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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: InfoexSdt am 08. Mai 2016, 20:47:35

Titel: Entlassungsgeld
Beitrag von: InfoexSdt am 08. Mai 2016, 20:47:35
Guten Tag liebe Community,
ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Student, 21 und seit dem 31.01.2016 von meinem Dienst durch Vertragsablauf als FWDLer für 19 Monate entlassen.

Laut §9 des Wehrsoldgesetzes sollte ich um die 1800 Euro bekommen.

Zur Situation:
Nun hat mein Refü es vergessen oder SAP-Ausfall oder was auch sonst noch als Ausrede kommen könnte(kann alles mal passieren, ist aber nicht das erste Mal).
Nach dem ich geschätzte 8 Mal am Tag versucht habe anzurufen, hat es nach 2 Wochen geklappt und ich habe ihn endlich erreicht. (Zu der Zeit habe ich das Geld für meine Wohnung gebraucht, was ich ihm aber auch gesagt hatte). Er sagte mir ja die 1000 Euro kommen mit dem nächsten Auszahlungstermin.
(Frage 1: Warum splittet man das Entlassungsgeld auf 2 Monate? Schließlich sollte der Soldat bzw. Ex-Soldat sein Geld gleich am ersten Tag seiner Entlassung erhalten oder irre ich mich?)
Daraufhin habe ich ihn gefragt, ob das nicht schneller gehen könnte. Er meinte er könne einen Abschlag machen und mir die 1000 Euro überweisen. Ich war damit einverstanden, was auch immer ein Abschlag ist (jetzt weiß ich was das heißt -.-). 2 Wochen nach dem Telefonat, am 01.03 ist immer noch nichts auf meinem Konto, obwohl alle anderen Kameraden ihr Gehalt bekommen haben. Die 1000 waren am 03.03 dann endlich drauf.
(Frage 2: Zählt die Tilgung immer noch? Sind immerhin 2 Wochen vergangen?)
Nun wartete ich auf die restlichen 800-irgendwas. Am 01. April wieder nichts von der Bundeskasse. Ich wieder vergeblich und wie ein Vollidiot Morgens, Mittags Nachmittags angerufen. Auch diesmal hat es 2 Wochen gedauert jemanden am anderen Ende zu erreichen. Der Refü hat anscheinend ein Häckchen oder Kreuzchen vergessen, wird also zum Mai ausbezahlt. Vor einer Woche schaue ich auf mein Konto und sehe 289,06 Euro von der BKasse...1824-1289,06= 534,94 Euro, die einfach verschwunden sind? Habe jetzt die Abrechnung vom Mai...Da steht: BÜZ-Tilgung F01     -397,59
(Frage 3:Was wird beim Entlassungsgeld alles abgezogen? Lohnsteuer? Solidaritätszuschlag? Kann ich jetzt das ganze Geld vergessen wegen der Tilgung, die 2 Wochen zu spät da war? Ist ja immerhin der Fehler der Refüs, dass das Geld nicht rechtzeitig auf meinem Konto gebucht wurde??)
Ich wäre gerne vor Ort gewesen, um dort mal klar Schiff zu machen, aber dafür bin ich/war ich vom Dienstgrad zu niedrig und außerdem hatte ich keine Zeit: Studium läuft, Umzug und für die 160 km habe ich kein Auto. Das heißt wären nochmal 40 Euro und 2 1/2 h für die Hinfahrt mit der Bahn.
Habe versucht meinen Spieß um Hilfe zu bitten, der meinte er kann am Telefon genauso wenig machen wie ich und ich solle persönlich dort vorbei kommen sonst wird das nichts. Ist ein Spieß nicht grad für sowas da? Er weiß doch, dass man mit 3 Pommes auf den Schulter nicht so schnell und weit voran kommt, wie mit einem Feldwebeldienstgrad...

Ich bedanke mich im voraus

Liebe Grüße

P.S.: Ich würde gern die letzten relevanten Abrechnungen hochladen, aber ich weiß nicht wie es mit dem Datenschutz hier aussieht.

Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Nighthunter am 08. Mai 2016, 22:15:47
Hallo,

du bekommst 96€ Entlassungsgeld pro Monat. Also in deinem Fall 1824€ im letzten Monat. Der Wehrdienstzuschlag wird auch bei Entlassung gezahlt.

Du müsstest im letzten Monat mit Wehrsold, Wehrdienstzuschlag und 19x96€ Entlassungsgeld auf mindestens 3000€ kommen. Alles andere ist zu wenig, bzw. da muss der Herr Refü nochmal ran und das restliche Geld überweisen.

Für den Fall der Fälle hoffe ich, dass du über eine Rechtsschutzversicherung /Berufsrechtsschutz verfügst, sollte sich der Refü querstellen und einen auf "doof" machen, bzw. auf seinen Dienstgrad pochen, gibst du die Angelegenheit an deinen Anwalt ab.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ca. 1 Jahr, da war der Herr HFw Refü auf einmal ganz klein und hat das mir zustehende Geld innerhalb von 1 Woche überwiesen.

Viel Erfolg
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Andi am 09. Mai 2016, 08:56:45
Zitat von: Nighthunter am 08. Mai 2016, 22:15:47
Für den Fall der Fälle hoffe ich, dass du über eine Rechtsschutzversicherung /Berufsrechtsschutz verfügst, sollte sich der Refü querstellen und einen auf "doof" machen, bzw. auf seinen Dienstgrad pochen, gibst du die Angelegenheit an deinen Anwalt ab.

Um dann genau wann das Geld zu bekommen?
Effektivstes Mittel ist hier - schon immer gewesen - eine Beschwerde. Die Tatsache, dass der TE kein Soldat mehr ist, ist dabei unerheblich...
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Cally am 09. Mai 2016, 18:36:30
Bei einem zivilen Arbeitgeber wäre das vielleicht sinnvoll, wobei da ein 4 Augen Gespräch in 99 % der Fälle auch mehr bringt. Aber warum sollten man klagen, wenn man weder das Instrument Beschwerde noch Eingabe ausgenutzt hat?
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: FoxtrotUniform am 10. Mai 2016, 08:32:57
Lange Rede kurzer Sinne, ich empfehle das Einlegen einer Beschwerde gem. WBO und parallel das schriftliche Einfordern unter Setzung einer angemessenen Frist.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Getulio am 10. Mai 2016, 19:01:28
Zitat von: FoxtrotUniform am 10. Mai 2016, 08:32:57
und parallel das schriftliche Einfordern unter Setzung einer angemessenen Frist.

Da bewegen Sie sich aber im Zivilrecht, das hier nicht anwendbar ist.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: FoxtrotUniform am 10. Mai 2016, 19:14:18
Das fungiert auch nur als Meinungsverstärker und Schuss vor den Bug.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Getulio am 10. Mai 2016, 19:22:35
Okay, aber da denke ich, wenn eine Beschwerde in der Welt ist, ist das Schuss vor den Bug genug.  ;)

Zumal der Kamerad Refü, wenn er halbwegs wach ist, sowieso weiß, dass ihm die Fristsetzung herzlich schnurz sein kann.

Wenn, dann freundlich erst Frist setzen und dann für den Fall, dass diese ohne Ergebnis verstreicht, Beschwerde ankündigen. Nicht beides parallel.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Papierberg am 10. Mai 2016, 21:14:17
Der beschriebene Sachverhalt deutet jedenfalls auf eine fehlerhafte Leistungserbringung hin, die im Ergebnis nicht weiter zu Lasten der bestehenden Ansprüche gehen sollte. Ich könnte mir vorstellen, dass die schleppende Vorgehensweise zumindest teilweise auf technischen Problemen bei der Zahlbarmachung beruht aber das sollte durch eine Beschwerde aufzuklären sein. Ggf. kann bei unbefriedigender Erledigung eines solchen Rechtsbehelfs noch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten beschleunigend wirken.

Die Sache mit der Tilgung ist mir allerdings nicht ganz klar. Was meinen Sie denn genau damit?
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Getulio am 10. Mai 2016, 21:58:49
Zitat von: Papierberg am 10. Mai 2016, 21:14:17
Ggf. kann bei unbefriedigender Erledigung eines solchen Rechtsbehelfs noch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten beschleunigend wirken.

Ganz ehrlich? Ich habe massive Zweifel, dass dadurch irgendetwas schneller geht. Aber der Irrtum, der Wehrbeauftragte könne so etwas wie ein bürokratiefreier Extra-Rechtsweg sein, grassiert.

Nicht falsch verstehen, der WB ist natürlich gut und wichtig, aber ein Beschleuniger?
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Papierberg am 11. Mai 2016, 20:32:45
Ich hatte bereits das Vergnügen, eine nennenswerte Zahl von Eingaben an den Wehrbeauftragten selbst bearbeiten zu dürfen, so dass ich mir über den Verfahrensablauf und die Zeitansätze voll im Klaren bin.  :P Eine Eingabe garantiert regelmäßig, dass
- der zugrundeliegende Sachverhalt in allen Problemdimensionen aufgearbeitet wird,
- evtl auch über den Einzelfall hinaus bestehende Defizite durch die externe Kommunikation mit dem Ministerium identifiziert und weitererfolgt werden. Eingaben unterliegen dabei im Übrigen einem Beschleunigungsgebot und sind generell mit Vorrang und grundsätzlich kurzfristig zu bearbeiten.
Sofern die Dienststelle weiterhin nicht ansprechbar oder zu einer Nachzahlung bereit oder in der Lage ist, ergibt sich durch eine Eingabe jedenfalls im Vergleich zum jetzigen Zustand eine Beschleunigung.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Zahlungsverzögerung nicht auf fehlender Beabeitungsmoral oder Kompetenz des Rechnungsführers beruht, sondern hierfür andere Gründe ausschlaggebend sind. Unbeschadet dessen, ist es dem TE m.E. nicht länger zuzumuten, die bestehenden Ansprüche auf unbestimmte Zeit weiterhin unerfüllt zu lassen.

Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: wolverine am 11. Mai 2016, 20:42:38
Zitat von: Papierberg am 11. Mai 2016, 20:32:45
- evtl auch über den Einzelfall hinaus bestehende Defizite durch die externe Kommunikation mit dem Ministerium identifiziert und weitererfolgt werden.
Den Satz verstehe ich nicht. Und Beschwerden unterliegen dem gleichen Beschleunigungsgrundsatz. Mit einer Eingabe ruft man jede Menge Dienstaufsicht auf den Plan, was hin und wieder helfen kann. Schneller macht eine Eingabe die Sache definitiv nicht.
Hier ist ganz eindeutig die Beschwerde das Mittel der Wahl.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Getulio am 11. Mai 2016, 21:18:33
Der Punkt ist doch, dass die WBO Fristen gesetzlich vorschreibt. Da beschleunigt dann auch der WB nichts mehr. Hält die Dienststelle die Fristen nicht ein, gibt es eben den Rechtsweg. Setzt man aber Fristen gar nicht in Gang, weil man sich eben nicht beschwert, dann sehe ich wiederum nicht, was da seitens WB schneller gehen sollte.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Papierberg am 11. Mai 2016, 21:53:38
Verehrte Forumteilnehmer,
ich habe mich nicht dahingehend geäußert, dass eine Eingabe anstelle einer Beschwerde die vorzuziehende Variante sei. Vielmehr hat mein Beitrag vom 10.05. deutlich gemacht, dass eine Eingabe gerade dann ergänzend in Frage kommen könnte, wenn eine bereits erhobene Beschwerde entweder erfolglos bleibt oder - wie leider gelegentlich zu beobachten ist - der gesetzliche Beschleunigungsgrundsatz zur Phrase degeneriert.

Zu der von wolverine gestellten Nachfrage in Bezug auf die Bedeutung der 2. Strichaufzählung im heutigen Kommentar von 20:32 Uhr:
Während truppendienstliche Beschwerden vom Diszplinarvorgesetzten bzw. Verwaltungsbeschwerden von der zuständigen Dienststelle der Wehrverwaltung bearbeitet werden, kommt es bei Eingaben an den Wehrbeauftragten nach meiner Beobachtung wegen der Beteiligung einer Institution außerhalb des Flecktarnkonzerns neben einer Einzelfallbetrachtung der vorgetragenen Beschwer des Petenten häufig zu einer globaleren Betrachtung der eigentlichen Ursachen, z.B. unklare oder sinnfreie Vorschriften Vorschriften, Personalmangel, Ausrüstungsmängel, organisatorischen Unzulänglichkeiten, Regelungslücken usw.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: Getulio am 11. Mai 2016, 22:18:07
Letzteres ist m.E. der größte Dienst, den der WB der Truppe erweist, das Aufzeigen struktureller Mängel mit einem gewissen Gesamtüberblick.

Im Hinblick auf eine eventuelle Beschleunigung werden wir wohl unterschiedlicher Ansicht bleiben, macht aber ja auch nichts.
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: wolverine am 11. Mai 2016, 22:20:05
Das ist ja genau der Sinn einer Eingabe. Aber ich hatte noch nie eine Eingabenakte mit Inhalten externer Stellen außerhalb des Dienstweges. Darum habe ich den Satz nicht verstanden.