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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Como am 05. April 2016, 09:54:45

Titel: Familienzuschläge Verheiratet+Kind
Beitrag von: Como am 05. April 2016, 09:54:45
Hallo Zusammen,

da ich es gerade in einem anderen Thread gelesen habe:

Ich bin verheiratet, habe 1 Kind (3 Monate) und habe bei meinen Bewerbungsunterlagen sowohl die Ehe- als auch die Geburtsurkunde meines Sohnes beigefügt.

Wird der Familienzuschlag dadurch automatisch berechnet oder muss ich diesen zusätzlich beantragen?
Titel: Antw:Familienzuschläge Verheiratet+Kind
Beitrag von: KlausP am 05. April 2016, 10:07:29
Das fließt automatisch in die Besoldung ein.
Titel: Antw:Familienzuschläge Verheiratet+Kind
Beitrag von: Hedi am 05. April 2016, 10:18:22
Tipp: Am besten in den ersten Dienstwochen beim PerFw nachfragen, ob alle Unterlagen vorhanden sind, und ob es ins SAP eingepflegt wurde.

In meinem Fall ist da leider alles schief gelaufen, so dass ich alle Unterlagen nochmal einreichen musste.
Titel: Antw:Familienzuschläge Verheiratet+Kind
Beitrag von: Como am 05. April 2016, 10:24:33
Zitat von: Hedi am 05. April 2016, 10:18:22
Tipp: Am besten in den ersten Dienstwochen beim PerFw nachfragen, ob alle Unterlagen vorhanden sind, und ob es ins SAP eingepflegt wurde.

In meinem Fall ist da leider alles schief gelaufen, so dass ich alle Unterlagen nochmal einreichen musste.

Genau wegen Deinem Post habe ich jetzt lieber nochmal nachgefragt.. :) Nicht dass ich dann auch nachlaufen muss.
Titel: Antw:Familienzuschläge Verheiratet+Kind
Beitrag von: Papierberg am 05. April 2016, 18:05:23
Möglicherweise werden Sie vom Bundesverwaltungsamt in Kürze oder auch später einen Fragebogen bekommen, in dem Sie zum Bezug von Kindergeld und zu einem etwaigen Beschäftigungsverhältnis des Ehepartners gefragt werden - nicht irritieren lassen. Wenn Sie die genannten Unterlagen schon vorgelegt haben, ist der entscheidende Schritt von Ihrer Seite getan. Bei der Erstaufnahme in die laufende Zahlung kann es wegen der Beteiligung mehrerer Stellen in Einzelfällen zu Verzögerungen oder administrativen Problemen kommen. Prüfen Sie in Ihrer Gehaltsmitteilung zu gegebener Zeit besonders den Familienzuschlag.