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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: maria89 am 27. April 2016, 14:08:50

Titel: Psychologisches Gutachten
Beitrag von: maria89 am 27. April 2016, 14:08:50
Hallo liebe Leute, :)

Folgender Ausgangspunkt: Ich war bereits von 2010-2014 bei der Bundeswehr. Von Dezember 2012-März 2013 war ich in der psychologischen Tagesklinik aufgrund mittelgradiger Depressionen. Danach wurde ich vom Psychologen im BWK Berlin wieder Diensttauglich geschrieben. Im Februar habe ich mich als Wiedereinsteller beworben und hatte gestern meine Musterung. In der G-Akte war zwar noch vermerkt das ich in Therapie war aber alle Unterlagen das die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und Ich wieder Dienstfähig war/bin sind verschwunden.
Der Arzt von gestern verlangt ein psych. Gutachten. Im psych. Gespräch hatte ich 2 Psychologen. Die meinten das ich stabil bin und sie mich in die Truppe schicken würden aber sich nicht über den Arzt hinweg setzen dürfen. Des weiteren haben sie nicht verstanden warum ich zum psychologischen Gutachten muss bloß weil die Unterlagen verschwunden sind, denn ohne Befund wäre ja eigentlich alles abgeschlossen.
Heute habe Ich im Bwk angerufen um einen Termin zu vereinbaren und da ebenfalls erfahren das es verjährt sei. Danach habe ich beim KC angerufen um mir eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Die sagten mir Ich soll morgen nochmal anrufen dann kann ich mit dem Dezertnatsleiter sprechen. 

Meine Frage: Ist die Meinung des zivilen Arztes bei der Musterung richtig? Oder ist es richtig das es verjährt ist und somit keinen Bestand mehr hat?

Ich danke euch schon mal für Rat und Tipps
Titel: Antw:Psychologisches Gutachten
Beitrag von: F_K am 27. April 2016, 14:20:29
Was meinst Du mit "verjährt"?

(Wir sind hier nicht im Strafrecht).

Du hattest offensichtlich eine psychische Krankheit, die über mehrere Monate behandlungsbedürftig war, vor nicht mehr als 3 Jahren.

Insoweit erscheint da eine Abklärung schon sinnvoll, insbesondere, wenn Befundberichte fehlen.
Titel: Antw:Psychologisches Gutachten
Beitrag von: Getulio am 27. April 2016, 23:16:01
Obendrein ist es auch korrekt, dass das von Ärzten/Psychiatern erledigt wird, da die Prüfpsychologen nicht für die Diagnose und noch weniger für die Therapie psychischer Leiden ausgebildet sind.