Guten Tag liebe Forengemeinde.
Gerade kam eine Diskussion bezüglich der Übernahmevoraussetzungen zum Berufssoldaten auf.
3 Soldaten, alle Angehöriger der SKB, alle "Fachdiener", HUT/LUT/MUT.
Die Frage die sich aufgetan hat lautet:
Ist für den Heeresuniformträger die bestandene Fortbildungsstufe A Voraussetzung zur Ernennung zum Berufssoldaten?
Laut einiger Aussagen, gilt das eben erwähnte nur für die HUT's jedoch nicht für die LUT's und MUT's.
Hat da jemand Informationen zu? Der PersBearb kann ich ja erst Montag wieder erreichen ;)
Nein. Die Antragsvoraussetzungen finden sich in der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 50-01-00 wieder.
Grob gesagt, Vollendung 24. Lj und zwei Beurteilungen.
Zumal das 2 PBU's sein müssen. Die erste ABU zählt nicht für das BS Verfahren.
Nein, das ist nicht korrekt. Zumal die zweite Beurteilung nunmehr auch eine Anlassbeurteilung ist (dafür gibt es ja extra einen zentralerlass der da lautet "Zweite Anlassbeurteilung" B-1340/109, ggf. schon überführt in die A-1340/50)