Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Flori1990 am 09. April 2016, 11:22:35

Titel: Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 11:22:35
 Hallo zusammen,

ich habe jetzt hier im Forum einige Themen durchgelesen aber hab dabei nichts Hilfreiches gefunden:(

Zu meinem Fall: Ich war von 2010-2014 SaZ 4 (MatBew. im TrspZg), wollte dann in die Feldwebellaufbahn wechseln durch eine ZAW-Maßnahme (Fachkraft für lagerlogistik)
Da ich davor schon Schreiner gelernt habe, habe ich keine ZAW bekommen, da es den Rekruten vorbehalten ist/war? die ohne Ausbildung frisch zur Bundeswehr gekommen sind. Also habe ich nach den 4 Jahren nicht mehr verlängert und habe im Zivilen eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik angefangen und stehe jetzt kurz vor der Prüfung.

Meine frage ist, wie stehen meine Chancen als Wiedereinsteller in die Feldwebellaufbahn zu kommen (Alter: 25)? Da ich die Ausbildung extra für die Laufbahn mache;)

In der Schule passen die Noten (durchschnitt 1,9) und Klassensprecher (Falls das bei dem Einstellungsgespräch hilft)

Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Situation aus? Danke

Gruß, Flo
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: wolverine am 09. April 2016, 11:52:28
Bewerben und das Ergebnis abwarten; dann wissen Sie es sicher. Hier weiß keiner etwas über Chancen. Einen Ausschluss scheinen Sie ja nicht zu haben, da Sie schon einmal Soldat waren. Es kann natürlich etwas hinzugekommen sein.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: KlausP am 09. April 2016, 11:56:32
Wer hat Ihnen denn das gesagt, dass Sie keine ZAW bekommen weil die nur externen Bewerbern ohne jeglichen Beruf vorbehalten sein soll? Sowas würde mich mal brennend interessieren.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 12:08:18
okay, danke schon mal! Was ist gemeint mit mit "hinzugekommen sein"?

Das hat, mein ich, damals mein Spieß gesagt. Fakt ist, das ich die Ausbildung jetzt im Zivilen nachhole und hoffe das es mit der Einstellung zum Feldwebel klappt.

Mich würde noch Interessieren, ob es ein paar Tipps für das Persönliche Interview gibt. Die Beiträge die ich bis jetzt gelesen habe sind ja doch etwas älter.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: hunzelfunz am 09. April 2016, 12:15:02
also das mit der ZAW maßnahme habe ich auch noch nicht gehört.
kurz zu mir : 2014(24) mit elektroniker für energie und gebäudetechnik  als fwdl eingestiegen um mir die ganze sache mal anzuschauen dann fw-antrag gestellt.
alles einwandfrei funktioniert und die eignung bekommen mit ZAW als fachinformatiker.
aber wer weiß schon was bei dir los war ... einfach probieren und das beste hoffen ^^
mfg
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: KlausP am 09. April 2016, 12:24:53
Traurig, wenn ein Spieß sowas raushaut, aus welchem Grund auch immer.

Zu dem persönlichen Interwiev: das wir immer auf den Bewerber zugeschnitten und dort fließt mit ein, was er im biometrischen Fragebogen angegeben hat und was er im CAT so angekreuzt hat. Im Übrigen sind die Erfahrungsberichte recht aktuell, man muss sich nur die richtigen raussuchen. Dort wird unter anderem auch mehrfach auf das Gespräch mit dem Psychologen und/oder dem Prüfoffizier eingegangen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 12:33:45
Da hab ich selber keine Ahnung warum das so gewesen ist. Aber ich hoffe mal das beste, bin ja recht gut drauf Vorbereitet.

und die 4 Jahre Dienstzeit sind glaub auch nicht von Nachteil;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: thoppi am 09. April 2016, 13:09:06
Zitat von: Flori1990 am 09. April 2016, 12:33:45
und die 4 Jahre Dienstzeit sind glaub auch nicht von Nachteil;)

Solange Sie sich in ihrer Vordienstzeit nichts zu Schulden haben kommen lassen (Missachtung von Befehlen, etc) sicherlich nicht.

So einen Kandidaten hatte ich auch mit bei der Eignungsfeststellung, der wurde im Prüfgespräch dann für komplett untauglich befunden, da dieser wohl in seiner Vordienstzeit mehrfach negativ aufgefallen ist. Das aber nur am Rande.

In meinem Erfahrungsbericht bin ich auch etwas detaillierter auf das Prüfgespräch eingegangen, vielleicht schauen Sie sich diesen ja mal an. Wenn Sie darüberhinaus noch Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort. Meine Eignungsfeststellung war ja erst diese Woche.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 13:34:24
Also ich habe nie einen Befehl missachtet! Also darüber brauche ich mir keine Gedanken machen, bin nur gespannt auf das persönliche Interview das ist beim ersten Mal schon schief gelaufen aber da war auch noch recht Jung und unerfahren;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2016, 13:38:21
Das hört sich alles danach an, dass du beim ersten Mal einfach keine Eignung für die passende Laufbahn bekommen hast und nicht weil du schon eine Berufsausbildung hattest.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 14:23:41
Das ist richtig, ich hab mich als Feldwebel beworben und habe dann aber nur die mannschaftslaufbahn bekommen, nach 1 1/2 Jahren Ca. In meiner Stammeinheit wollte ich dann Feldwebel im TrspZg werden aber dafür hab ich die ZAW Maßnahme gebraucht da ich als Schreiner die Stelle nicht besetzen konnte. Da sagte mir aber der Spieß das ich die ZAW Maßnahme nicht bekommen würd. Vielleicht können Sie mir jetzt folgen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2016, 14:29:14
Hast du damals die Eignung für die Feldwebellaufbahn bekommen? Oder noch nicht einmal das?
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 14:35:27
Nein die Eignung hab ich nicht bekommen deswegen war ich ja dann 4 Jahre Mannschafter in den 4 Jahren wollte ich es nochmal versuchen aber dazu ist es nie gekommen da mein Spieß gesagt hat das ich die ZAW Maßnahme nicht bekomme also war ich danach nicht mehr im Kc, mach jetzt die Ausbildung im zivilen und bewerbe mich dann als Wiedereinsteller
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2016, 14:38:03
Ach, du hast dich gar nicht für den Laufbahnwechsel beworben?
Warum hast du nicht wenigstens den Antrag gestellt?
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: Flori1990 am 09. April 2016, 14:43:59
Naja der Spieß meinte das würde nichts bringen, keine Ahnung warum. Also hab ich nicht weiter nachgehakt...hätte ich mal lieber gemacht. Fakt ist, das ich die Ausbildung bald in der Tasche hab.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach der Ausbildung
Beitrag von: wolverine am 09. April 2016, 21:03:40
Zitat von: Flori1990 am 09. April 2016, 12:08:18
Was ist gemeint mit mit "hinzugekommen sein"?
Ganz nüchtern betrachtet wird mit zunehmendem Alter nicht gesünder. Es kann also bei der Tauglichkeit etwas rauskommen, was seiner Zeit nicht vorlag oder nicht gesehen wurde. Das muss man selbst nicht einmal merken.
Im Extremfall können es auf Eintragungen im Führungszeugnis sein, die "hinzugekommen" sind. Das wüsste man dann aber regelmäßig.