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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Blaugrau am 04. Mai 2016, 10:00:33

Titel: Wehrfliegerverwendung III
Beitrag von: Blaugrau am 04. Mai 2016, 10:00:33
Servus,

Kann man seine Wehrfliegerverwendung III "verlängern" (um bspw. ein Quartal ) wenn man aufgrund von Lehrgängen nicht dazu kommt sie jährlich zu wiederholen?

Danke im Voraus
Titel: Antw:Wehrfliegerverwendung III
Beitrag von: Tommie am 04. Mai 2016, 10:09:34
Die Untersuchung kann bis zu 180 Tage vor dem Ablauf (üblicherweise der Tag vor dem nächsten Geburtstag!) gemacht werden und gilt dann bis zum übernächsten Geburtstag, also ein Jahr plus die entsprechende Anzahl an Tagen, die sie vorgezogen wurde. Nach dem Geburtstag erlischt die WFV und muss dann neu erteilt werden!