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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: obenunter am 12. April 2016, 15:18:37

Titel: Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 12. April 2016, 15:18:37
Hallo, ich hab mich letzte Woche bei der Bundeswehr beworben. Mein Problem ist das Ich 2010 wegen Betruges angeklagt wurde und 2012 deswegen zu 180 Sozialstunden verurteilt wurde ( das Verfahren wurde aber irgendwie eingestellt als ich die Sozialstunden abgearbeitet hatte).
Ich wollte mal wissen ob da jemand Erfahrung hat , also ob ich überhaupt eine Einladung zur Eignungsfeststellung bekomme oder so nach dem Motto: Betrüger?! der kommt hier nicht rein
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Ralf am 12. April 2016, 15:38:36
Das wird ein Rechtsberater bewerten.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 12. April 2016, 15:43:38
Ich gehe davon aus das Sie selber nicht in so einer Situation waren?! Ich hoffe eigentlich auf Antworten von Personen die etwas aus Eigenerfahrung (in Sachen Betrug) erzählen können. Trotzdem vielen Dank.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: KlausP am 12. April 2016, 15:51:37
Das wird trotzdem der Rechtsberater bewerten und entscheiden. Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung und niemals 1 : 1 von einem Bewerber auf den anderen übertragbar. Bemühen Sie einfach mal die Forensuch mit dem Begriff "Vorstrafe", dann haben Sie was zum Lesen und vielleicht beantwortet das zum Teil Ihre Frage.

Wenn Sie sich für die Mannschaftslaufbahn bewerben wollen, müssen Sie dem Karrierecenter ein "Führungszeugnis für Behörden" übersenden lassen, bei einer höheren Laufbahn holt die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein, dem müssen Sie schriftlich zustimmen.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 12. April 2016, 15:53:42
Danke für die Antwort. Hab schon alle möglichen Foren durchsucht aber bisher halt nichts vergleichbares gefunden. Deswegen frage ich ja XD
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Ralf am 12. April 2016, 16:34:14
Da gibt es auch nichts vergleichbares, weil nicht nur das Strafmaß, sondern auch der Anlass bewertet wird.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 12. April 2016, 16:40:40
Ok danke. Na dann mal kucken was bei rauskommt
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: schlammtreiber am 12. April 2016, 16:47:28
Und wir vermerken positiv: es wird nicht als "Jugendsünde" heruntergespielt  :)
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 12. April 2016, 16:50:28
Hahah wen du das von meinerseits meinst, ne da war ich 21 und war halt bisher die größte Dummheit die ich gemacht habe ( is aber komischerweise glaube trotzdem beim jugendrichter gelandet)  XD
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Getulio am 12. April 2016, 20:18:08
Zitat von: schlammtreiber am 12. April 2016, 16:47:28
Und wir vermerken positiv:

Auch die beliebte Frage, ob es wirklich angegeben werden muss, fehlt hier erfreulicherweise mal.  :D
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: København am 12. April 2016, 20:36:34
Für welche Laufbahn bewirbst Du dich?


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Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 13. April 2016, 06:44:55
Für die Feldwebel Laufbahn, aber ich glaube nicht das das was wird ( ich bin wegen der betrugssache damals bestimmt nicht, ich sag mal, vertrauensvoll genug)  aber hab auch geschrieben das ich Mannschafter machen würde.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: København am 13. April 2016, 06:57:14
Vermute ich auch, aber sicher etwas dazu sagen kann hier keiner. Wenn Chancen. Bestehen dann wohl eher bei den Mannschaften. Uffz o.P. Wird wohl das höchste der Gefühle sein, was geht. Aber ist eben nur eine Vermutung .


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Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: KlausP am 13. April 2016, 07:08:49
Warten Sie es einfach ab. Ich sehe das nicht sooo dramatisch. Nach Ihrem Eröffnungspost wurde das Verfahren gegen die Auflage, 160 Sozialstunden abzuleisten, eingestellt. Da gab es hier schon ganz andere Fälle. Ich würde mich auch nicht unbedingt in die Mannschaftslaufbahn drängen lassen. Falls der Rechtsberater eine Empfehlung für eine befristete Sperre für die Feldwebellaufbahn ausspricht (was ich nicht mal glaube, aber ich bin kein Jurist) würde ich diese Frist abwarten und mich dann erneut bewerben.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 13. April 2016, 07:16:21
Vielen Dank nochmal für die vielen Meinungen hier.  XD
Ja mehr als abwarten und Tee trinken kann ich eh nicht machen stimmt schon. Mal sehen was bei rauskommt, ich werde dann hier berichten wie das Endresultat aussieht.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: HerrZog am 13. April 2016, 07:17:21
In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 13. April 2016, 07:34:34
Die Idioten werden Ja auch nich überprüft  ;)
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: schlammtreiber am 13. April 2016, 08:30:24
Zitat von: HerrZog am 13. April 2016, 07:17:21
In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares

Bei Euch Preiß´n vielleicht, hier im gesegneten Bayern haben wir die untadelige Freistaatspartei, eine wahrhaft ehrenwerte Gesellschaft rechtschaffener Freunde des Volkes (daher auch "Amigos" genannt), über deren Eignung der Herrgott persönlich wacht: "Denn siehe, wem der Herr ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand!"  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Obenunter am 13. April 2016, 08:46:17
Hahah sowas hab ick ja auch noch nich gehört XD
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: StOPfr am 13. April 2016, 13:22:07
Zitat von: HerrZog am 13. April 2016, 07:17:21
In der Politik sitzen auch nur Betrüger, also who cares

Wie wir in solchen Fallen immer zu fragen pflegen: Sollte das für den TE hilfreich sein  ::)?

btw: Obenunter hat wenigstens an den Smiley gedacht  ;)!
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: justice005 am 13. April 2016, 19:41:28
ZitatAuch die beliebte Frage, ob es wirklich angegeben werden muss, fehlt hier erfreulicherweise mal.

Dabei wäre sie gerade hier wichtig gewesen.

Ich zitiere mal aus dem Bewerbungsbogen:

ZitatHinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
• Bei einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Bewerber/innen für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die Laufbahn der Mannschaften als Soldat auf Zeit neben den Angaben zu Fragen 22-25 die Übersendung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr veranlassen. 
• Bei Bewerbern/innen für sonstige Laufbahnen hat das Bundesministerium der Verteidigung als oberste Bundesbehörde nach einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes-BZRG). 
• Zu Fragen 22-25 sind deshalb Registerinhalte anzugeben (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.

Die Unterstreichungen sind nicht von mir, sondern sind auch exakt so auf dem Bewerbungsbogen.

Und jetzt raten wir mal alle gemeinsam, wo Sozialstunden so eingetragen werden....

 
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 13. April 2016, 20:41:28
Ich bin mir nicht sicher was Sie damit meinen (vielleicht das es unnötig gewesen wäre es anzugeben) aber ich dachte mir die werden es eh sehen wenn sie im Bundezentralregister nachschauen, also besser gleich alles (und vorallem so etwas) angeben befor es am ende doch noch auf unangenehme Fragen hinausläuft
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: justice005 am 13. April 2016, 20:56:21
Da ich grundsätzlich keine Straftäter bei der Bundeswehr mag, ist es vermutlich besser, dass Sie es angegeben haben.

Aber Sie hätten es nicht gemusst, da Sozialstunden nur im Erziehungsregister eingetragen werden und eben gerade nicht im Bundeszentralregister. Der Hinweis im Bewerbungsformular ist eindeutig. Jetzt ist es aber zu spät.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 13. April 2016, 21:21:45
Zitat von: justice005 am 13. April 2016, 20:56:21
Da ich grundsätzlich keine Straftäter bei der Bundeswehr mag, ist es vermutlich besser, dass Sie es angegeben haben.

O Gott , meine Sie nich das man aus Fehlern lernen kann ja? na ja egal, wie Sie schon sagten : jetzt is es zu spät^^


Edit:
Zitat und Antwort getrennt.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Getulio am 13. April 2016, 22:41:34
Ich schrieb es andernorts schon einmal, was fälschlicherweise angegeben wurde, wird auch nicht (nachteilig) berücksichtigt. Von daher kann man durchaus sagen, wenn man sich nicht sicher ist, besser zu viel als zu wenig angeben.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 14. April 2016, 08:44:11
Zitat von: Getulio am 13. April 2016, 22:41:34
Ich schrieb es andernorts schon einmal, was fälschlicherweise angegeben wurde, wird auch nicht (nachteilig) berücksichtigt. Von daher kann man durchaus sagen, wenn man sich nicht sicher ist, besser zu viel als zu wenig angeben.


Das macht mir schon wieder Mut  :)
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 22. Juni 2016, 10:34:05
So, also folgendes is bei rausgekommen: Ich habe eine einstellungssperre bis nächstes Jahr Mai bekommen. Das liegt aber nicht an den Sozialstunden sondern daran das Ich mal Ärger mit dem Arbeitsamt 2013 hatte. Mir wurde desweitern gesagt das ich anfang des Jahres 2017 dann automatisch zur Musterung eingeladen werde und mein frühster Eintrittstermin der 01.07.2017 wäre.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: justice005 am 23. Juni 2016, 04:46:26
Zitatsondern daran das Ich mal Ärger mit dem Arbeitsamt 2013 hatte

Tja, dann haben wohl einige Angaben zu Straftaten in Ihrem Beitrag  gefehlt. Was darf man denn unter "Ärger" verstehen? Eine Sperre erhält man nicht, wenn man "Ärger hat", sondern wenn man Straftaten begeht.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 23. Juni 2016, 12:02:49
ja ich hab das nicht erwähnt weil ich davon ausging das die Sache mit den 180 Strafstunden schwerwiegender wäre. 2013 habe ich vom Arbeitsamt einen Monat zuviel Geld bekommen und es nicht zurückgezahlt. daraufhin habe ich glaube einen Srafbefehl erhalten(habe die Unterlagen gerade nicht vor mir, da auf Arbeit). Naja wie dem auch sei, ich soll mich halt noch bis nächstes Jahr "beweisen" (das ich keinen Mist mehr baue) und dann würde alles klappen. aber mal sehen was alles noch in dem Jahr beruflich passiert. Schöne Grüße und Tschüss XD
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: F_K am 23. Juni 2016, 12:20:41
Also schon zweimal betrogen - und einmal davon als Erwachsener.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Gerd am 23. Juni 2016, 12:55:48
Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 12:02:49
ja ich hab das nicht erwähnt weil ich davon ausging das die Sache mit den 180 Strafstunden schwerwiegender wäre. 2013 habe ich vom Arbeitsamt einen Monat zuviel Geld bekommen und es nicht zurückgezahlt. daraufhin habe ich glaube einen Srafbefehl erhalten(habe die Unterlagen gerade nicht vor mir, da auf Arbeit). Naja wie dem auch sei, ich soll mich halt noch bis nächstes Jahr "beweisen" (das ich keinen Mist mehr baue) und dann würde alles klappen. aber mal sehen was alles noch in dem Jahr beruflich passiert. Schöne Grüße und Tschüss XD

Ganz offen und ehrlich gesprochen nervt mich dieser Beitragsbaum! Sie haben sich an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten dazu entschieden, Recht und Gesetz aktiv und nicht etwa fahrlässig zu brechen.

Und möchten in einen Beruf, auf dem es im Wesentlichen auf zwei Dinge ankommt:
1.) Die Kameraden müssen sich 100 %-ig auf Sie verlassen können.
2.) Der Beruf ist herausfordernder als die meisten Zivilberufe. Deshalb gehört neben dem Willen zur Anstrengung auch die Wertschätzung für die demokratische Art und Weise zu leben dazu. Sie sollten also auch innerlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahen. Nicht nur so an der Vereidigung teilnehmen.

Darüber hinaus vergessen Sie die Schonhaltung der Gerichte gerade im Bezug auf Wirtschaftsstraftaten. Mit 180 Sozialstunden haben Sie also schon Einiges auf dem Kerbholz.  :o

Nicht nur einen kleinen Fehler begangen.

Und noch am Rande:
Es geht nicht nur darum, dass Sie irgendeine Zahlung einer Sozialbehörde nicht zurückbezahlt haben. Sondern wahrscheinlich um absichtlich falsche Angaben. Ansonsten hätte es ja irgendwas mit Mahnverfahren und Besuch des Zolls oder Gerichtsvollziehers gegeben. (Ich bin leider nicht so tief in der Materie drin, dass ich jetzt genau weiß, wer die Zwangsvollstreckung vornimmt). Oder eine Ratenzahlung einer Überzahlung. Oder Lohnpfändung oder oder oder...

Mein ganz persönlicher Tipp: Bitte woanders bewerben! Die Rechtschaffenheit der Staatsbürger in Uniform und das Handeln nach Recht und Gesetz wird Ihnen sicherlich nicht zusagen.

Sonst nehmen Sie wieder (wie in den Strafverfahren auch) das Geld des Steuerzahlers in die Hand.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:16:41
ICh finde immer amüsant das es hier so viele Menschen gibt die meinen das man sich nicht über die Jahre änderen kann. Es gibt Menschen die haben warscheinlich noch nie eine Straftat begannen und sind trotzdem bei der Armee obwohl sie die letzten Pfosten sind. Da können sie noch so sehr innerlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahen.

Ihr kennt die Leute nicht persönlich aber verurteilt Sie wegen Taten die Jahre zurückliegen.
Meine Mutter hat immer gesagt bei jedem platz mal der Knoten, bei mir war es halt leider ein bischen später. Und ich habe hier auch niemals davon gesprochen das es kleinere Vergehen waren.

Mahnverfahren und Besuch des Zolls oder Gerichtsvollziehers hat es damals auch gegeben aber ich werde hier jetzt nicht meine finanzielle Lage von 2013 erklären weil das ja auch nicht der Sinn hier ist.

Wie gesagt ich hab hier das Thema nur zum abschluss bringen wollen weil ich finde das sich das so gehört und das vielleicht andere interressierte hieraus ein bischen schlauer werden.

Ob ich mich dann nächstes Jahr neu bewerbe oder nicht ist allein meine Entscheidung und dazu brauch ich weder "gut gemeinte Vorschläge noch Meinungen".

Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Juni 2016, 13:24:38
Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:16:41
Ihr kennt die Leute nicht persönlich aber verurteilt Sie wegen Taten die Jahre zurückliegen.

Ich weiß nicht, woher die irrige Meinung kommt, man dürfe nur enge persönliche Bekannte be- oder verurteilen.

Man wird im Leben dutzendfach, hundertfach von Leuten beurteilt, die einen nicht persönlich kennen (von der Justiz über die Bewerbung bis zum Flirt). Ob dieses Urteil aufgrund von Aktenlage, verfügbarer Information, äußerem Anschein oder was auch immer fällt, ist irrelevant... es fällt.
Man bekommt vorher NICHT die Gelegenheit, zu jedem Beurteiler erst eine enge persönliche Beziehung aufzubauen, regelmäßige Trinkabende eingeschlossen, bis man gegenseitig das tiefste Innere kennt, besser als Muttern. Nein.

Solche Beurteilungen fallen nach Aktenlage, nicht nach Saufgelage.


Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:27:41
Da stimme Ich Ihnen zu. Das war auch nicht auf den Rechtsberater der Bundeswehr bezogen sondern auf Leute hier im Forum. Aber wie gesagt vom Prinzip mir egal, Ihr könnt das Thema hier ruhig schließen da ja alles für das Thema wichtige geschrieben wurde und der Rest der jetzt folgt unrelevant ist denke ich mal
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Juni 2016, 13:31:18
Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:27:41
Da stimme Ich Ihnen zu. Das war auch nicht auf den Rechtsberater der Bundeswehr bezogen sondern auf Leute hier im Forum.

Auch die urteilen eben auf Grundlage der hier verfügbaren Informationen.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:36:34
Ja aber nach meiner Meinung Sinnlos. Ich habe hier nie gefragt was die Leute davon halten das ehmalige Straftäter zur Armee gehen möchten oder gegangen sind oder wie auch immer sondern ob es überhaupt möglich wäre. Und ich persönlich finde es halt eine Frechheit das man öffentlich hier Leute auf der und der Grundlage so beschissen darstellt und nicht einfach auf gut deutsch die Fresse hält wenn man nichts sinnvolles zum Thema beitragen kann.Ist nur meine Meinung und mehr nicht.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Ralf am 23. Juni 2016, 13:40:34
Und es ist halt deren Meinung, die die Leute hier im Forum beurteilen. Und nun? Du beurteilst das als Frechheit, dass die so etwas schreiben und sie beurteilen halt die Verfehlungen. Wo ist da nun der Unterschied. Wer sich in einem Internetforum äußert, muss damit rechnen, dass eben nicht alles heile heile Gänschen ist. Wenn ich das nicht will, muss ich halt meine Fr*** äh Entschuldigung, Finger still halten.
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: F_K am 23. Juni 2016, 13:42:06
.. bis auf Gerd hat doch niemand geurteilt!

Ich habe nur die genannten Fakten zusammengefasst.

Unsere Erfahrungen hier zeigen, dass der RB in aller Regel eine Sperre länger als die Bewährungszeit ausspricht - insoweit ist ein solcher Strafbefehl relevant.

Der RB geht also grundsätzlich von einer "Besserungmöglichkeit" des Straftäter aus, er will dieser nur die notwendige Zeit geben.

Viel Erfolg bei der Bewerbung.

(Nur als Tipp: Einen Straftäter so zu bezeichnen ist wohl rechtmäßig und muss akzeptiert werden, da sollte man schon zu "seinem Bockmist stehen".)
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:47:38
Genau der Beitrag von Gerd hat mich auch so auf die Palme gebracht. Aber is ja egal. Und zu dem Scheiß den ich früher gemacht habe steh ich ja auch. Danke für den gewünschten Erfolg . Aber wie gesagt Irgendjemand kann das Thema hier schließen hab leider keine Ahnung wie das geht
Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: Gerd am 23. Juni 2016, 14:12:00
Zitat von: obenunter am 23. Juni 2016, 13:47:38
Genau der Beitrag von Gerd hat mich auch so auf die Palme gebracht. Aber is ja egal. Und zu dem Scheiß den ich früher gemacht habe steh ich ja auch. Danke für den gewünschten Erfolg . Aber wie gesagt Irgendjemand kann das Thema hier schließen hab leider keine Ahnung wie das geht

Ich möchte ganz sachlich auf den Ursprung des Beitragsbaumes zurückgehen, ganz ohne zu schreien oder Wörter wie Fr**** zu benutzen.

Im Eröffnungsbeitrag stand:
ZitatIch wollte mal wissen ob da jemand Erfahrung hat , also ob ich überhaupt eine Einladung zur Eignungsfeststellung bekomme oder so nach dem Motto: Betrüger?! der kommt hier nicht rein

Ich habe versucht sachlich darzustellen, dass ich - aus meiner rein subjektiven Betrachtungsweise - davon ausgehen würde, ob obenunter "hier rein kommen" würde.

Also eher nicht. Warum?

Weil meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein wesentliches Persönlichkeitsmerkmal bzw. eine Grundauffassung fehlt:

http://www.marine.de/portal/a/marine/!ut/p/c4/DcJBEkAwDAXQs7hAsrdzC7r7NVGZRphouT7zHif-OR4taHo6jGdeVh3zSweCKiJUQsjQt4zdxUnU7yZm3QtfdRo-GNXwwQ!!/

Dort steht unter den Einstellungsvoraussetzungen erste Aufzählung, Punkt 2:
Zitat"die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten;"[/qoute]

Das kann ich bei einer mehrfachen, voneinander getrennten "Unregelmäßigkeit" in Wirtschaftsstrafsachen nicht sehen. Über die Frage vorbestraft, verurteilt oder abgeleistet kann ich als Nicht-Jurist nicht urteilen. Ich sehe es aber so, dass bei einer derartigen Grundeinstellung die Bewerbung nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist.

Dies ist eine Antwort ganz ohne Ansehen Ihrer Person, Ihrem Alter, Ihrer Hautfarbe etc.. Einfach nur nach selbst geschriebenen Fakten und persönlicher Einschätzung.

Ich finde es jedenfalls besser dies rechtzeitig und ehrlich zu kommunizieren. Wenn Sie im Forum fragen, dann möchten Sie Antworten haben. Gerade beim sehr dichten Zusammenleben im militärischen Bereich rächen sich Fehleinschätzungen bei den Einstellungsverfahren sehr schnell.

Und die weiteren Beiträge bzw. der Ton zeigen mir auch, dass Sie Ihre "Jungendsünden" immer noch nicht eingesehen haben.

Wie gesagt ganz persönlich geschrieben und eine rein subjektive Einschätzung. Selbst als Grundwehrdienstler hätten Sie bei dem vorliegenden Faktenbild nicht alle Tätigkeiten ausüben können, wenn es denn zu einer Einberufung gekommen wäre.

Also bitte nicht persönlich nehmen, ich wollte lediglich Hinweise auf Grund der von Ihnen gegebenen Faktenlage geben.

Titel: Antw:Mit 180 Sozialstunden zur Bundeswehr??
Beitrag von: BulleMölders am 23. Juni 2016, 14:12:42
Wunsch des TE nachgekommen und geschlossen!