Hallo
hab mal ne Frage zu Auslandsdienstbezüge
Wenn ich ins Ausland kommandiert werde, stehen mir nach meinen wissen nach 28 Tage AVZ zu (war zu mindestens 2011 bei Kreta so).
Jetzt meine Fragen:
Wo steht das mit den 28 Tagen ?? weil es wahren mal glaube mal 15 Tage..
Und müssen die 28 Tage zusammenhängend sein??
oder geh z.B. 20 tag dann eine Woche Deutschland und dann wieder 20 Tage ?
kann irgendwie dazu nichts richtiges finden..
edit: AVR in AVZ geändert
Abschnitt 5 Bundesbesoldungsgesetz.
dank ich meinte AVZ
aber in § 52-57 finde ich nichts zu den wie gesagten 28 Tage ??
Wenn Sie an einer "Besonderen Auslandsverwendung" teilnehmen und hierdurch ein Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag entsteht, beginnt der Anspruch mit dem Eintreffen im Einsatzgebiet und endet mit dem Tag des Verlassens des Einsatzgebietes, weil er "für jeden Tag der Verwendung" gezahlt wird. Die Ihnen erinnerliche Frist von 28 Tagen, muss mit einem Sachverhalt oder einer anderen Leistung in Zusammenhang stehen.
Auslandsdienstbezüge haben nichts mit dem AVZ zu tun...
Und Auslandsdienstbezüge können im Einzelfall und aus ganz bestimmten Anlässen bereits ab 1 Monat gezahlt werden.
Bei welchen... können die für Auslandsdienstbezüge zuständigen Bearbeiter des BVA erläutern.