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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: brodi am 05. Mai 2016, 00:12:40

Titel: Voraussetzung Berufssoldat Uffz m.P. Fachunteroffizier
Beitrag von: brodi am 05. Mai 2016, 00:12:40
Guten Tag liebe Forengemeinde.
Gerade kam eine Diskussion bezüglich der Übernahmevoraussetzungen zum Berufssoldaten auf.
3 Soldaten, alle Angehöriger der SKB, alle "Fachdiener", HUT/LUT/MUT.
Die Frage die sich aufgetan hat lautet:
Ist für den Heeresuniformträger die bestandene Fortbildungsstufe A Voraussetzung zur Ernennung zum Berufssoldaten?
Laut einiger Aussagen, gilt das eben erwähnte nur für die HUT's jedoch nicht für die LUT's und MUT's.
Hat da jemand Informationen zu? Der PersBearb kann ich ja erst Montag wieder erreichen ;)
Titel: Antw:Voraussetzung Berufssoldat Uffz m.P. Fachunteroffizier
Beitrag von: Ralf am 05. Mai 2016, 06:56:38
Nein. Die Antragsvoraussetzungen finden sich in der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 50-01-00 wieder.
Grob gesagt, Vollendung 24. Lj und zwei Beurteilungen.
Titel: Antw:Voraussetzung Berufssoldat Uffz m.P. Fachunteroffizier
Beitrag von: Hann19 am 06. Mai 2016, 15:54:43
Zumal das 2 PBU's sein müssen. Die erste ABU zählt nicht für das BS Verfahren.
Titel: Antw:Voraussetzung Berufssoldat Uffz m.P. Fachunteroffizier
Beitrag von: Ralf am 06. Mai 2016, 16:28:55
Nein, das ist nicht korrekt. Zumal die zweite Beurteilung nunmehr auch eine Anlassbeurteilung ist (dafür gibt es ja extra einen zentralerlass der da lautet "Zweite Anlassbeurteilung" B-1340/109, ggf. schon überführt in die A-1340/50)