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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Chikoprzy am 20. Mai 2016, 12:29:51

Titel: Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: Chikoprzy am 20. Mai 2016, 12:29:51
Einen wunderschönen guten Tag wünsche ich euch,

Ich habe mich dazu entschieden ein Freiwilliges Jahr bei der Bundeswehr anzutreten und werde am 1. Juli meine Grundausbildung antreten. Meine Frage dreht sich aber um das Leben als Soldat wenn er sich verpflichtet hat. Und zwar stelle ich mir die Frage ob es möglich wäre, sich zu verpflichten aber seinen Standort nicht nach geraumer Zeit wechseln müsste. Ich werde bald heiraten und ein Kind ist auch in Planung. Ich würde bei meiner Frau und meinen Kindern ungerne mit Abwesenheit glänzen. Es kann sein das diese Frage ein wenig blauäugig erscheint, das könnte daran liegen das ich über die interne Regelung der Bundeswehr wenig Ahnung habe. Aufgrund dessen erhoffe ich mir  eine Antwort von erfahreneren Menschen. Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort extrem freuen.

Bis dahin und einen schönen Tag. Grüße N. Przystawik
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2016, 12:37:48
Das Ganze nennt sich nicht umsonst Bundeswehr. Bundesweite Versetzungsbereitschaft ist eine Grundvoraussetzung für einen Soldaten, unabhängig von der Laufbahn. Dass z.B. Offiziere öfter versetzt werden als Soldaten in der Mannschaftslaufbahn ist eine altbekannte Tatsache. Es kommt also auch darauf an, für welche Laufbahn Sie sich später entscheiden würden.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: Chikoprzy am 20. Mai 2016, 12:40:51
Erstmal einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sehr nett von Ihnen.

Ja, damit habe ich bereits gerechnet. Mein Gedanke kommt aber nicht von ungefähr. Der Sohn einer bekannten soll ihrer Aussage nach in seiner Zeit beim Bund nicht versetzt worden sein.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2016, 12:48:48
Ja, das ist durchaus möglich. Kommt ja drauf an, in welcher Laufbahn er wie lange gedient hat.

Ich bin selber so'n "Negativbeispiel". Ich bin auch in meinen 16 Jahren Bundeswehrzeit nur innerhalb des Standortes versetzt worden und innerhalb meiner gesamten 35jährigen Dienstzeit als Soldat nur zweimal mit Standortwechsel, einmal nach meiner Ernennung zum Unteroffizier in meine Stammeinheit und einmal, weil mein Bataillon verlegt wurde.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: funker07 am 20. Mai 2016, 12:51:07
Ein Feldwebel bleibt in der Regel lange auf seinem Dienstposten, ggf bis zur Pensionierung. Eine Versetzung kann möglicherweise auch standortintern laufen.

Ein Offizier durchläuft einen Verwendungsaufbau d.h. er wird Zugführer, S2- oder S3-Offz, Chef, S3 Stabsoffizier, dann vielleicht mal ins Amt und danach Kommandeur (alles Beispiele).
Wärend ein Btl z.B. 6 Kompanien mit je einem Chef und 2-3 Zugführern hat, gibt es meist nur einen S2-Offz.
Deshalb werden die meisten (Truppendiest)Offiziere regelmäßig versetzt.

Auch, wenn das in vielen Medien so rüber kommt, geht es deutlich weniger als der Hälfte aller Soldaten so.

Trotzdem kann es passieren, dass Standorte geschlossen werden o.Ä. und auch ein Feldwebel gegen seinen Willen versetzt wird.

Für welche Laufbahn würdest du dich bewerben wollen?
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: Chikoprzy am 20. Mai 2016, 12:57:05
Ich habe Realschule und würde dementsprechend die Feldwebellaufbahn antreten. Die Offizierslaufbahn wäre mein Traum, aber geplant ist die Feldwebellaufbahn.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2016, 13:16:58
Feldwebel werden in der Regel nur versetzt, wenn sie auf einen förderlichen Dienstposten gebracht werden sollen. In der Regelverpflichtungszeit als SaZ 12 (oder 13 mit ZAW) wird das aber kaum vorkommen.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: Chikoprzy am 20. Mai 2016, 13:53:47
Das es nicht zu Missverständnissen kommt: Ich rede über die Karriere in der Bundeswehr nach dem freiwilligen Jahr. Weil sie meinten SaZ12, damit müssten sie doch meinem 12-Monatigen Aufenthalt in der Bundeswehr meinen?
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2016, 13:58:24
Nein, den meine ich ausdrücklich nicht, ich rede von SaZ oder BS, nicht von FWDL.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: Getulio am 20. Mai 2016, 19:35:57
Sie schreiben im Eingangspost von "freiwilligem Jahr", damit kann nur FWDL für 12 Monate gemeint sein. In 12 Monaten ist es natürlich nichts mit Feldwebellaufbahn, egal was Sie bildungsmäßig für Voraussetzungen mitbringen, FWDL ist immer Mannschafter. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie in den 12 Monaten maximal einmal (nach der GA) versetzt werden und sonst am selben Standort verbleiben.

Wenn Sie Feldwebel werden wollen, werden Sie sich auf 12 oder 13 Jahre verpflichten müssen.
Titel: Antw:Verpflichtung, Standort und Versetzung.
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2016, 19:59:44
Haben Sie sich eigentlich vor Ihrer Eignungsfeststellung für den freiwilligen Wehrdienst etwas intensiver mit der Bundeswehr beschäftigt?