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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: LwPersFw am 20. Mai 2016, 10:41:45

Titel: Bei der Bw erworbene Qualifikation Rettungssanitäter > zivile Anerkennung
Beitrag von: LwPersFw am 20. Mai 2016, 10:41:45
Für alle Soldaten, die während ihrer Dienstzeit die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert haben gilt:

Zentralanweisung B1-1350/0-17 "Anerkennung der militärischen Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in"

Gültig ab: 07.01.2016

Zweck:

Regelung zur zivilen Anerkennung der militärischen Ausbildung zum Rettungssanitäter / zur Rettungssanitäterin durch die Bundesländer

Der Bund-Länder-Ausschuss (BLA) ,,Rettungswesen" hat in seiner 53. Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

,,Der BLA ,,Rettungswesen" nimmt zur Kenntnis, dass sich die Ausbildung zum Rettungssanitäter
in der Bundeswehr nach den vom BLA ,,Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen
Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (520-Stunden-Ausbildung) richtet.
Der BLA bittet die Länder, diese Ausbildung anzuerkennen. Der BLA bittet darüber hinaus die Länder,
die Bundeswehr bei der Bereitstellung von Klinik- und Rettungswachenpraktikumsplätzen im Rahmen
der praktischen Ausbildung zum Rettungssanitäter zu unterstützen.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen."

Nunmehr liegt mir die Zusage der Anerkennung der Ausbildung bei der Bundeswehr von allen Ländern vor.

Grundlage für die Ausbildung zum Rettungssanitäter/ zur Rettungssanitäterin in der
Bundeswehr ist die Ausbildungsweisung Nr. 1210, die auf den vom BLA ,,Rettungswesen" am 20.
September 1977 beschlossenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst
basiert. Somit ist die Ausbildung in der Bundeswehr mit der Ausbildung im zivilen Bereich
deckungsgleich und wird von allen Bundesländern bei Ausstellung eines Zertifikats ,,Zeugnis über
die Prüfung zum Rettungssanitäter" (Anlage 4 der Änderung der Ausbildungsweisung Nr. 1210 –
BMVg – InSan II 4 vom 3. April 19961) uneingeschränkt anerkannt.

Ich bitte, den betroffenen Personenkreis entsprechend zu unterrichten.