Auf Grund verschiedenster Faktoren (sicherheitspolitische, demographische, etc.) steht die Bw vor
Veränderungen/Anpassungen ihres Personalkörpers...
Hierzu Auszüge aus einem Artikel aus dem IntranetBw vom 25.04.2016:
"Mission 170.000+
Die Trendwende Personal setzt auf eine Umfangserhöhung in der Bundeswehr. Demgegenüber zielt die ,,Mission 170.000+" darauf ab, die bestehenden Strukturen für 170.000 Zeit- und Berufssoldaten zu befüllen. Damit wird ein deutliches Signal gesetzt, dass die Trendwende Personal gelingt. Um bereits in naher Zukunft ein Plus an qualifiziertem Personal zu generieren, setzt die Bundeswehr nicht ausschließlich auf externe Personalgewinnung. Der Abteilungsleiter Personalführung Offiziere, Brigadegeneral Heinrich Tiller, und stellvertretend für die Personalführung Unteroffiziere und Mannschaften, Oberst Andreas Golks, stellten die Möglichkeiten für eine schnelle Reaktion dar. So werden geeignete Soldaten gezielt auf eine Weiterverpflichtung beziehungsweise eine spätere Zurruhesetzung angesprochen. Dies würde ausdrücklich auch die Soldaten einbeziehen, deren Zurruhesetzung im Jahre 2016 vorgesehen sei. Beide Maßnahmen beruhen momentan aber strikt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. General Wieker merkte an, dass ,,hier ein direkter Zugang zu den Soldaten zu suchen ist: Die Personalführung und die Vorgesetzen müssen auf das ausgebildete Personal noch aktiver zugehen, um sie beispielsweise auf die Möglichkeit einer Dienstzeitverlängerung aufmerksam zu machen."
Für Soldaten, die ihre Dienstzeit verkürzen wollen, wird es in Zukunft schwerer:
Anträge auf Dienstzeitverkürzung werden nur noch in Ausnahmefällen genehmigt.
Der restriktive Umgang mit einem Verkürzungsantrag soll ungeplante Personalabgänge minimieren."
Vor allem der letzte Absatz ist wichtig für Diejenigen, die mit dem Gedanken der Dienstzeitverkürzung spielen.
Insbesondere für Diejenigen, die dies im Zusammenhang mit BfD-Maßnahmen planen!
Jeder muss sich im klaren sein, dass die Verpflichtung als SaZ KEIN normaler Arbeitsvertrag mit Kündigungsrechten ist.
Grundsatz ist : Wer sich z.B. verpflichtet 12 Jahre zu dienen - hat diesen Vertrag auch zu erfüllen.
Es gilt also sich frühzeitig - d.h. 2 bis 1 1/2 Jahre vor Beginn der BfD-Maßnahmen - mit dem
BfD-Berater zusammenzusetzen und einen konkreten Plan aufzustellen.
Insbesondere wenn die gewünschten Ausbildungen nur zu festen Terminen im Jahr beginnen.
Hier müssen Probleme früh erkannt und mit dem BfD und dem BAPersBw besprochen werden.
DENN ...
...kein Soldat hat einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnis zum Zweck
einer zivilen Berufsausbildung! Dies obliegt nach ständiger Rechtsprechung nicht der Fürsorge
des Dienstherrn!
Im Zuge der Identifizierung von potentiellem Kandidaten meines Personals, für die bisher kein Nachfolger auserkoren zu seien scheint, wurde ich heute dazu befragt.
Was sich jeder angehender Ruheständler mal ausrechnen sollte ist, ob es nicht finanziell attraktiver ist Wehrübungen abzuleisten ;-)
Ich frage mich, wo da die wirkliche Neuigkeit sein soll. Nach meiner bescheidenen Erfahrung haben Verkürzungen auch bisher schon nur in Ausnahmefällen stattgefunden...
Personalstärkegesetz?
Massiver Abbau von Soldaten?
Schon vergessen?
Um F_K zu ergänzen...
Aussage der Bundesregierung aus 2012
"Problem und Ziel
Die Neuausrichtung der Bundeswehr erfordert neben einer deutlichen Verringerung des militärischen und des zivilen Personals
eine grundlegende Umstrukturierung des gesamten Personalkörpers hin zu einer stärkeren Einsatzausrichtung und Effizienzsteigerung.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche
Personalanpassung zu schaffen und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber durch reformbegleitende Initiativen
nachhaltig zu sichern.
Dabei wird vorrangig angestrebt, nicht mehr benötigte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen und Beamte der
Bundeswehr anderweitig zu verwenden.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung und Verjüngung des Personals gelten bis zum 31. Dezember 2017."
Was folgte Jahre später ...
+ das Soll an BS wurde wieder um 5000 erhöht...
+ die besonderen Altersgrenzen stehen auf dem Prüfstand ( von weitere Anhebung ... bis Streichung )
+ der Gesamtumfang steht auf dem Prüfstand ( ... aber nicht mehr die Frage der weiteren Verringerung... sondern wieder Erhöhung... )
+ Dienstzeitverkürzungen nur noch als Ausnahme ( dabei wurde der § 10 SKPersStruktAnpG als Anreiz geschaffen das Sdt verkürzen... viele durften auch verkürzen ! )
Das, lieber F_K, waren aber auch "Verkürzungen" der Dienstzeit, die der Dienstherr initiierte. Hier ging es jedoch um Verkürzungsanträge von Soldaten. Also schon etwas anderes.
Es ist richtig, dass Anträgen auf Dienstzeitverkürzung nur dann stattgegegeben wird, wenn der Antragsteller entweder einen Härtefall beschreibt oder wenn ein dienstliches Interesse vorliegt. Das galt bei derartigen Anträgen immer.
Ich glaube, man muss kein Orakel sein um zu sagen, dass dieser Teil des SKPersStruktAnpG nicht mehr lange Bestand hat.
Jahrelang haben wir gelernt, wie man abbaut, nun wird es erst einmal schwierig zu lernen, wie man aufbaut.
Ich meinte in der Tat die Fälle, in denen Soldaten von sich aus die Verkürzung beantragen, zumeist, weil sich zivil attraktive berufliche Perspektiven auftaten.
Das ist für mich eher ein Randthema, wo man gelegentlich etwas mitzeichnet, aber ich kenne keinen Fall, in dem so einem Antrag entsprochen wurde. Und dabei ging es regelmäßig um Msch.
Getulio,
in Deinem Bereich war dann wahrscheinlich kein dienstliches Interesse die Soldaten "los zu werden"...
...da z.B. Bw-weit ein Fehl in der Verwendung
...wobei die Frage der möglichen zivilen Neuorientierung keine Entscheidungsrelevanz hat. Ein weit verbreiteter Irrtum.
Gesehen auf die gesamte Bw gab es aber nach alten Bewertungen Bereiche mit deutlichen Überplanungen...
Und in diesen wurden entsprechende Anträge der Soldaten zügig positiv beschieden... in relevanten Umfängen
@ LwPersFw:
Genau das meinte ich
@ Migu:
Eine "zwangsweise" Verkürzung hat es nicht gegeben, insoweit war privates Interesse notwendig, das Dienstliche musste dann dazu treten ....
Lieber F_K, das ist sicher richtig.
Aber es ist schon ein Unterschied, ob ich meinen Antrag auf Basis eines Gesetzes stelle und zu meinem Ziel komme, weil das Interesse des Dienstherrn Gesetzeskraft erlangt hat oder ob dies eben nicht der Fall ist.
Beides muss man schon auseinanderhalten.
Zitat von: LwPersFw am 28. April 2016, 19:47:08
Getulio,
in Deinem Bereich war dann wahrscheinlich kein dienstliches Interesse die Soldaten "los zu werden"...
...da z.B. Bw-weit ein Fehl in der Verwendung
...wobei die Frage der möglichen zivilen Neuorientierung keine Entscheidungsrelevanz hat. Ein weit verbreiteter Irrtum.
Gesehen auf die gesamte Bw gab es aber nach alten Bewertungen Bereiche mit deutlichen Überplanungen...
Und in diesen wurden entsprechende Anträge der Soldaten zügig positiv beschieden... in relevanten Umfängen
Okay, das leuchtet ein. Dass die zivile Alternative nicht entscheidungsrelevant ist, ist mir klar. Anders sahen das öfters die betroffenen Soldaten und ihre Anwälte.
Chancen vor Gericht: keine, weil eben kein Anrecht eines Soldaten auf Verkürzung besteht, sondern ausschließlich das Interesse des Dienstherrn entscheidet.
Wie im Einzelfall dieses Interesse gelagert ist, ist dabei nicht mein Thema gewesen, sondern da kommt dann eben das Statement über die G1-Schiene und dann wird eben entsprechend beschieden.