
Foto gelöscht.
Du solltest mindestens deinen Namen/Einheit usw. schwärzen. Vielleicht haben KlausP und ulli76 es aber auch schon gelesen und können antworten.
Seltsam. Da steht nirgends, auf welcher gesetzlichen Grundlage er Sie entlässt und ich vermisse eine Rechtsbehelfbelehrung. Ist das jetzt die Entlassuingsverfügung oder ein Antrag auf Entlassung?
@ Klaus:
Das ist ein Antrag, den der TE wohl zugestimmt hat, vermutlich wird er also entlassen werden.
Ja genau das ist ein Antrag, ich habe den auch bereits unterschrieben, ich hab zwar versucht Alternativen einzubrimgen, ohne Erfolg, ich hätte eine Stellungnahme schreiben können oder die VP hinzuziehen, aber ich habe drauf verzichtet. Ich war oder bin überzeugt das ich dem nicht entgegen setzen kann, und habe daher zumindest auf dem Papier die Entscheidung akzeptiert, wohl fühle ich mich damit eigentlich nicht, da ich sehr stolz gewesen bin zur Bundeswehr zu dürfen, aber leider ist meine bisherige Dienstzeit sehr unglücklich verlaufen
ZitatJa genau das ist ein Antrag,
Okay, ich hab nur die Begründung gelesen weil ich nicht gerafft habe, dass Sie das ganze Schreiben eingestellt haben.
Wenn Sie dem zugestimmt und auf eine Gegendarstellung/eigene Äußerung verzichtet haben können wir uns auch jede weitere Diskussion sparen.
Zitat von: ulli76 am 06. April 2016, 16:20:36
DAs stimmt irgendwas nicht.
Es gibt bei der Bundeswehr nicht einfach so die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Es gibt auch keine Probezeit so wie im Zivilen.
Da du schon mehr als 4 Wochen beim Bund bist, musst du ein normales DU-Verfahren durchlaufen.
Da du das alleine offenbar nicht hin bekommst- sprich mal mit dem Sozialdienst an deinem Standort.
Wenn er freiwilligen Wehrdienst nach 58b SG leistet...
...hat er eine 6-monatige Probezeit...
In dieser Zeit kann er jederzeit kündigen...
Aber auch die Bw kann ihn entlassen.
Dies hat der Chef beantragt.
Da er dem Antrag nicht widersprochen hat....
Zitataber ich habe drauf verzichtet. Ich war oder bin überzeugt das ich dem nicht entgegen setzen kann, und habe daher zumindest auf dem Papier die Entscheidung akzeptiert,
Ich fasse mal zusammen: Sie haben schriftlich zugestimmt, dass Sie mit der Entlassung einverstanden sind??? Und dann regen Sie sich hier jetzt auf, dass Sie eigentlich gar nicht entlassen werden wollen ??
Das versteht wirklich keiner.
Damit dürfte es auch keinerlei Aussichten auf dem Rechtsweg mehr geben. Daran sind Sie aber wirklich selbst schuld.
Ich hab keinen Ausweg gesehen, bzw. Ich habe gestern den Entwurf bekommen und mir wurde gesagt ich kann schriftlich Stellung nehmen, und heute hat man mir das fertige Exemplar vorgelegt und das hab ich unterschrieben, da wurde mir erst eingeräumt dasich die VP hinzuziehen kann, ich wurde würde ich behaupten mangelhaft belehrt, da ich neu in der Einheit bin und weder die VP noch sonst jemanden kenne, hab ich einfach den Antrag unterschrieben. Ich war nicht überzeugt das ich eine wahl haben würde
Wenn man eines nicht tut wenn man Zweifel oder fragen hat, oder man sich nicht sicher ist, ist etwas zu unterschreiben.
Der KpChef hat auch gesagt, das es schwer wäre aus der Infanterie wo anders hin zu wechseln und das der beste Weg sei, und ich soll mich Neu bewerben, das kann ich auch jetzt schon tun dann hätte ich bessere Karten.
Andere Kameraden aber wiederum behauptet man bekommt erstmal 6 Monate Berwerbungs sperre und das wiedereinstellverfahren wäre langwierig und nicht so einfach
Sperre weiß ich nicht, aber das ein aktenkundig kaputtes Knie keine Empfehlung für eine erneute Einstellung sein dürfte, ist auch klar.
Nicht besonders fürsorglich vom KpChef, Sie da quasi zu bequatschen, aber von Ihrer Seite eben auch alles andere als clever, das zu unterschreiben.
Ist wohl für beide Seiten die beste Lösung.
Halten wir mal fest, das parallel ja ein DU Verfahren läuft, dessen Ausgang klar ist - insoweit sprechen wir nur von ein oder zwei Monaten mehr KZH.
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass da einer eigentlich gar nicht so traurig ist, die Bw zu verlassen.