Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: JonnyS am 10. April 2016, 03:46:47

Titel: ZAW - 1. IHK Prüfung nicht bestanden ! Folgen ?
Beitrag von: JonnyS am 10. April 2016, 03:46:47
Hallo zusammen,

ich bin nun in der ZAW zum IT Systemelektroniker und habe eine Frage.

1. Bei nicht bestehen der IHK Prüfung (1. mal ) wird man dann wieder in die Stammeinheit geschickt oder bleibt man an dem Standort und geht in einen anderen Hörsaal zum Vorbereiten der nächsten Prüfung.
2. Was kommt auf mich zu falls die IHK Prüfung nicht bestanden sein sollte ?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen und kann diese mit mir teilen ?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:ZAW - 1. IHK Prüfung nicht bestanden ! Folgen ?
Beitrag von: Papierberg am 10. April 2016, 08:53:56
Selbst bei endgültigem Nichtbestehen der Abschussprüfung erfolgt eine Minderung der zustehenden Ansprüche auf Berufsförderung, § 5 Abs. 7 Soldatenversorgungsgesetz.
Titel: Antw:ZAW - 1. IHK Prüfung nicht bestanden ! Folgen ?
Beitrag von: MiraC am 10. April 2016, 21:09:32
Bei dauerhaftem nicht Bestehen sind Sie möglicherweise für den Dienstposten nicht verwendbar.

So schwer ist die Ausbildung doch nun auch nicht.....