Guten Nachmittag liebe Forenuser.
Ich komme einfach direkt auf den Punkt:
Kann ein ehemals wehrpflichtiger FWDL23 den aktuellen freiwilligen Wehrdienst ableisten? Gilt dann auch das Arbeitsplatzschutzgesetz?
GruĂ Jochen
Ja, ja.
Und ich hoffe, du meinst auch mit "altem" FWDL den vor 2011?
2005-2007 war der alte.
Dann ist es o.k.