Ich weiß, dass Thema ist in etlichen Beiträgen bereits aufgegriffen und behandelt und in unterschiedlichster
Ausprägung behandelt worden. Ich würde allerdings trotzdem einmal gern sichergehen, dass ich mir alles richtig zusammengelesen habe:
ich bin ab Juli SaZ13, als Marine-OA, 27 Jahre alt. Berufstätig (SV-pflichtig) seit 2011, vorher 2.1/2 Jahre Ausbildung (Kaufmann)
ZitatAls SaZ ist man, im Gegensatz zu FWDLern, verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung zum Dienstbeginn abzuschließen.
So weit, so gut.
Zitatich werde meine aktuellen GKV mitteilen, dass ich ab 04.07 meinen Dienst als SaZ antreten werde.
Das Versicherungsverhältnis erlischt also?
ZitatPflege- folgt Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung habe ich dann ja quasi nicht mehr, da ich 100% truppenärztlich versorgt werde.
Da ich ja nun noch nicht weiß, ob ich in 13 Jahren als BS weitermache, in eine SV-pflichtige Beschäftigung oder eine Beamtenstelle
antreten werde, ist es (zumindest in meinen Augen) sinnvoll eine Anwartschaft abzuschließen.
Diese gilt dann nun als "Krankenversicherung", so dass ich Pflegepflichtversicherung bei derselben Gesellschaft abschließen muss,
bei der ich die Anwartschaft eröffne.
Für den Fall, dass ich eine SV-pflichtige Beschäftigung nach meiner Dienstzeit aufnehme, kann ich problemlos in die GKV zurück,
für die anderen Varianten würde dann die Anwartschaft "ziehen".
Habe ich das soweit alles richtig verstanden/zusammengefasst?
Zuletzt hätte ich noch die Frage, ob es mit der Anwartschaft auch möglich ist, sich "freiwillig gesetzlich versichern" zu lassen.
Oder ist das etwas, dass besser mit dem Versicherungsberater geklärt werden sollte?
Danke für die Rückmeldung!
Zitat von: seb88 am 16. Mai 2016, 16:20:07
Zitatich werde meine aktuellen GKV mitteilen, dass ich ab 04.07 meinen Dienst als SaZ antreten werde.
Das Versicherungsverhältnis erlischt also?
Genau.
Zitat von: seb88 am 16. Mai 2016, 16:20:07
ZitatPflege- folgt Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung habe ich dann ja quasi nicht mehr, da ich 100% truppenärztlich versorgt werde.
Da ich ja nun noch nicht weiß, ob ich in 13 Jahren als BS weitermache, in eine SV-pflichtige Beschäftigung oder eine Beamtenstelle
antreten werde, ist es (zumindest in meinen Augen) sinnvoll eine Anwartschaft abzuschließen.
Diese gilt dann nun als "Krankenversicherung", so dass ich Pflegepflichtversicherung bei derselben Gesellschaft abschließen muss,
bei der ich die Anwartschaft eröffne.
Für den Fall, dass ich eine SV-pflichtige Beschäftigung nach meiner Dienstzeit aufnehme, kann ich problemlos in die GKV zurück,
für die anderen Varianten würde dann die Anwartschaft "ziehen".
Habe ich das soweit alles richtig verstanden/zusammengefasst?
Zuletzt hätte ich noch die Frage, ob es mit der Anwartschaft auch möglich ist, sich "freiwillig gesetzlich versichern" zu lassen.
Oder ist das etwas, dass besser mit dem Versicherungsberater geklärt werden sollte?
Viel auf einmal, aber ich beschäftige mich grade mit dem gleichen Thema, hier mal mein Wissensstand (offen für Korrekturen und Erfahrungswerte!):
1. in die GKV:
Richtig, das geht automatisch, wenn man eine SV-pflichtige Beschäftigung anfängt. D.h. Arbeitnehmer mit aktuell einem maximalen Bruttojahresgehalt von ca. 56000€. Darüber, oder als Selbstständiger gibts keine GKV-Pflicht, und damit kann Dich die GKV ablehnen.
2. freiwillig in die GKV:
Geht, wenn das Gehalt zu hoch ist, oder man sich selbständig macht, o.ä. Nennt sich dann freiwillig versichert in der GKV und die müssen dich nicht nehmen. Die Frage ist dann, warum sollten sie dich ablehnen? Da helfen wohl nur Erfahrungswerte von anderen Soldaten, evtl. rechnen die Kassen hier das erhöhte PTBS-Risiko bei Ex-Soldaten negativ ein. Ansonsten hast Du als Offizier wohl die Aussicht auf einen guten Job, d.h. hohe Beiträge, und gleichzeitig evtl. eine gute Fitness vorzuweisen, also erwartet geringe Kosten. Kann also klappen.
Willst Du unbedingt zurück in die GKV gibts hier auch Anwartschaften.
3. PKV:
Die müssen absolut garnix. Es gilt quasi dasselbe wie unter 2.
Nach meinem bisherigen Stand sind hier die Anwartschaften günstiger.
Wichtig:
Eine Anwartschaft kann nur bei der gleichen Kasse wie die Pflegeversicherung abgeschlossen werden. D.h. z.B. Pflege privat (oft deutlich günstiger) und Anwartschaft gesetzlich geht nicht!
Wenn jetzt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht und Du nicht gekündigt würdest oder hast, dann würdest Du mMn eine Eignungsübung beginnen, dann bist du die ersten vier Monate bis zur SaZ Ernennung noch Pflegeversicherung. Der bund zahlt dann ruhensbeiträge. Der Anruf bei der GKV kann aber nie Schaden, manchmal macht der AG bei der Meldung einen Fehler manchmal meint auch die GKV dass sie dich einfach abmeldet.
Nein, keine EÜ, da
Zitatals Marine-OA,
. Der Diensteintritt ist auch der 01.07, auch wenn der Dienstantritt der 04.07. ist.
Eine Anwartschaftversicherung ist eine Krankenversicherung, dementsprechend hat die Pflegepflichtversicherung über die gleiche Gesellschaft zu erfolgen, wie die Anwartschaft.
Anwartschaftsversicherungen bei den gesetzlichen Versicherungen sind möglich, aber genauso unsinnig, wie teuer. Als ausscheidender Soldat auf Zeit geht man - wenn man nicht privat versichert ist - einfach wieder in die gesetzliche Versicherung über.
Gruß Andi
Lesen Sie bitte einmal das oben "gepinnte" Topthema zur Anwartschaftsversicherung inkl. der dort zu findenden Info-Broschüre des BMVg.
Versicherungen sind immer individuell auszurichten (eigenes Sicherheitsbedürfnis, Alleinstehend od. mit Familie, etc.).
Und auch die Anwartschaftsversicherung in der GKV ( ca. 65 €/Mo ) kann im Einzelfall sinnvoll sein, bzw. den "worst case" abdecken.
Aber auch dazu finden Sie oben die entsprechenden Hinweise.