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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Bravotwozero86 am 12. Mai 2016, 13:52:13

Titel: Anmeldung einer Weiterbildung als BFD Maßnahme in zivilem Betrieb
Beitrag von: Bravotwozero86 am 12. Mai 2016, 13:52:13
Hi erstmal,

bei uns im zivilen Betrieb möchte ein SAZ eine Weiterbildung/Praktikum machen, um danach ein Studium zu beginnen. Die Frage ist jetzt allerdings, wie wir den Soldaten anmelden sollen? Als Praktikant?Wir hatten bisher immer nur zivile Praktikanten.  Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung? Der Soldat bekommt ja weiterhin sein ganz normales Sold vom Bund und ist dort ja auch versichert. Bekommt der Soldat die volle Höhe des Soldes, oder wird das von uns gezahlte Gehalt verrechnet?
Die Weiterbildung soll 3 Monate gehen. DZE ist Ende 2017.

Danke, für eure Hilfe
Titel: Antw:Anmeldung einer Weiterbildung als BFD Maßnahme in zivilem Betrieb
Beitrag von: LwPersFw am 12. Mai 2016, 14:47:29
Solange er nicht sein DZE erreicht hat...

+ ist er rechtlich Soldat auf Zeit
+ wird er für BfD-Maßnahmen vom Dienst freigestellt

Deshalb

+ erhält er sein volles Gehalt als SaZ
+ erfolgt die medizinische Versorgung über die Bw

Wenn er während des Bezuges seiner vollen Bw-Bezüge
ein weiteres Einkommen erziehlen sollte, wäre dies auf die
Bezüge anzurechnen.

Deshalb ist der Soldat verpflichtet, dieses Einkommen bei der
Beantragung der Maßnahme anzugeben.

Die Bw prüft dann, ob eine Anrechnung vorzunehmen ist und
wenn ja... kürzt die Bezüge um den ermittelten Betrag.

Ob Sie einen noch aktiven Soldaten bei den Sozialversicherungsträgern anmelden müssen,
sollten diese Ihnen beantworten können.