Hallo,
ich war bereits als FWDL 15 Monate bei der BW. Nun habe ich mich auf mehrere SAZ8 Mannschafter-Stellen beworben.
Da die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.
Inwiefern wird der BFD Anspruch gekürzt, da man ja auch als FWDL x € / Tag bekommt, wenn man Ausscheidet?
Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden
Zitat von: HerrZog am 05. April 2016, 14:54:22
Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden
Nein, nur 8 Jahre:
ZitatDa die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.
Ne, die Vordienstzeit wird draufgerechnet, nicht angerechnet. Finde aber gerade die Passage in der GAIP nicht.
Na ja, irgendwie muss er ja auf die Aussage gekommen sein. Wir werden es erfahren. ;)
Gruß aus Hagenow.
Auch wenn das grundsätzlich der Fall ist, so muss man immer auf die individuelle Verpflichtungserklärung schauen. Die ist dann ausschlaggebend.
Also, was steht auf der Verpflichtungserklärung drauf? 8 Jahre?
Es stehen 8 Jahre darauf
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Mit wie vielen Namen willst du denn hier noch auftauchen?
Entweder einen oder keinen!
Dann keinen!
Bin dann mal bei der Konkurrenz!
Das ist ein Verlust.