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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Humen am 29. April 2016, 10:53:04

Titel: Dienstzeitverkürzung innerhalb des aktiven BFD
Beitrag von: Humen am 29. April 2016, 10:53:04
Moin,
Suchfunktion brachte bei mir nicht den Erfolg. Die meisten wollen vor dem BFD die Bundeswehr verlassen.

Mein Fall ist SAZ 15 . BFD 09.2017 DZE 09.2019.
Ich gehe in den 09.2017 in BFD und machen dann ein 12 monatiges Praktikum.
Sollte ich dort einen Job angeboten bekommen kann ich dann ohne Probleme eine Dienstzeitverkürzung auch mit Mangel AVR durchbringen?

mfg
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung innerhalb des aktiven BFD
Beitrag von: LwPersFw am 29. April 2016, 11:17:57
Ich persönlich würde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Verkürzung genehmigen,
denn Sie stünden so oder so dem Dienstherrn nicht mehr zur Verfügung, wenn Sie die zwei
Jahre komplett mit BfD-Maßnahmen ausgestalten würden.

Ich empfehle Ihnen, diese Frage direkt an das BAPersBw zu richten:

Ansprechstelle des Referat IV 3 BFD (Tel-Nr. lautet 90-3524–4335)

Dort erhalten Sie Auskunft zu allen Fragen der Berufsförderung aus Sicht der Zentral Personalbearbeitenden Stelle
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung innerhalb des aktiven BFD
Beitrag von: Humen am 29. April 2016, 11:24:44
Hallo,

danke aber ich kann ja nur 12 Monate ein Praktikum machen innerhalb der Dienstzeit. Das würde also ungefähr also bis 10.2018 gehen.
Also hätte ich noch 11 Monate bis DZE due würde ich einfach aufgeben damit ich in einen festen Job komme. Die Bundeswehr spart dann natürlich auch die 11 Monate Sold für mich.

mfg
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung innerhalb des aktiven BFD
Beitrag von: Ralf am 29. April 2016, 13:32:22
Ein Verkürzungsantrag derzeit würde wohl nicht funktionieren, denn wenn du nun auf SaZ 14 verkürzt, beginnt dein BFD-Anspruch ja früher auch ein Jahr früher und das wäre nur im dienstl. Interesse, wenn ein Übergang in der Verwendung wäre.
Wie die Rechtslage 2017, wenn du im BFD bist, aussieht, wird man dann sehen.