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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 15:12:23

Titel: Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 15:12:23
Mahlzeit Kameraden!
Wie im Betreff zu erkennen, lautet meine Frage:
Kann man den Urlaub, den man in einer RDL "erwirtschaftet" quasi konservieren und ihn dann in einer weiteren RDL im gleichen Kalenderjahr verwenden??
MkG
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Andi8111 am 23. Mai 2016, 15:15:48
Nein.
Urlaubstage sind, für volle Monate, innerhalb der RDL zu nehmen, sonst verfallen diese.
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 15:19:20
Ahh, ok.
Danke Andi!

Und Urlaub gibt es ab 30 Tagen Dauer einer RDL und dann 2,5 Tage je 30 Tage??
Ist das so korrekt??

MkG
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: wolverine am 23. Mai 2016, 15:34:56
Nein; voller Kalendermonat.
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Opa_Hagen am 23. Mai 2016, 16:00:19
Erstmal vom Grundsatz her: Urlaub, der während einer RDL "erwirtschaftet" wird, muss innerhalb dieser RDL genommen werden. Bis hierhin konform mit meinen
Vorpostern. Dann aber: NEIN, keine VOLLEN Kalendermonate, sondern 30 Tage Regelung gemäss

A2-1300/0-0-2, Zentralrichtlinie Die Reserve der Bundeswehr

2.1.4.8 Urlaub
2058. RDL erhalten Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat (je 30 Kalendertage einer zusammenhängenden Dienstleistung) ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.


Voller Monate würde ja bedeuten, bei Beginn bspw 03. Oktober bis 30. Dezember 2016 (und so würde das KC den Heranziehungsbescheid ausstellen, weil ja Beginn und Ende nicht auf WE oder Feiertag fallen dürfen) hättest Du nach der Vollmonatregelung nur Anspruch auf 2.5 Tage Urlaub, nämlich für November. Korrekt wäre aber die Berechnung unter Zugrundelegung von 88 Tagen zusammenhängender Dienstleistung. Okay, ergibt zwar auch "nur" 5 Tage Urlaub, aber besser als nur 2.5;)


Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: wolverine am 23. Mai 2016, 16:17:20
Dann ist dies aber gegenüber dem alten Leistungskatalog geändert. Dort wurde auf Seite 36 noch auf den vollen Monat abgestellt.
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Ralf am 23. Mai 2016, 16:24:14
Im aktuellen Leistungskatalog steht auch:
ZitatRDL erhalten für jeden vollen Monat
ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des
Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen
bzw. Berufssoldaten und
Soldatinnen auf Zeit bzw. Soldaten auf
Zeit, wenn die Dauer des ohne Unterbrechung
abgeleisteten Wehrdienstes
mindestens einen Monat beträgt.
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Terek am 23. Mai 2016, 16:42:38
Das widerspricht sich m.E.  auch nicht, wenn man 30 Tage als "vollen Monat" zählt. Von "Kalendermonaten" ist ja nicht die Rede...
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 20:28:56
Vielen Dank erstmal an alle..

Also habe ich bei meiner derzeitigen 6-wöchigen RDL, welche sich über 2 Monate erstreckt und exakt 45 Tage andauert einen Anspruch von
a) (1,5*2,5) 3,75 Tagen oder aber
b) 2,5 Tage je volle 30 Tage   ??

Wenn a) zutrifft, werden dann die 3,75 Tage abgerundet auf 3 oder können die 0,75 stundenweise genommen werden?
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 20:34:08
Ich ziehe die Frage zurück...  8)

Zitat von: Opa_Hagen am 23. Mai 2016, 16:00:19
2.1.4.8 Urlaub
2058. RDL erhalten Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat (je 30 Kalendertage einer zusammenhängenden Dienstleistung) ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.


Voller Monate würde ja bedeuten, bei Beginn bspw 03. Oktober bis 30. Dezember 2016 (und so würde das KC den Heranziehungsbescheid ausstellen, weil ja Beginn und Ende nicht auf WE oder Feiertag fallen dürfen) hättest Du nach der Vollmonatregelung nur Anspruch auf 2.5 Tage Urlaub, nämlich für November. Korrekt wäre aber die Berechnung unter Zugrundelegung von 88 Tagen zusammenhängender Dienstleistung. Okay, ergibt zwar auch "nur" 5 Tage Urlaub, aber besser als nur 2.5;)
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: KlausP am 23. Mai 2016, 20:34:30
Zitat... Wenn a) zutrifft, werden dann die 3,75 Tage abgerundet auf 3 ...

Nein, dann würde auf 4 Tage aufgerundet werden.

Zitat... oder können die 0,75 stundenweise genommen werden? ...

Nein, sowas gibt es nicht. Siehe auch Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung: "Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle Kalendertage fernzubleiben."
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 22:03:35
Ich versuche mal zusammenzufassen:

Zitat von: Opa_Hagen am 23. Mai 2016, 16:00:19
2.1.4.8 Urlaub
2058. RDL erhalten Erholungsurlaub nach § 5 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Sie erhalten für jeden vollen Monat (je 30 Kalendertage einer zusammenhängenden Dienstleistung) ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.


Zitat von: KlausP am 23. Mai 2016, 20:34:30
Nein, dann würde ... aufgerundet werden.


Also würde bei einer 45-tägigen, zusammenhängenden RDL der Anspruch 2,5 Tage für 30 volle Tage, aufgerundet 3 Tage sein??
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Opa_Hagen am 24. Mai 2016, 06:57:48
Zitat von: wolverine am 23. Mai 2016, 16:17:20
Dann ist dies aber gegenüber dem alten Leistungskatalog geändert. Dort wurde auf Seite 36 noch auf den vollen Monat abgestellt.

Wieder mal ein fettes Ä für Änderung...
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Tommie am 24. Mai 2016, 08:02:18
Zitat von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 20:28:56Also habe ich bei meiner derzeitigen 6-wöchigen RDL, welche sich über 2 Monate erstreckt und exakt 45 Tage andauert einen Anspruch von
a) (1,5*2,5) 3,75 Tagen oder aber
b) 2,5 Tage je volle 30 Tage   ??

Die Möglichkeit a) ist obsolet, weil die RDL nur einmal einen Zeitraum von 30 tagen am Stück umfasst!

Die Möglichkeit b) ist falsch berechnet, weil die 2,5 Tage aufgerundet werden!

Richtig ist daher die (nicht vorhandene!) Antwort c) 3 Urlaubstagen!
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: Interesse 1977 am 24. Mai 2016, 08:49:20
 8)

Zitat von: Tommie am 24. Mai 2016, 08:02:18
Richtig ist daher die (nicht vorhandene!) Antwort c) 3 Urlaubstagen!

Zitat von: Interesse 1977 am 23. Mai 2016, 22:03:35
Also würde bei einer 45-tägigen, zusammenhängenden RDL der Anspruch 2,5 Tage für 30 volle Tage, aufgerundet 3 Tage sein??
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: elwammerl am 22. August 2016, 15:09:40
Mahlzeit!
Frage:
Ich gehe auf Lehrgang FW d. Res., 44 Tage Präsenz! Ergo bekomme ich 3 Tage Urlaub, muss diese während der RDL nehmen?!

Kann man während eines Lehrganges einfach so 3 Tage in den Urlaub????

Oder ist es eher wie, damals als Aktiver zu verstehen, 2 Familienheimfahrten pro Lehrgang (länger als 12 Tage), könnte dann ein langes WE einbauen???

Oder Holzweg?
Bitte um Aufklärung
Titel: Antw:Urlaub mitnehmen von einer RDL zur nächsten??
Beitrag von: KlausP am 22. August 2016, 15:12:50
Das ist Sache der Ausbildungseinrichtung, wie der Soldat seinen ihm von der Vorschrift her zustehenden Urlaub nehmen kann. Der Urlaub ist während der laufenden RDL zu gewähren.