Ich war eine ganze Weile in Wilhelmshaven stationiert. Dort hat man mir erzählt, das Marinesoldaten gewisse Ausnahmen haben, was das trinken von Alkohol im Dienstanzug betrifft. Z.B. können Marinesoldaten ohne probleme auf St. Pauli im Dienstanzug rumlaufen. Gibt es eine Vorschrift in der ZDV? Ich hoffe ich bekomme nur ernst gemeinte Beiträge!
Für Marinesoldaten gelten insofern andere Vorschriften als das sie nur im Dienstanzug die Kaserne verlaßen dürfen.
Für Heer und Lw gibt es ja diese Ausnahmereglung mit dem FA aber nur für den Heimweg.
Wenn man normal in Uniform "weggeht" muß man überall den Dienstanzug anziehen.
Generell halte ich es nicht für emfpfehlenswert im DA Alkohol zu trinken oder solche Viertel wie St. Pauli aufzusuchen
Zitat von: Hammel am 15. Februar 2006, 23:49:19Dort hat man mir erzählt, das Marinesoldaten gewisse Ausnahmen haben, was das trinken von Alkohol im Dienstanzug betrifft.
Hörensagen?
ZitatZ.B. können Marinesoldaten ohne probleme auf St. Pauli im Dienstanzug rumlaufen. Gibt es eine Vorschrift in der ZDV?
Findet sich hier im Download-Bereich, nennt sich ZDv 37/10. Dort findet man z.B. direkt im 1. Kapitel den Punkt 103, der besagt, dass der Soldat in Uniform die Bundeswehr sichtbar nach außen vertritt und seine Haltung, sein Auftreten und sein äußeres Erscheinungsbild zum Ansehen der Bundeswehr beitragen.
Was, in letzter Konsequenz, jedes "Besäufnis" in Uniform oder einen Besuch in ... zwielichtigen Etablisements oder Gegenden von vornherein ausschließt - denn ein Soldat, der dort bzw. bei solchen Tätigkeiten gesehen wird und als Soldat erkennbar ist, schadet dem Ansehen der Bundeswehr!