Guten Abend Kameraden,
meine Frage in diesem Forum bezieht sich auf das Personalwesen der Bundeswehr. Und zwar geht es darum das ich sehr gerne wieder in meinen alten Saz Status zurückkehren würde. Ich ich bin seit 3 1/2 Jahren bei der Truppe eingesetzt als Panzergrenadier, es hätte mir auch immer sehr viel Freude bereitet, sodass ich mich entschieden hätte es als Grenadier Feldwebel zu versuchen, ich hätte dann die erforderlichen Anträge gestellt, das Auswahlverfahren bestanden und wurde dann als FA zugelassen und vor 3 wochen dann zum Uffz (FA) ernannt. Mit dieser Beförderung wurde ich dann auch in meine neue Einheit versetzt. Nun habe ich einfach für mich festgestellt das dieser Berufswunsch doch falsch entschiedenen wurde und ich lieber im Zivilen Leben meine Karriere selbst gestalten möchte. Da ich ja in meinen Alten Saz Status nur noch 6 Monate dienen müsste würde ich gerne in diesen zurückkehren und würde ich hier über Informatonen freuen ob dieses überhaupt möglich ist.
Stellen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkuerzung und begründen ihn entsprechend. Ein Wechsel zurück in die Mannschaftslaufbahn wird nicht funktionieren, weil Sie ja inzwischen Uffz (FA) sind. Einen Anspruch darauf, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird, haben Sie aber nicht.
Ja dies habe ich so verstanden, nur in diesem Aspekt habe ich auch schon mit meinem alten Pers gesprochen und der hatte mir wohl die möglichkeit aufgezeigt das ich auch die möglichkeit habe meinen alten Status zuerlangen, da wohl nach dem Laufbahnwechsel eine Probezeit vorliegt. Da man ja vorerst sowieso nur um 2 1/2 Jahre verlängert würde falls meine seine Gesammten Lehrgänge nicht bestehen sollte.
Wenn Sie Ihre Lehrgänge nicht bestehen werden Sie nach Ablauf Ihrer Zwischenfestsetzung mit Ihrem dann erreichten Dienstgrad ohne den Zusatz (FA) entlassen. Eine Umwandlung in die Mannschaftslaufbahn ist damit nicht vorgesehen. (Paragraph 6 (3) Soldatenlaufbahnverordnung).
Nach dem Laufbahnwechsel gibt es keine Probezeit, die gibt es nur bei Diensteintritt. Eine Rückführung in die Lfb der Msch geht nicht, weil du schon Uffz bist.
Eine Dienstzeitverkürzung unter 4 Jahre ist für FA per se nicht möglich. Alleine mir fehlt das Verständnis dafür, denn gerade für jemanden, der schon so lange bei der Truppe ist wie du, weiß, was er da unterschreibt und welche Verantwortung er übernimmt.
Ich verstehe auch nicht, wie ein PersFw so eine Aussage tätigen kann. Was sagt denn Ihr Spieß zu der Sache? Oder weiß der das noch nicht?