Quelle : IntranetBw vom 18.05.2016
Reservisten sollten ihre Steuerklasse überprüfen - In Einzelfällen kann die Bundeswehr als Hauptarbeitgeber vermerkt sein
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind in Einzelfällen fehlerhaft bei den Finanzbehörden angemeldet worden. Der zivile Hauptarbeitgeber muss gegebenenfalls seinen Mitarbeiter mit der ursprünglichen Steuerklasse neu anmelden.
Reservisten, die in diesem Jahr eine Reservedienstleistung absolviert haben und Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Anspruch nehmen, sollten vorsichtshalber Kontakt mit ihrem zivilen Arbeitgeber aufnehmen und prüfen lassen, welche Steuerklasse dort aktuell für sie eingetragen ist. Der Grund: Wegen eines technischen Problems beim Datenaustausch mit den Finanzämtern ist offenbar in einzelnen Fällen rückwirkend zum 1. April 2016 die Bundeswehr als Hauptarbeitgeber des Reservisten angegeben worden. Das hat zur Folge, dass die Einkünfte bei einem anderen Arbeitgeber außerhalb der Reservistendienstleistung nach der ungünstigeren Lohnsteuerklasse VI versteuert werden. Denn es gibt nur einen Hauptarbeitgeber, der berechtigt ist, den Lohnsteuerabzug nach der Lohnsteuerklasse I bis V vorzunehmen.
Stellt ein Reservistendienst Leistender fest, dass für ihn irrtümlich die falsche Steuerklasse eingetragen wurde, sollte er seinen tatsächlichen Hauptarbeitgeber bitten, ihn mit der Lohnsteuerklasse I - V erneut im ELStAM-Verfahren bei der Finanzbehörde anzumelden. ELStAM steht als Akronym für Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale und wird umgangssprachlich auch als die "elektronische Lohnsteuerkarte" bezeichnet.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) bedauert, dass eine nachträgliche Abhilfe für die Reservistendienstleistung in der Vergangenheit nicht möglich ist.
Die technischen Probleme sind unverzüglich abgestellt worden, nachdem das Problem erkannt wurde. Die Personalführung hat außerdem den Datenbestand überprüft und für die Zukunft korrigiert. Ungünstigstenfalls muss in Einzelfällen eine Rückzahlung über den Lohnsteuerausgleich 2016 erfolgen.
Als Ansprechpartner für betroffene Reservisten steht das BAPersBw PA 1.2
unter der Rufnummer (0211) 65043-121
bzw aus dem Bundeswehrnetz
unter der Rufnummer 90 3844-121
zur Verfügung.