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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Wannabe am 08. Mai 2016, 00:28:36

Titel: Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Wannabe am 08. Mai 2016, 00:28:36
Hallo,

ich habe eine Frage zur Einstellung. Ich habe mich auf die Laufbahn zum Offizier beworben und wurde nach Köln eingeladen.

Jetzt habe ich nur ein Problem. Leider habe ich die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, für mindestens drei, höchstens sechs Monate. Mein Führerschein steht als Zusatzqualifikation auf dem Bewerbungsbogen und ich glaube es ist das Beste, wenn mein potentieller zukünftiger Arbeitgeber dies erfährt.
Was meint ihr dazu?

Wie soll ich das Thema ansprechen? Und wann? Telefonisch/schriftlich im Vorraus? In Köln beim Bewerbungsgespräch?
Ich habe natürlich total Bammel davor und befürchte, dass es meine Karrierechancen negativ beeinflussen wird.
Über Rat würde ich mich sehr freuen!

liebe Grüße

PS: Bevor jemand fragt, das Fahrverbot erfolgte aus medizinischen Gründen, nicht aufgrund von Drogen-/Alkoholkonsum! Nach Ablauf der Frist bekomme ich ihn ohne weiteres wieder.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Ralf am 08. Mai 2016, 00:49:27
Im Abschnitt D Nr. 24 des Bewerbungsbogens hast du ja damals "Nein" angekreuzt. Das hat sich nun geändert. Schriftlich die Änderung beim ACFüKrBw anzeigen und wenn du begründende Unterlagen hast, dass du sie dann zum Zeitpunkt x wiederbekommst dabei legen.
Und das ist kein Thema bei deiner Tauglichkeitsuntersuchung gewesen? Hast sich da ggf. nun auch etwas medizinisch geändert?
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Getulio am 08. Mai 2016, 01:15:39
Zunächst ist scharf zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis zu trennen, das sind zwei grundverschiedene Dinge.

Ich gehe davon aus, dass hier die FE entzogen wurde. Für eine Beurteilung wäre schon interessant, auf welcher Basis das passiert ist. Kein Alkohol, keine Drogen, aber automatisch nach 3-6 Monaten zurück? Klingt ungewöhnlich, und vor allem dürften definitiv die "medizinischen Gründe" einstellungsrelevant und anzugeben sein.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: ulli76 am 08. Mai 2016, 08:06:25
Fahrverbot aus medizinischen Gründen? Na wenn das mal keine Probleme mit der Tauglichkeit macht.
Nicht "vergessen" die zugrunde liegende Erkrankung bei der Musterung anzugeben.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Wannabe am 08. Mai 2016, 10:06:13
Danke für eure Antworten!

Zur Erklärung- wenn jemand einen Krampfanfall erleidet, wird der Führerschein entzogen. Da gibt es je nach Art und Ursache verschiedene Abstufungen, zB bei einmaligem epileptischen Anfall 2 Jahre anfallsfrei etc.
Mein Anfall erfolgte nach einem langen 30 stündigen Einsatz. Ich bin Atemschutzträger (FFW) und hatte Schlafmangel, Unterzuckerung, Flüssigkeitsmangel und hyperventiliert.
Dass auf einen Krampfanfall der Führerschein enzogen wird wusste ich zu dem Zeitpunkt auch nicht. Ich wurde im Krankenhaus gründlich untersucht (EEG, großes EKG, großes Blutbild) mit der Ergebnis das der Anfall keine neurologischen Ursachen hat weswegen ich hoffe, dass es die Musterung nicht beeinträchtigt. Trotzdem ist der Lappen erstmal weg, Gesetz ist eben Gesetz.
Die Ergebnisse liegen schriftlich vor und ich nehme sie zur Musterung mit.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: ulli76 am 08. Mai 2016, 10:21:29
Soso- 30-stündiger Einsatz als ASG-Träger?

Naja sei´s drum: Du bekommst nach frühestens 6 Monaten die IVer-Gradation- mit der bist du aber als Offz nicht tauglich und du brauchst nochmal ein neues EEG. Die IIIer-Gradation, die immernoch mit einigen Ausschlüssen behaftet ist, gibt es frühestens nach 12 Monaten, wenn das aktuelle EEG in Ordnung ist.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Andi8111 am 08. Mai 2016, 10:25:04
Ja, da hat die Kollegin vollkommen Recht..
Finden Sie sich am besten schon damit ab, dass die Musterungsbehörde keine andere Möglichkeit hat, Sie zurückzustellen
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Andi8111 am 08. Mai 2016, 10:26:32
Im übrigen sollte der ThreadTitel geändert werden, in die viel viel wichtigere Frage: "Schwerwiegende Erkrankung wann melden".
Sie sind nämlich vordringlich dazu verpflichtet, eine Erkrankung die Ihre Verwendungsfähigkeit beeinträchtigt, umgehend zu melden; eventuell sogar VOR dem Vorliegen von Befunden etc.
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: Wannabe am 19. Mai 2016, 12:39:14
@ ulli76: Der Einsatz ging 30 Stunden. Davon 45 Minuten als AS Träger.

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mich nach langem hin und her dazu entschieden, meine Bewerbung hier abzubrechen. Mir ist die Gefahr, dass ich ausgemustert werde, zu groß.

Auf der einen Seite ist es schon ärgerlich, schließlich sollte Ehrenamt nicht negative Auswirkungen auf das Berufsleben haben, eher im Gegenteil.
Andererseits werde ich das Jahr anderweitig nutzen und reisen oder ein FSJ machen und es eventuell nächstes Jahr noch einmal probieren!
Titel: Antw:Fahrverbot- Wann erwähnen?
Beitrag von: diodon-IV am 19. Mai 2016, 18:43:18
Du hast es nicht verstanden. Nicht das Ehrenamt hat negative Auswirkungen, sondern Dein (hoffentlich) nur einmaliger Krampfanfall.

Im übrigen, solltest Du das auch Deiner Feuerwehr mitteilen. Deine Atemschutztauglichkeit ist damit nämlich wahrscheinlich auch vorerst gegessen. Oder möchtest Du beim nächsten Aussetzer dieser Art ggf. Deinen Truppmann/-führer mit gefährden?