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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Hörnchen27 am 28. April 2016, 09:40:20

Titel: Offz trotz Sozialstunden
Beitrag von: Hörnchen27 am 28. April 2016, 09:40:20
Hallo Zusammen,

ich habe mich durch unendlich viele Threads hier gelesen und überall wo man 3 Leute fragt erhält man 5 Antworten :D
Aber das ist kein Problem, ich würde nur gerne ein kurze Einschätzung haben:
Zu mir: 20 Jahre alt, Abitur, gut abgeschlossene Ausbildung
Mit 16 wegen Diebstahl zu 20 Sozialstunden verdonnert worden (ohne Gerichtsverhandlung etc.).

In dem Erklärungsbogen zum Bewerbungsbogen steht, dass Einträge aus dem Erziehungsregister nicht angegeben werden müssen. Und soweit ich das weiß, sind Sozialstunden nur im Erziehungsregister niedergeschrieben.
Ich würde gerne wissen, ob es ok ist, wenn ich bei Punkt 22 "nein" ankreuze. Falls ich das richtig "recherchiert" habe, fragt mich der Psychologe dann sowieso, ob ich jemals Kontakt zur Polizei hatte.

Könnte diese "Vorstrafe" ein Einstellungshindernis sein? (Eine Abwertung meiner Bewerbung wird es ohnehin sein(?)).

Vielen Dank und liebe Grüße

Hörnchen
Titel: Antw:Offz trotz Sozialstunden
Beitrag von: Picaro am 28. April 2016, 11:22:47
Wenn du Offz werden willst holt sich die Bundeswehr einen Auszug aus dem Zentralregister. Ob der Diebstahl dort aufgeführt ist, würde ich nicht ausschließen. Mit Ehrlichkeit fährst du auf jeden Fall besser. Ich würde es nicht versuchen runterzuspielen sondern von Anfang an zeigen, dass Du dir über die schwere der Tat im klaren bist und daraus gelernt hast. Alles andere wird Dir der Psychologe bzw. der Prüfoffizier nämlich negativ auslegen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung