Hallo
Ich arbeite und lebe im Ausland - ist zwar ein deutscher Konzern wo ich taetig bin, aber der Arbeitsvertrag ist mit einer auslaendischen Tochter - fuer Wehruebungen nehme ich Urlaub.
Bei RDLs ist dieses Formular (Erklaerung zur Rentenversicherungspflicht bei Wehrdienstleistungen) auszufuellen - nur wie ist dies in meinem speziellen Fall auszufuellen?
Ich denk mal ich falle unter der Rentenversicherungspflicht in der Zeit einer Wehrdienstleistung?
Hatte mit zwei S1 Feldwebel in meinem Beorderungstruppenteil gesprochen aber man konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.
Wie werden denn Ihre Rentenleistungen gezahlt? Z. B. übernimmt die Bundeswehr auch berufsständische Versorgung wenn man statt in die Deutsche Rentenversicherung hierein einzahlt.
In Deutschland aktuell gar nicht - Ich zahl freiwillig in einen Infestment/Rentenfonds ein - Arbeitgeber zahlt da auch freiwillig mit ein - und eine Immobilie in Deutschland sehe ich ebenfalls als Teil meiner Altersvorsorge an.
Ich werde wohl das Karrierecenter diesbezueglich kontaktieren - vielleicht hat dort jemand eine Idee...
Das wird wohl von der Bundeswehr nicht übernommen werden weil es keine der üblichen anerkannten Altersvorsorgen ist.
Also "damals(TM)" als ich noch als Reservist unterwegs war, konnte man auf dieser Erklärung zur Rentenversicherungspflicht auch ankreuzen, dass man nicht rentenversicherungspflichtig ist! Gibt es das heute nicht mehr?
Doch die Option gibt es auch noch Tommie.
Naja werde das wohl mit dem Karrierecenter klaeren (aber erstmal eine Kontenklaerung bei der DRV beantragen).
Hallo,
ich denke die Bw wird die Beiträge für den Zeitraum der WÜ an die DRV zahlen und die Zeiträume und Gelder werden dir gutgeschrieben. Stelle diese Frage am besten auch gleichzeitig an die DRV.
Ich hab jetzt meinen Versicherungsverlauf erhalten - Wehruebungen sind da hinterlegt. Jedoch nur die Zeiten - keine Betraege.
Ist das "normal" oder haben andere auch Eurobetraege fuer die Zeitraeume hinterlegt bekommen?
Bei mir sind Beträge hinterlegt, habe aber auch USG Leistungen erhalten.
Vielen Dank fuer die Rueckmeldung - den Mindestsatz hatte ich auch erhalten.
Mal dann mit der DRV etc dies weiter abklaeren.
Bei mir ist der Fall exakt so gelagert wie bei "F_K", mit Beträgen, da auch ich USG-Leistungen erhalten hatte!