Hallo Kameraden,
ich möchte mit meiner Verlobten von Flensburg nach Dänemark in Grenznähe zu Deutschland ziehen. Ich mache mir einfach nur Gedanken darum, ob das mit der Tätigkeit als deutscher Soldat vereinbar ist, da ich auch Dienstbekleidung zum reinigen mit nach Hause führen müsste. Hinzu kommt noch, dass es nicht erlaubt ist, seinen Truppenausweis mit ins Ausland zu nehmen. Kann mir jemand erklären, auf was ich alles achten müsste und ob sowas überhaupt möglich ist?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Hat Du Erlaubnis?
GAIP BAPersBw Nr 10-05-00 lesen.
Dänemark ist Gründungsmitglied der NATO! Daher dürfen Sie Ihren Truppenausweis nach Dänemark durchaus mitnehmen ;) !
In der von Ralf angeführten GAIP ist alles geregelt, auch der sog. "kleine Grenzverkehr" im Tagespendelbereich von bis zu 50 km um den Standort! Sprechen Sie unter Angabe der GAIP-Nummer mit Ihrem PersFw!
@ F_K, Ihre Antwort war leider ein Beitrag zum Thema "Überhaupt nicht hilfreich".
@ Fragensteller: Es gibt sehr viele Grenzpendler zu Nachbarstaaten, die Bundeswehrsoldaten sind und genau dieselben Fragen hatten wie Sie. Mit Hilfe des Ihnen genannten Grundlagendokuments werden Ihnen Wege aufgezeigt, wie es geht.
Die Regelung für die "Tagespendler" ist relativ simpel ;) :
ZitatSoldaten, die täglich zwischen ihrer Wohnung im grenznahen Ausland und dem Dienstort im Inland pendeln wollen, kann durch den Bataillonskommandeur oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung die Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland erteilt werden. Vor der Genehmigung zur beabsichtigten Wohnsitznahme im Ausland ist festzustellen, ob der neue Wohnsitz in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Dienstort steht, d.h. der Soldat seine Wohnung so gewählt hat, dass er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt ist.
Quelle: GAIP Nr. 10-05-00 vom 06.04.2016
Daher sollte über den Disziplinarvorgesetzten ein entsprechender formloser Antrag eingereicht werden, der dann bearbeitet und beschieden wird!
Zitat von: Tommie am 13. April 2016, 08:02:58
Quelle: GAIP Nr. 10-05-00 vom 06.04.2016
Das weiß der TE seit dem 9. April.