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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Levo am 13. April 2016, 20:45:57

Titel: Laufbahn Eignung
Beitrag von: Levo am 13. April 2016, 20:45:57
Guten Tag,

Nach etlichen Gesprächen mit verschiedenen PersonalFw, habe ich mich entschlossen das BWForum aufzusuchen und hoffe das mir geholfen werden kann.

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Laufbahnwechsel in die Laufbahn der "Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst" gestellt. Um genau zu sein, für den S6 FW, mit Dp-Nr. usw.
Dieser wurde auch bewilligt.

Januar diesen Jahres bin ich auch im Test relativ Positiv aufgefallen, nur habe ich den Allgemeinen S6 teil (ZaW für IT) nicht bestanden. Man bot mir aber einen Dienstposten als UffzFD an. Beim "Einplaner" machten wir dann ein Schreiben für das BaPers fertig. Das BaPers schickte mir auch nach kurzer Zeit einen Dienstposten in Stuttgart als Nachschub Uffz, was ich aber aufgrund der Interesse sowie der Entfernung ablehnte. Ich setzte mit dem KpChef ein "Rücktritts" schreiben auf, mit der Formulierung das ich von einem Laufbahnwechsel zurücktrete.

Nach der Nachricht das ich den ZaW test nicht bestanden habe bot man mir halt sofort einen Posten als UffzFD an, ohne zu bestätigen ob ich die TrpdienstFw Eignung hätte.
Ich habe auch erklärt das mein Interesse zu erst beim Truppendienst lag, aber aufgrund eines Gesprächs mit meinem Vorgesetzten entschied ich mich einen Antrag für den FD zustellen.
Daraufhin hat man mir gesagt das man halt nur gezielt Tests für diesen S6 teil gemacht habe und das nicht bewertet wurde.

Dieser Antrag ist ja jetzt erstmal 1 Jahr gültig soweit ich weiß oder ist das durch den Rücktritt hinfällig ?
Die Eignungsfeststellung ist ja auch glaube ich 3 Jahre gültig aber die wurde ja für den FD festgestellt oder wird die auch für die Bewertung zum Trpdienst Fw genutzt ?
Titel: Antw:Laufbahn Eignung
Beitrag von: Ralf am 14. April 2016, 05:39:05
Es ist eine allgemeine Eignung festgestellt worden zum Fw, den Berufseignungstest hast du nicht bestanden. 2 Jahre Gültigkeit.
Welcher Antrag ist nun ein Jahr gültig? Du hast ihn doch zurückgezogen und eine Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Bewerbe dich erneut, bzw. wenn du noch keinen ablehnenden Bescheid hast, setze ein Schreiben auf, dass du deinen Antrag für den FwTrD aufrecht erhältst.
Titel: Antw:Laufbahn Eignung
Beitrag von: Levo am 14. April 2016, 19:54:59
Guten Abend und vielen Dank für die Antwort,

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich jetzt einen Antrag stellen für den Truppendienst und der würde dann mit der bestehenden Eignung (2 Jahre Gültigkeit) bewertet werden ?
Sprich: man schlägt mir, z.B für den Aufklärer Fw nach geraumer Zeit einen Dienstposten vor ?

Titel: Antw:Laufbahn Eignung
Beitrag von: Ralf am 14. April 2016, 20:23:01
Ich kenne dein Testergebnis und die Ausschlüsse nicht. Also kann ich das nicht beantworten.
Dafür ist ja das KarrC Bw da, die haben alle Unterlagen.