Servus Kameraden,
ich weiß, dies ist kein Autoforum aber mit Sicherheit haben auch andere eine ähnliche Situation.
Ich bin 21 Jahre, eigener, anerkannter Hausstand, SaZ und wohne am Standort 500km weit weg von "Zuhause".
TROTZDEM ist mein Golf VI immer noch über "Mutti" versichert, da Sie eine hohe Schadensfreiheitsklasse hat und den Beamtentarif bekommt. Die Vollkasko-Versicherung wäre für mich unverschämt teuer, wenn es über mich laufen würde.
Daher bin ich nach wie vor als "jüngster Fahrer" der Versicherung gemeldet und dachte auch, dass damit alles geregelt ist.
Gestern hat mir eine Kameradin erzählt, dass unter diesen Umständen kein Versicherungsschutz für mich besteht, da ich nicht mehr bei meiner Mutter gemeldet bin und eigenes Geld verdiene.
meine Frage: Ist die Aussage der Kameradin korrekt und ich habe im Falle des Falles keinerlei Versicherungsschutz? Muss ich das Auto tatsächlich über mich persönlich versichern?
MkG
Die Aussage der Kameradin in dieser Pauschalität ist Quatsch. Kenne genug, die auch dieses Model gewählt haben, ihr Fahrzeug zunächst über die Eltern mitzuversichern. Nichtsdestotrotz könnte diese Aussage trotzdem zutreffend sein, da es in der Regel einen Aufpreis bei den Versicherungen kostet, wenn Halter/Nutzer und Versicherungsnehmer im Falle der Eltern/Kind Beziehung irgendwann nicht mehr in einem Haushalt leben. Da hier aber keine die genauen Versicherungsbedienungen kennt, solltest du diese Frage direkt an deine Versicherung stellen.
In den Versicherungsunterlagen steht tatsächlich, dass alle Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben (müssten).
Da dies nicht korrekt ist, werde ich es ändern und hoffe dass der Beitrag nicht immens steigt.
Vielleicht lesen hier ja ein paar Kameraden mit, die das selbe Problem haben und das auch mal prüfen sollten.
Vielen Dank für den hilfreichen Tipp, dunstig
Alle Versicherungsnehmer?
Quatsch.
Versicherungsnehmer ist genau eine Person - Halter, Besitzer und Eigentümer sind ebenfalls eine Person, die nicht gleich sein müssen.
Die Frage hier ist, ob und wie der Fahrerkreis über Rabatte eingeschränkt wird - und was dann eine günstige Versicherung ist.
Entschuldigung, da hab ich das falsche Wort benutzt.
Es steht im Vertrag: Fahrer: Ausschließlich Versicherungsnehmer und Ehepartner im gemeinsamen Haushalt sowie deren Kind(er).
Dann würde ich sagen, dass alles okay ist. Es steht nicht dabei, dass die Kinder im gleichen Haushalt wohnen müssen.
Zumindest verstehe ich das so.
Die Situation ist bei mir und meiner Tochter gleich und der Versicherungsfuzzi wusste bei Abschluss von der Konstellation. Wir haben sogar vom Motorrad meiner Frau den Rabatt übernommen. Wichtig ist meiner Meinung nur, dass Du als Fahrer unter 23 eingetragen bist.
Gruss
Michael
Und bei uns war es genau so, dass auch die Kinder Ihren Wohnsitz bei den Eltern gemeldet haben mussten. Daher sage ich es nochmal. Pauschale Aussagen sind bei solchen individuellen Fällen immer unangebracht und der TE sollte auf jeden Fall mit der Versicherung in Kontakt treten, um Gewissheit zu haben.
Der Satz kann unterschiedlich gedeutet werden - und Fuzzis erinnern sich an nichts, unabhängig davon, das mündliche Nebenabreden in solchen Verträgen immer ausgeschlossen sind.