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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: andersen am 21. Mai 2016, 12:17:07

Titel: Mitteilung über die Dauer des Dienstzeitverhältnisses
Beitrag von: andersen am 21. Mai 2016, 12:17:07
Hallo,

ich bin Mannschafter Saz 8 und habe mit dem Dienst am 01.04.2016 begonnen.

Nun habe ich eine Mitteilung bekommen in der steht,  dass meine Dienstzeit am 30.09.2016 endet, also quasi keine 8 Jahre,  sondern 6 Monate.

Wort wörtlich steht hier: aufgrund ihrer verpflichtungserkärung vom 15.12.2015 wird ihre Dienstzeit auf 6 Monate festgesetzt.
Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des 30.09.2016

Kann jemand mir helfen? Bin eigentlich Saz 8

Besten Dank
Titel: Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstzeitverhältnisses
Beitrag von: Getulio am 21. Mai 2016, 12:33:49
Die Dienstzeit wird stufenweise festgesetzt, so dass die Bw Sie ggf. loswerden kann, wenn Sie Ausbildungsabschnitte nicht bestehen sollten. Sobald Ihre Ausbildung geschafft ist, sollten Sie auf die vollen 8 Jahre festgesetzt werden.
Titel: Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstzeitverhältnisses
Beitrag von: Ralf am 21. Mai 2016, 13:10:39
Das ist die Probezeit, die der Dienstherr sich einräumt um darüber zu entscheiden, ob du die Voraussetzungen als Soldat erfüllst.
Du solltest mal deine Verpflichtungserklärung durchlesen, da steht das alles genau drin.
Titel: Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstzeitverhältnisses
Beitrag von: Andi8111 am 21. Mai 2016, 13:27:06
Und in solchen Sachen fragen Sie bitte zukünftig Ihren Spieß. Was meinen Sie, wofür es den gibt?
Titel: Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstzeitverhältnisses
Beitrag von: KlausP am 21. Mai 2016, 13:31:57
Zitat von: Getulio am 21. Mai 2016, 12:33:49
Die Dienstzeit wird stufenweise festgesetzt, so dass die Bw Sie ggf. loswerden kann, wenn Sie Ausbildungsabschnitte nicht bestehen sollten. Sobald Ihre Ausbildung geschafft ist, sollten Sie auf die vollen 8 Jahre festgesetzt werden.

Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt bei Mannschaftern die Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit, bei Anwärtern für höhere Laufbahnen die nächste stufenweise Festsetzung. Übrigens sollte das schon in der Verpflichtungserklärung stehen.