Ich brauche mal etwas Hilfe. ......den irgendwie komme ich gerade nicht weiter......
Also kurz zu mir. Ich bin 27 Jahre alt und arbeite in meinen erlernten Beruf (Heilerziehungspflegerin). Dieser wird jedoch in der Bundeswehr nicht anerkannt.
ich War bereits beim Einstellungsgespräch, habe jedoch den Sportest knapp vermasselt. ........ somit muss / darf ich nochmal ran. Einplanung würde auch schonn stehen. Saz 4 Jahre im stabsdienst.
Somit die erste frage. Sollte ich den sporttest nochmal vermasseln könnte ich dann noch fwdler werden?
Grundsätzlich ist der sporttest machbar...... jedoch wurde mein Urlaub gestrichen und ich muss noch in die Nachtschicht bevor ich in den test fahre. ..... verschieben des tesestes bringt auch wenig da es in absehbarer Zeit arbeitmäßig nicht besser aussieht.
falls fwdl dann noch möglich wäre, die nächste Frage. Bekomme ich irgendeinen wohnungszuschuss, da ich diese mit den 777 Euro nicht finanzieren kann......... da ich ja auch noch ein paar andere fix kosten habe.........
dann natürlich die Frage kann ich nach den fwd zum Saz werden. Den eigentlich möchte ich in diesen 4 Jahren über den berufsvörderungsdienst eine Ausbildung/ vortbildung in der Büro Richtung machen.....
um Diskussionen vor zu beugen. Ich würde nicht arbeitslos sein, wenn ich das nicht mache. Ich gebe eine unbefristete Arbeit auf. Ich möchte einfach etwas anderes / neues machen.
Bin für jede Antwort dankbar !
Soweit ich weiß ist der Sporttest für alle gleich... war zumindest bei mir so. Wenn man Fwdl ist kann man einen Antrag auf verlängerung schreiben auch das ist möglich. Wie das jedoch mit dem BfD bei saz 4 ist kann ich leider nicht sagen.
Aber mit 27 den Sporttest vermasselt? wir reden von dem normalen Bft oder? ;D
Ja rede von dem bft. Naja wenn man sich beim penedellauf auf die Nase legt *lach* kann man das ganze voll verkacken xD und da ich beim test schonn über 24 Stunden wach bin. Wegen Nachtdienst, habe ich das große Tollpatsch Talent das wieder zu schaffen. ........ und das versetzt mich etwas in Panik........
Zitat... Wie das jedoch mit dem BfD bei saz 4 ist kann ich leider nicht sagen. ...
§ 5 SVG sagt:
Zitat... (4) Die Dauer der Förderung nach der Wehrdienstzeit beträgt nach einer Wehrdienstzeit von
1. 4 und weniger als bis zu 12 Monate,
5 Jahren
...
Ergänzung: Sie sollten sich schon mal einen neuen Thread-Titel überlegen. Vermutlich wirds hier bald dicht sein. - Nur so, als freundlicher Hinweis.
Als fdwl muss muss man doch keinen sporttest machen. Oder bin ich da gerade irgendwie auf den total falschen Dampfer?
als ich in Wilhelmshaven für den test war, mussten da alle durch. Egal ob fwdl oder BA anwärter
Trennungsgeld gibt es als FWDLer leider nicht aber Leistungen der Unterhaltssicherung nach dem USG.
Zitat von: S. Tim am 13. Mai 2016, 22:26:07
als ich in Wilhelmshaven für den test war, mussten da alle durch. Egal ob fwdl oder BA anwärter
Das wäre (zumindest mir) in der Tat neu - oder in WHV ist alles anders als in den übrigen Karrierecentern.
Zitat von: KlausP am 13. Mai 2016, 23:05:46
Zitat von: S. Tim am 13. Mai 2016, 22:26:07
als ich in Wilhelmshaven für den test war, mussten da alle durch. Egal ob fwdl oder BA anwärter
Das wäre (zumindest mir) in der Tat neu - oder in WHV ist alles anders als in den übrigen Karrierecentern.
Ich war Anfang April in Wilhelmshaven zwecks FWDL. Kein Sporttest für mich oder den anderen FWDL Bewerber
Zitat von: KlausP am 13. Mai 2016, 22:11:47
Ergänzung: Sie sollten sich schon mal einen neuen Thread-Titel überlegen. Vermutlich wirds hier bald dicht sein. - Nur so, als freundlicher Hinweis.
Ja, um Übermittlung eines aussagekräftigen Titels wird gebeten, dann ist hier auch wieder offen.
Zitat von: Ralf am 14. Mai 2016, 06:44:27
Zitat von: KlausP am 13. Mai 2016, 22:11:47
Ergänzung: Sie sollten sich schon mal einen neuen Thread-Titel überlegen. Vermutlich wirds hier bald dicht sein. - Nur so, als freundlicher Hinweis.
Ja, um Übermittlung eines aussagekräftigen Titels wird gebeten, dann ist hier auch wieder offen.
Betreff geändert und geöffnet.
FWDL brauchen keinen Sporttest. Hinsichtlich finanzieller Leistungen gibt es für FWDL auch noch das Unterhaltssicherungsgesetz.