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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: jochenschweisser am 11. Mai 2016, 16:32:14

Titel: Nach FWDL "alt" noch "FWDL" neu beginnen
Beitrag von: jochenschweisser am 11. Mai 2016, 16:32:14
Guten Nachmittag liebe Forenuser.
Ich komme einfach direkt auf den Punkt:

Kann ein ehemals wehrpflichtiger FWDL23  den aktuellen freiwilligen Wehrdienst ableisten? Gilt dann auch das Arbeitsplatzschutzgesetz?

Gruß Jochen
Titel: Antw:Nach FWDL "alt" noch "FWDL" neu beginnen
Beitrag von: Ralf am 11. Mai 2016, 16:41:02
Ja, ja.
Und ich hoffe, du meinst auch mit "altem" FWDL den vor 2011?
Titel: Antw:Nach FWDL "alt" noch "FWDL" neu beginnen
Beitrag von: jochenschweisser am 11. Mai 2016, 19:01:01
2005-2007 war der alte.
Titel: Antw:Nach FWDL "alt" noch "FWDL" neu beginnen
Beitrag von: Ralf am 11. Mai 2016, 20:18:10
Dann ist es o.k.