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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Como am 05. April 2016, 14:16:46

Titel: BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: Como am 05. April 2016, 14:16:46
Hallo,

ich war bereits als FWDL 15 Monate bei der BW. Nun habe ich mich auf mehrere SAZ8 Mannschafter-Stellen beworben.

Da die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.

Inwiefern wird der BFD Anspruch gekürzt, da man ja auch als FWDL x € / Tag bekommt, wenn man Ausscheidet?
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: HerrZog am 05. April 2016, 14:54:22
Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: KlausP am 05. April 2016, 14:57:18
Zitat von: HerrZog am 05. April 2016, 14:54:22
Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden

Nein, nur 8 Jahre:

ZitatDa die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: HerrZog am 05. April 2016, 15:57:13
Ne, die Vordienstzeit wird draufgerechnet, nicht angerechnet. Finde aber gerade die Passage in der GAIP nicht.
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: KlausP am 05. April 2016, 16:03:01
Na ja, irgendwie muss er ja auf die Aussage gekommen sein. Wir werden es erfahren.  ;)

Gruß aus Hagenow.
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: Ralf am 05. April 2016, 17:39:36
Auch wenn das grundsätzlich der Fall ist, so muss man immer auf die individuelle Verpflichtungserklärung schauen. Die ist dann ausschlaggebend.
Also, was steht auf der Verpflichtungserklärung drauf? 8 Jahre?
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: milfit am 05. April 2016, 17:48:39
Es stehen 8 Jahre darauf


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Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: Ralf am 05. April 2016, 19:49:44
Mit wie vielen Namen willst du denn hier noch auftauchen?
Entweder einen oder keinen!
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: milfit am 05. April 2016, 20:08:20
Dann keinen!

Bin dann mal bei der Konkurrenz!
Titel: Antw:BFD Anspruch mit Vordienstzeit
Beitrag von: Ralf am 05. April 2016, 20:21:26
Das ist ein Verlust.