Hallöchen,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich kenne dort jemanden, der zivil an einer Uni studiert. Um es leichter zu machen, nennen wir ihn Ralf (Name frei erfunden). Ralf durchläuft über die Bundeswehr Offizierslaufbahn. Derzeit studiert er (offiziell gegenüber der Bundeswehr) an einer zivilen Uni und soll dann irgendwann studierter Offizier sein. Ralf ist die über das 2. Semester gekommen und studiert mittlerweile fast 3 Jahre. Im letzten Jahr hat er an absolut keiner Vorlesung beteiligt und ist dementsprechend durch alle Prüfung gefallen. Auf deutsch: er bekommt jeden Monat sein großes Gehalt von der Bundeswehr, aber macht nichts dafür. Stattdessen fährt er in den Urlaub und gammelt zuhause rum. Ist man verpflichtet der Bundeswehr so etwas zu melden? Was kann Ralf im schlimmsten Fall passieren und an wen muss man sich wenden?
Seitens der Bundeswehr holt er sich zu wichtigen Prüfungen oder Vorlesungen Alibi-Krankenscheine vom Zivilen Arzt und schiebt es auf die Gesundheit.
Wäre mal über ein paar Infos gespannt, da ich dafür keinen Plan habe. Ich finde dieses Verhalten äußerst grenz wertig.
MFG
Verdammt, wer hat mich verpetzt?
Was hab "ich" denn studiert? Medizin? Oder Nautik?
Hallo Ralf! ;) Nein, es ist ein anderer, frei erfundener Ralf!! ;)
Spielt das eine Rolle, was er studiert??
Es kann sich ja nur (ja ich lasse mal Chemie weg, den es einmal im Jahr gibt) um einen dieser Studiengänge handel. Bei Medizin gibts sicherlich hier einige, die das durchlaufen haben und bewerten können, ob deine Schilderung realistisch ist. Denn auch im zivilen Studium muss man der PersFührung Nachweise erbringen.
ja.
Ich gehe mal davon aus, das es Medizin ist, da Medizin als einer der wenigen Fächern an zivilen Unis studiert wird.
Für andere Studiengänge stehen die Bundeswehruniversitäten in Hamburg und München zur Verfügung.
Ich kann der Geschichte nur bedingt Folgen.
Für Krankschreibungen bei Soldaten ist eigentlich der Truppenarzt zuständig und kein ziviler Arzt. Ich denke das es so auch bei OA´s der Fall ist.
Zitat von: Flexscan am 15. April 2016, 17:35:06
ja.
Ich gehe mal davon aus, das es Medizin ist, da Medizin als einer der wenigen Fächern an zivilen Unis studiert wird.
Für andere Studiengänge stehen die Bundeswehruniversitäten in Hamburg und München zur Verfügung.
Ich kann der Geschichte nur bedingt Folgen.
Für Krankschreibungen bei Soldaten ist eigentlich der Truppenarzt zuständig und kein ziviler Arzt. Ich denke das es so auch bei OA´s der Fall ist.
Nein! Da der Truppenarzt zu weit weg ist, gibt es dort einen von der Bundeswehr bestellten Zivilarzt, der bei Kleinigkeiten als "Hausarzt" weiterhelfen kann. Alles weitere läuft dann über Truppenärzte!
Nachweise? Ja.... Das er bei den Prüfungen war aber kein Nachweis bei den Vorlesungen etc haben muss.
Es geht ja auch darum, das er absichtlich, dieses Studium nicht ernst nimmt, aber das Geld kassiert. Leider ist dieser Fall nicht ausgedacht sondern genau so am laufen.
Selbst wenn er jetzt die letzte Prüfung nicht besteht, kein Härtefall bei der Uni bewilligt wird und er von der Uni exmatrikuliert wird. Was passiert dann? Wenn die Bundeswehr bei der Zivilen Uni mal genauer nachfragen würde, wie sein Studienverhalten war, könnten diese beweisen, das er zu keiner Vorlesung gegangen ist und keine Prüfungen bestanden (wobei das mit den Prüfungen der Bundeswehr bekannt ist).
Ich meine das ist eine Menge Geld? Das kann doch so nicht im Interesse der Bundeswehr sein oder?
Auch Oa´s werden soweit ich weis "Zwischenfestgesetzt".
Wenn dann in dem Zeitraum die Laufbahnrelevanten Lehrgänge oder Prüfungen nicht bestanden sind, hat der Dienstherr die Möglichkeit, die betreffenden Personen aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.
Ich würde die Vorgänge auf jeden Fall melden.
Wär mal intressant zu wissen, wie die Angelegenheit weitergeht.
Melden? Aber wo? Ich finde es einfach nur sehr ungerecht weil vielen die Chance verwehrt wird und andere das so schamlos ausnutzen....
Ich kann euch gerne auf dem laufenden halten....
Zu meiner Zeit wurde ich schriftlich darüber belehrt, dass wenn ich dem Studium fern bleibe fahnenflüchtig bin (BFD - Freistellung vom Dienst). Ich vermute, dass sich das bei den OA ähnlich verhält.
Wenn die Person aus dem Dienstverhältnis entfernt wird, drohen saftige Regressforderungen seitens der Bw.
Zitat von: laux-90 am 15. April 2016, 17:54:09
Melden? Aber wo? Ich finde es einfach nur sehr ungerecht weil vielen die Chance verwehrt wird und andere das so schamlos ausnutzen....
Ich kann euch gerne auf dem laufenden halten....
im Zweifel die nächste Dienststelle der Feldjäger (Militärpolizei). (Mal weit aus dem Fenster gelehnt.)
Nein... melden müssen Sie es nicht....
Wenn Sie es melden wollen...
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Abteilungsleiter III
Mudra-Kaserne
Kölner Straße 262
51149 Köln
Zitat von: kermit_nc am 15. April 2016, 17:57:30
Zu meiner Zeit wurde ich schriftlich darüber belehrt, dass wenn ich dem Studium fern bleibe fahnenflüchtig bin (BFD - Freistellung vom Dienst). Ich vermute, dass sich das bei den OA ähnlich verhält.
Wenn die Person aus dem Dienstverhältnis entfernt wird, drohen saftige Regressforderungen seitens der Bw.
Soweit ich weiß hat er sich verpflichtet!!!! Also eigentlich gab es keine Frage ob man das schafft oder nicht. Wer sich verpflichtet....
Naja aus dem Dienstverhältnis... Das wäre das mindeste aber trotzdem hat er in meinen Augen jahrelang Gelder der Bundeswehr veruntreut bzw hat diese nicht verdient, da er ja keinerlei Arbeit für die Bundeswehr getätigt hat. Also ist er seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen....!?
Falls diese Geschichte überhaupt stimmt. Sowas fällt innerhalb kürzester Zeit auf. Melden kann man es z.B. an die Betreuungseinheit.
Zitat von: laux-90 am 15. April 2016, 18:02:21
Also ist er seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen....!?
Das wird dann sein Disziplinarvorgesetztet im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens feststellen oder auch nicht.
Also: Wenn es Sie stört, melden Sie es. Hier zu posten, ändert nichts.
Zitat von: ulli76 am 15. April 2016, 18:04:26
Falls diese Geschichte überhaupt stimmt. Sowas fällt innerhalb kürzester Zeit auf. Melden kann man es z.B. an die Betreuungseinheit.
[/quote
Leider wirklich wahr..... wie bekomme ich denn heraus wer seine Betreuungseinheit ist? Ich weiß wo seine Einheit stationiert ist, aber ich bekommen keinen Kontakt dort hin....
Einzig über die Feldjäger der stationierten Einheit.
Die Stelle für die Meldung habe ich genannt.
Zitat von: wolverine am 15. April 2016, 18:05:12
Zitat von: laux-90 am 15. April 2016, 18:02:21
Also ist er seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen....!?
Das wird dann sein Disziplinarvorgesetztet im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens feststellen oder auch nicht.
Also: Wenn es Sie stört, melden Sie es. Hier zu posten, ändert nichts.
Da haben Sie absolut recht! Mich störte es eigentlich nicht, ich finde es nur anderen gegenüber sehr unfair und der Bundeswehr kostet das ja auch ne menge Kohle!!!! Alleine das Gehalt!!!!!
Ich wollte mich ja genau hier informieren, wo und welche Möglichkeiten ich habe, um diesen Vorfall ggf zu melden.
Frag halt die anderen SanOA bei dir in der Uni welches deren Betreuungseinheit ist.
Aber wie gesagt- normalerweise fällt sowas recht schnell auf.
Spreche ich heute Spanisch....
Brief aufsetzen... Sachverhalt genau schildern... abschicken an das BAPersBw...
Von dort wird dann das Nötige veranlasst.
Zitat von: ulli76 am 15. April 2016, 18:17:02
Frag halt die anderen SanOA bei dir in der Uni welches deren Betreuungseinheit ist.
Aber wie gesagt- normalerweise fällt sowas recht schnell auf.
Läuft mittlerweile fast 2 Jahre....
Zitat von: LwPersFw am 15. April 2016, 18:20:14
Spreche ich heute Spanisch....
Brief aufsetzen... Sachverhalt genau schildern... abschicken an das BAPersBw...
Von dort wird dann das Nötige veranlasst.
Soweit bin ich dabei! Wenn ich dort mein Name angebe.... Behandeln die das Vertrauensvoll oder nicht? Ich meine ich habe ja nix verbrochen, ich gebe ja eigentlich nur den Hinweis, das dieses mal geprüft werden soll...
Dann geben sie den Hinweis halt anonym? Es verpflichtet sie ja keiner den Brief zu unterschreiben oder ihren Namen dort anzugeben...
Haben Sie ihn mal kameradschaftlich gefragt ob ihm § 55 SG sagt, in diesem Fall besonders der Absatz (4)?
Zitat von: laux-90 am 15. April 2016, 17:43:12
Selbst wenn er jetzt die letzte Prüfung nicht besteht, kein Härtefall bei der Uni bewilligt wird und er von der Uni exmatrikuliert wird. Was passiert dann? Wenn die Bundeswehr bei der Zivilen Uni mal genauer nachfragen würde, wie sein Studienverhalten war, könnten diese beweisen, das er zu keiner Vorlesung gegangen ist und keine Prüfungen bestanden (wobei das mit den Prüfungen der Bundeswehr bekannt ist).
Ich meine das ist eine Menge Geld? Das kann doch so nicht im Interesse der Bundeswehr sein oder?
Wenn er eine Prüfung endgültig nicht besteht und Härtefall auch nix wird, dann fliegt der Soldat raus, wenn die erste festgesetzte Dienstzeit abgelaufen ist.
Und die Bundeswehr kann bei der Uni nicht nachfragen, da ungefähr 95% der Vorlesungen, zumindest bei Medizin, nicht verpflichtend sind.
Es gibt dutzende, wenn nicht sogar hunderte Studenten, die nie in eine Vorlesung gehen und es trotzdem schaffen.
Prüfungen bzw. Notenspiegel werden der Einheit vorgelegt und anhand derer kann die Einheit auch den Erfolg bzw. Nichterfolg des Soldaten kontrollieren.
Zitat von: Pericranium am 15. April 2016, 23:57:56
Zitat von: laux-90 am 15. April 2016, 17:43:12
Selbst wenn er jetzt die letzte Prüfung nicht besteht, kein Härtefall bei der Uni bewilligt wird und er von der Uni exmatrikuliert wird. Was passiert dann? Wenn die Bundeswehr bei der Zivilen Uni mal genauer nachfragen würde, wie sein Studienverhalten war, könnten diese beweisen, das er zu keiner Vorlesung gegangen ist und keine Prüfungen bestanden (wobei das mit den Prüfungen der Bundeswehr bekannt ist).
Ich meine das ist eine Menge Geld? Das kann doch so nicht im Interesse der Bundeswehr sein oder?
Wenn er eine Prüfung endgültig nicht besteht und Härtefall auch nix wird, dann fliegt der Soldat raus, wenn die erste festgesetzte Dienstzeit abgelaufen ist.
Und die Bundeswehr kann bei der Uni nicht nachfragen, da ungefähr 95% der Vorlesungen, zumindest bei Medizin, nicht verpflichtend sind.
Es gibt dutzende, wenn nicht sogar hunderte Studenten, die nie in eine Vorlesung gehen und es trotzdem schaffen.
Prüfungen bzw. Notenspiegel werden der Einheit vorgelegt und anhand derer kann die Einheit auch den Erfolg bzw. Nichterfolg des Soldaten kontrollieren.
Ich denke das wird der Bundeswehr nicht ganz so egal sein. Vor allem bei den Umständen.....
GANZ GANZ GANZ GANZ ehrlich? Ist mit Sicherheit alles nicht O.K. wie der Kamerad das macht, doch er wird irgendwann selber auf die Fresse fallen. Kümmern Sie sich wieder beruhigt um Ihr eigenes Studium und belasten Sie ihre arme Seele nicht mit den Ungerechtigkeiten anderer. ::)
Vor allem, wenn es Sie so stört, wie Sie den Anschein zu erwecken versuchen, dann unternehmen Sie etwas dagegen. Möglichkeit n wurden hier zur Genüge aufgezeigt. Nur Rumnörgeln bringt einfach keinen weiter. ::)