Hi,
hab mal eine etwas speziellere Frage.
Ich bin Wiedereinsteller (SU) in der SKB Teilstreitkraft Luftwaffe.
2010 war ich bei den Panzergrenadieren und habe dort diverse ATN's erworben. Unter anderem die des Sicherungs- und Wachsoldaten. Ansonsten hatte ich eine logischerweise "grüne Ausbildung" mit einigen weiteren "grünen" ATN's.
Nun wie bereits erwähnt bin ich in der SKB mit Schiffchen als Kopfbedeckung. Durch die Schwingen auf der Schulter darf ich verständlicherweise kein PzGrenBarett aufsetzen.
Dürfte ich jedoch ein Barett der Objektschützer tragen? Die grüne Ausbildung bzw. ATN müsste doch etwas höherwertiger als die der Luftwaffe sein?
Wenn das möglich ist, was muss ich dafür tun? Anträge stellen? Bei wem?
Kennt einer zufällig eine genaue Dienstvorschrift zu diesem Sachverhalt?
Danke im voraus für die Antworten.
Nein, darfst Du nicht.
(Anzugordnung)
Da hat jemand die Frage wohl nicht komplett gelesen. Mir ist schon klar, dass es eine Anzugordnung gibt. Das Barett der Objektschützer ist auch das einzige Barett das bei der LW erlaubt ist daher meine etwas tiefgründigere Frage !!
Eine Rose ist eine Rose - die SKB hat keine Objektschützer der Luftwaffe in ihren Reihen, und nur die dürfen, wenn dort eingesetzt, das Barett tragen.
Nun verstanden?
Nein, darfst du nicht. Steht in der Anzugsordnung, wer das Lw-Barett tragen darf. Das sind grob gesagt die ObjS und die im WachBtl.
Nein, das Barett tragen Angehörige des Objektschutzbataillon.
Weder ehemalige Angehörige, noch Soldaten mit entsprechender Ausbildung und erst recht keiner mit fremder Ausbildung, der sich einbildet, mehr zu können.
Wach- und Sicherungssoldat ist übrigens die ATN, die man bei bestehen der Grundausbildung bekommt.
Das Pendant zum "Wach- und Sicherungssoldat" ist bei der Luftwaffe der "SdtLwSTrB". SdtLwSTrA ist die ATB, die man mit bestandener Vollausbildung beim ObjSRgtLw oder der Luftwaffensicherungsstaffel "S" in Büchel bekommt.
Ob die PzGren-Ausbildung oder die ObjS-Ausbildung nun höherwertiger ist, kann man wohl so nicht sagen. Ich habe beide und das unterscheidet sich schon ziemlich.
A-Bomb, endlich eine kompetente Antwort. Danke dir ;)
Die richtige Antwort auf deine Frage hat dir funker07 gegeben. Denn nur die ist ausschlaggebend für das Tragen der Kopfbedeckung.
Ja ne ist klar. Die Halbwissenden wieder ;) "Sich einbilden mehr zu können" - Das sind mir die ganz Schlauen Köpfe ::)
Sie waren Panzergrenadier, sind also kein Luftwaffensicherungssoldat.
Und Sie sind in der SKB, dort haben Sie auch keinen Luftwaffensicherungssoldatendienstposten. Also dürfen Sie das Barett nicht tragen. Was gibt es denn daran rumzudiskutieren? Und wenn Sie das besser wissen, warum fragen Sie denn hier nach, jammern nach jedem Post rum und protokollieren damit nur Ihr eigenes Unwissen und den Trotzkopf?
seltsamer Typ. Wie sieht das denn aus beim Antreten, wenn alle Schiffchen tragen und nen dunkel blaues Barett?! Wie wäre es mit nem schönen rosa Flecktarn oder so...
Die einen wollen ein Sprungabzeichen, dass es nicht gibt. Die anderen wollen ein Sprungabzeichen, dass Ihnen nicht zusteht. Wiederum andere tragen ein Schießabzeichen, dass es nicht gibt und dann wieder andere wollen ein Barett tragen, dass ihnen nicht zusteht.
Es ist wie es ist, manche wollen eben aus der Masse herausstechen.
Ich will nicht verschieden sein; und wenn ich der Einzige damit bin. ;)
Zitat von: Picaro am 18. Mai 2016, 20:04:08
seltsamer Typ. Wie sieht das denn aus beim Antreten, wenn alle Schiffchen tragen und nen dunkel blaues Barett?! Wie wäre es mit nem schönen rosa Flecktarn oder so...
Es wird in der SKB eher nicht vorkommen, dass alle Schiffchen tragen und nur einer Barett.
In meiner SKB Kaserne müssen alle Feldmütze tragen, damit es einheitlich aussieht ;)
Selbst dann hätten wir hier noch die Marinierten, die selbstverständlich in der ganz großen Masse keinen FA und damit auch keine Mütze tragen. ;)
Alle tragen FA und alle tragen Mütze.
Hier nicht. Ist aber auch Stab.
Frage ist beantwortet und deshalb ist hier dicht.