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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: kleen am 27. Mai 2016, 12:19:01

Titel: Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: kleen am 27. Mai 2016, 12:19:01
Hallo, ich war gerade auf dem Rückweg nach Hause und da fiel mir auf das mein Spiegelglas vom rechten Aussenspiegel beschädigt wurde. Mein Auto stand die komplette Woche in der Kaserne und am Parkplatz wurden Mäharbeiten durchgeführt. Das Auto ist auch total verdreckt vom Rasenschnitt.
Ich denke mal das dort jemand mit der Motorsense gemäht hat und dann ein Steinchen gegen den Spiegel geflogen ist. Ich werde damit mal Montag zum Spieß gehen.

Kann mir evtl ein Erfahrungsträger schonmal vorab Infos geben wie das ganze abläuft?

Lieben Gruß
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2016, 12:46:18
Was steht denn in der Kasernenordnung im Bezug auf Haftung bei Beschädigungen? Ich kenne das nur so, dass das Abstellen des Privat-PKW auf eigene Gefahr erfolgt. Aber der Spieß ist dazu der richtige Ansprechpartner.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: BulleMölders am 27. Mai 2016, 12:50:22
Ich würde mal sagen gar nichts. Denn, zumindest war es bei uns immer so, dass das einstellen des Privaten-PKW in die Kaserne auf eigene Gefahr Geschieht.
Zumindest stand das immer in den Nutzungsbedingungen für die Parkmarke.

Eventuell könnte man die Firma die die Mäh arbeiten durchgeführt hat in Regress nehmen.
Aber mit
Zitat von: kleen am 27. Mai 2016, 12:19:01
Ich denke mal das dort jemand mit der Motorsense gemäht hat und dann ein Steinchen gegen den Spiegel geflogen ist.
wird es natürlich wieder schwierig, ohne Beweise.

Aber das ist meine Meinung als Laie und "unsere Juristen" werden gleich kommen und sich dann eine seitenlange Diskussion über dieses Thema leifern.  ;)
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: justice005 am 27. Mai 2016, 12:56:35
Ich schließe mich an.

Das mit dem Haftungsausschluss in der Kasernenordnung bedeutet allerdings nur, dass die Bundeswehr nicht pauschal für Schäden haftet, die irgendein ominöser Unbekannter verursacht hat. So nach dem Motto: Egal wer es war, die Bundeswehr zahlt. Das kann natürlich nicht sein. Und genau für diese Fälle wird die Haftung ausgeschlossen. Ob so ein Haftungsausschluss tatsächlich notwendig ist oder ob die Bundeswehr sowieso nicht für unbekannt verursachte Schäden haften müsste, kann mal egal sein.

Wenn aber hingegen ein konkreter Verursacher festgestellt werden kann, dann muss dieser Verursacher natürlich haften. Ist der Verursacher ein Angehöriger der Bundeswehr, dann kommt unter Umständen auch eine Amtshaftung in Betracht.

Aber wie gesagt: Ohne konkreten Tatnachweis läuft nichts. Und ich schließe mich an, dass es hier schwierig werden dürfte, einen konkreten Verursacher zu identifizieren.

Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: kleen am 27. Mai 2016, 13:19:46
Das habe ich mir schon gedacht, wie soll ich das beweisen  >:(
So etwas ist halt richtig nervig und wahrscheinlich bleibe ich auf die Kosten sitzen
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: Ralf am 27. Mai 2016, 13:52:51
Wie bei jeder Fahrerflucht.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2016, 13:54:56
Wenn das die Geländebetreuer vom BwDLZ waren, sollte eigentlich rauszukriegen sein, ob und wann dort gemäht wurde.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: F_K am 27. Mai 2016, 14:12:48
Selbst wenn dort gemäht wurde, ist dies kein Beweis für die Beschädigung.

... und auch wegen dieser Schadensmöglichkeit gibt es ja den Haftungsausschluss - grobe Fahrlässigkeit ist wohl kaum zu beweisen.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: kleen am 27. Mai 2016, 19:10:19
Ich werde am Montag mal zum Spieß gehen, gucken was er sagt. Ich habe auf jeden fall Fotos vom Auto gemacht, das ist nämlich total dreckig von dem Rasen
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: itschie am 27. Mai 2016, 20:30:26
versuch macht klug, aber die Chancen sind echt schlecht... ich denke die Kohle für den Spiegel biste einfach mal aus eigener Tasche los und die Fahrzeugwäsche ebend so... ich glaube einen Start ins Wochenende stellt man sich anders vor...
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2016, 20:50:54
Wenn man das Auto in so einem Zustand vorfindet (verdreckt von Mäharbeiten und evtl. in dem Zusammenhang aufgetretene Beschädigung) macht es Sinn, das gleich zu melden. Im Zweifel erstmal über den eigenen Spieß oder die Wache falls sonst kein Zuständiger erreichbar ist.

Das Gras wird jetzt ja abgefallen sein.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: Papierberg am 27. Mai 2016, 20:59:16
Möglicherweise lässt sich über das Objektmanagement des BwDLZ ja feststellen ob, wann und durch wen Mäharbeiten durchgeführt wurden.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: bayern bazi am 27. Mai 2016, 21:29:52
aber vergss ncht - BEWEISBILDER
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: S. Tim am 28. Mai 2016, 12:53:15
bei uns steht z.b überall an Grasrändern ein schild "Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr" evtl. stand bei euch auch so ein schild, da kannst du es sowieso vergessen
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: wolverine am 28. Mai 2016, 18:56:05
Auch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: F_K am 28. Mai 2016, 19:21:32
Kostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen  - dies wird oft über die Kasernenordnung realisiert (und in vielen anderen Gebieten ebenfalls Hier ist also der Einzelfall zu prüfen.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: Strong Passion am 28. Mai 2016, 21:17:09
Kannst ja mal über die Billigkeitsrichtlinien des Bundes etwas wieder zu bekommen. Vorschrift ist A 1270/17 unter Regelungen Online im Intranet.
Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: justice005 am 29. Mai 2016, 08:45:32
Zitat"Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr"

Das hat rechtlich soviel Aussagekraft, als würde ein Bankräuber ein Schild um den Hals tragen, wo drauf steht "Ich übernehme für meine Taten keine Haftung". Es ist rechtlich schlichtweg nicht möglich einen Schadensersatz in diesem Zusammenhang auszuschließen oder auch nur einzuschränken. Haftungsausschlüsse kann man im Arbeitsvertrag einschränken, bei Dienstleistungsverträgen oder in anderen Konstellationen.

Diese schwachsinnigen Schilder, die jeder meint, überall aufstellen zu müssen,  haben in 99,9999 % der Fälle nicht die allerkleinste rechtliche Wirkung. Egal ob an einem Baustellenzaun, in der Kneipe oder sonst wo. Selbst bei den Schildern, die die Bundeswehr an jedem Kasernentor aufhängt, habe ich so meine Zweifel. Ich glaube, sie dienen nur der Klarstellung bzgl. der sowieso geltenden Rechtslage.

Verursacht nämlich ein unbekannter Täter einen Schaden, müsste die Bundeswehr sowieso nicht haften, egal ob mit oder ohne Schild. Schließlich besteht kein "Bewachungsvertrag" oder ähnliches. Das Schild macht dieses nur noch einmal deutlich.

Weiß man aber, wer einen Schaden verursacht hat, dann muss dieser auch in aller Regel haften.

Wer einem anderen einen Schaden verursacht, muss dieses ersetzen. So einfach ist das. (§823 BGB)

ZitatAuch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.

eben.

ZitatKostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen

Ja, aber hier ist weit und breit kein Vertrag.

Zitatdies wird oft über die Kasernenordnung realisiert

Die Kasernenordnung ist aber kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein ziemlich einseitiger Befehl ! Und ein Haftungsausschluss per Befehl dürfte wohl tatsächlich ziemlich abwegig sein.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Lässt sich ein Verursacher ermitteln und lässt sich dessen Schadensverursachung auch nachweisen, dann gibt's Schadensersatz.
Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, dann hat der Geschädigte leider Pech gehabt.


Titel: Antw:Privat KFZ beschädigt
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 01. Juni 2016, 21:49:12
Ungeachtet der rechtlichen Aspekte, werden dennoch oft rechtzeitig Schilder mit der Ankündigung der Rasenmahd oder auch anderer Baumaßnahmen aufgestellt. Wer jedoch nicht hinschaut, kann es nicht wissen. Die Schilder sind reine Kulanz und guter Wille, daraus entstehen keine Pflichten.