Guten Tag,
im Voraus, ich bin psychisch erkrankt und in jedem Fall dienstuntauglich, allerdings vollkommen unabhängig von meinem vorausgehenden Dienst.
Ich habe nur FWD7 geleistet.
Ich bin weder beordert, noch sonst irgendwie als Reservist aktiv.
Dennoch besteht ja trotzdem die Möglichkeit, dass ich zu einer Dienstleistung - entschuldigt bitte, mir ist die offizielle Bezeichnung dieser "Dienstleistungen" im Moment nicht bewusst - herangezogen werden kann.
Daher vermute ich, dass ich verpflichtet bin diese Diagnosen zu melden, vermutlich meiner alten Einheit oder dem zuständigen Karrierecenter.
Liege ich da richtig?
Gibt es da irgendwelche Regelungen, Vorschriften oder sogar Gesetze?
Ich wäre für eine umfassende Aufklärung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Danke und bleibt alle gesund.
Hallo. Wie alt bist Du denn?
§ 24 Wehrpflichtgesetz
(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind.
(7) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen ferner der zuständigen Wehrersatzbehörde unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mündlich zu melden
1. den Eintritt von Tatsachen, die eine Wehrdienstausnahme nach den §§ 9 bis 11 Absatz 1 begründen,
2. den Eintritt von Tatsachen, die eine vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten begründen; auf Aufforderung der zuständigen Wehrersatzbehörde Erkrankungen und Verletzungen sowie Verschlimmerungen von Erkrankungen und Verletzungen seit der Musterung, Überprüfungsuntersuchung, Prüfung der Verfügbarkeit oder Entlassungsuntersuchung, von denen der Wehrpflichtige oder sein Arzt annimmt, dass sie für die Beurteilung seiner Tauglichkeit von Belang sind,
3. den vorzeitigen Wegfall der Voraussetzungen für eine Zurückstellung,
4. den Abschluss und einen Wechsel ihrer beruflichen Ausbildung, einen Wechsel ihres Berufes sowie eine weitergehende berufliche Qualifikation; hierüber in ihrem Besitz
befindliche Nachweise haben die Wehrpflichtigen auf Aufforderung unverzüglich vorzulegen.
Also- du wirst nicht einfach so zu einer Übung herangezogen.
Das ganze Reservistenwesen beruht zur Zeit auf Freiwilligkeit.
Ja, du bist verpflichtet, wesentliche Änderungen im Gesundheitszustand zu melden. Rein praktisch interessiert es aber eh keinen, solange du kein aktiver Reservist bist. Willst du in der Reserve aktiv werden bzw. sollten sich die Gegebenheiten ändern, dass Reserve nicht mehr komplett freiwillig ist, dann wirst eh nochmal gemustert.
Also mach dir mal keinen Kopf.
Okay,
ich bin 18 Jahre alt.
Also solange ich nicht Aufgefordert werde etwas zu unternehmen, ist auch nichts zu tun, habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank.
Nicht ganz. Du bist verpflichtet es zu melden, es wird aber voraussichtlich keine negativen Folgen für dich haben, wenn du es nicht meldest.
Dann werde ich das wie vorgeschrieben einfach tun.
So bin ich auf der sicheren Seite.
Ich denke wenn ich beim Karrierecenter frage wie, wird man mir schon weiterhelfen.