Hallo verehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich bin seit dem 01.04.2008 dabei (DZE 31.03.2018) und aktuell als StUffz in einer Stabsverwendung tätig. Letztes Jahr habe ich einen Schlaganfall erlitten, mit dessen Auswirkungen ich bis vor Kurzem noch zu kämpfen hatte. Nach Beendigung der Reha arbeitete ich fast ein Jahr nach "Hamburger-Modell". Nach jetzigem Stand bin ich aber wieder zu 100 % hergestellt (heureka!).
Nun zu meiner Frage:
Wie bereits im Betreff zu erkennen, strebe ich einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Uffz m.P. an. Ich bin überzeugt, dass meine DiszVorg´ten mich dabei voll unterstützen. Die Frage ist, ob Aufgrund der o.a. gesundheitlichen Vorgeschichte, ein genereller Hinderungsgrund vorliegt um dafür ein BA 90/5 zu bekommen? Ich hoffe hier jemand fachlich Versierten anzutreffen, der mir weiterhelfen kann. Bitte keine Spekulationen oder hören-sagen-Kommentare! Ich danke euch bereits jetzt für euer Engagement.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
euer SU XYZ
Ich habe mal versucht aus der ZDV schlau zu werden und für dich etwas passendes zu finden. Ich denke das die GNr 78 hier zutreffen könnte und 24 Monate vergangen sein müssen um keine weiteren Fehlziffern zu bekommen. Wie es mit dem 90/5 aussieht weiss ich nicht dafür müsste man ja den kompletten Hintergrund und Verlauf kennen. Der Truppenatzt der deine G-Akte kennt wird dir da verlässliche Infos geben können.
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Danke miT,
der Hinweis auf die 24 Monate ist schon mal sehr hilfreich. Könntest du mir noch die ZDv aus der du das hast nennen? Dann kann ich Montag auch selbst noch mal etwas Selbststudium betreiben.
Danke schon mal.
Die 46/1. Das ist mit Sicherheit nicht des Rätsels Lösung, du wirst aber ohne Gespräch mit deinem zuständigen Truppenarzt außer Anhaltspunkte nicht viel bekommen wie du sicher selber weißt.
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Da hast du sicherlich recht. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll ist, sich so gut wie möglich zu informieren bevor man zu solch einem Termin geht. Leider ist die Qualität/ wohlwollende Prüfung oft abhängig davon, wie gut dein Gegenüber gelaunt ist oder wie gut ihm/ ihr deine Nase gefällt. Da will ich wissen was mein Recht ist. ;)
Ist halt ein heikles Thema insbesondere auch kein alltägliches. Du kannst davon ausgehen dass ein nicht gedienter wohl so kurz nach Stattgefundener Erkrankungen nicht eingestellt werden würde. Bei dienenden ist es eine Betrachtung des ganzen grundsätzlich. lies dich mal in die 46/1 ein. Viel mehr gesetzliche Grundlage dazu wirst du glaube ich nicht finden.
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Danke für deinen Rat. Ich denke das hat mir schon mal weiter geholfen.
Warst du jemals in einem BwK oder FachSanZ bei einem Neurologen in Behandlung? Vermutlich nicht, denn der hätte dir das ganz genau erklärt.
Da ein Schlaganfall auch nicht gleich Schlaganfall ist, kann man hier nicht allgemein antworten.
Ich denke schon dass er dort gewesen ist und nein ich glaube nicht dass ihm in seinem Behandlungsverlauf automatisch die Möglichkeiten einer Statusveränderung aufgezeigt worden sind. Dass er um ein solches Gespräch nicht herum kommt habe ich ausführlich erläutert oder?
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In Behandlung war ich mehr als genug :-\. Jedoch hatte ich bis dato andere Prioritäten und habe das Thema bisher noch nicht beim Fachpersonal angesprochen.
Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 12:35:21
Ich denke schon dass er dort gewesen ist und nein ich glaube nicht dass ihm in seinem Behandlungsverlauf automatisch die Möglichkeiten einer Statusveränderung aufgezeigt worden sind. Dass er um ein solches Gespräch nicht herum kommt habe ich ausführlich erläutert oder?
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Dich habe ich aber nicht gefragt. Und wenn Fragen nicht beantwortet werden, kann man nicht zielgerichtet helfen.
Das du in Behandlung warst ist mir schon klar. Nur eben nicht bei wem genau. Wenn ich das nicht weiß kann ich dir nicht zielgerichtet helfen.
Und bevor hier schon wieder dummes geschwätzt aufkommt, ich habe selbst seit Jahren mit der Krankheit zu kämpfen.
Streiche Krankheit, setze Erkrankung.
Ganz ruhig Brauner, wir spielen alle im selben Team. Ich fand einfach aus seinem ersten Post lassen sich viele Dinge ableiten denn ein dienender Soldat mit einem v.A Apoplex wird doch irgendwie selbst erklärend ins BWK geschickt und einem Neurologen vorgestellt. Hieraus ergibt sich nur halt nicht die Garantie nicht mal die Wahrscheinlichkeit dass er im Laufe der Behandlung über die Konsequenzen einer Statusänderung aufgeklärt wird. Mehr wollte ich gar nichts an :-)
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Friedlich bleiben Männer ;)
Also, ich hatte einen schweren Kleinhirninfarkt wodurch ich lange Zeit mit Gleichgewichtsstörungen zu kämpfen hatte. In Behandlung war/ bin ich -auch mehrmals stationär- in der Neurologie im BwK ULM. Ich hatte darüber hinaus auch einen PFO-Verschluss (Herz-OP per Katheter) der als mögliche Ursache gilt.
Also das PFO (Loch in einer Herzwand) gilt als Ursache für den Infarkt, nicht die OP bei der dieses verschlossen wurde.
Bist du noch im Nachbehandlungsschema? ASS gabe? Hast du noch einen Status?
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Erstens bin ich kein brauner, zweitens ergeben sich hier aus Posts Fragen. Und Dinge die nicht beim Namen genannt werden, interpretiere ich nicht irgendwo rein.
SU
Hättest du die Informationen aus deinem letzten Post bereits in den ersten Post gepackt, müsste man nicht so viel nachfragen. ;)
Welche Fehlerziffer hast du denn aktuell? Sollte ja bei "100% genesen" die 78 II sein wenn ich mich recht erinnere.
Meine eigene persönliche Meinung ist, dass nur geringe Chancen hast. Aber dazu können dir die Ärzte, die dich sehen, die die Akte vorliegen haben sicherlich mehr sagen, als viele von uns hier. Vielleicht schreibt Ulli ja noch was dazu.
Meine Güte da versucht man wirklich mal zu helfen, du bist der Knaller Jens.
Erst mal damit alle wissen worüber wir reden:
(http://uploads.tapatalk-cdn.com/20160529/445daa7da61984b9b7aca6d08135fd88.jpg)
Müsste hier für eine II oder III das Ereignis mindestens 24 Monate zurückliegen bei völliger Ausheilung. Da es sich hier um eine operative PFO Schließung mittels Schirmchen zu handeln scheint, müsste die alleine zwölf Monate zurückliegen.
Selbstverständlich hat Jens recht, kann und wird dies letztenendes nur dein behandelnder Arzt beantworten können.
Seine Einschätzung aus dem reinen Bauchgefühl ohne Aktenlage teile ich.
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Na also, geht doch. ;D ;D
Nix für Ungut miT.
Die ZdV gibts nicht mehr... ;)
Aber der Inhalt ist fast identisch geblieben

und Google gibt gerade nicht mehr her

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Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 13:33:41
Aber der Inhalt ist fast identisch geblieben
Soll aber nach Aussage des hiesigen LSO noch in diesem Jahr umfangreicher geändert werden. Die Trendwende Personal fordert scheinbar ihren Tribut. ;)
Weniger Ausschlüsse, mehr Ausnahmeregelungen

?
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Ich weiß es nicht genau, konkret war die Rede davon, dass zunehmend auch die Qualifikationen des Soldaten und der Bedarf in Rechnung gestellt werden sollen. U.a. war von Lockerungen bzgl. BMI die Rede. Aber abwarten, bis dato nicht viel mehr als Flurfunk aus der Sanität.
Der Nachfolger der 46/1 ist noch nicht in Kraft, gleichwohl ist die Anlage als solches bereits ins Regelungsmanagement überführt worden. Hier sind aber nur die Änderungen der letzten 2 Jahre enthalten (grob gesagt Marine mit der BDV und SanDst).
Im Zuge der Neuordnung des WehrmedWesens wird derzeit alles komplett übrarbeitet, Stichwort weg von der Bedarfs- hin zur Regeluntersuchung.
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.
Aber ist das nicht genau das Gegenteil von dem was oben behauptet wurde. Von der Regel Untersuchung hin zu Bedarfsuntersuchung?
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Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 15:47:55
Aber ist das nicht genau das Gegenteil von dem was oben behauptet wurde. Von der Regel Untersuchung hin zu Bedarfsuntersuchung?
Wo steht das denn?
Derzeit haben wir eine Bedarfsuntersuchung. Jemand wird BS, muss untersucht werden. jemand soll ins Ausland, wird untersucht. Bei einer regelmäßigen Untersuchung liegen diese Ergebnis bereits vor. Ist auch nur ein Thema dieser Arbeitsgruppe.
Aber diese ganze Diskussion hier ist doch genauso sinnlos wie die Frage des TE an sich.
Ohne eine Untersuchung und wahrscheinlich Gutachten ggf. Ausnahmegenehmigung kann man doch hier überhaupt nichts dazu sagen oder sogar von alten Fällen ableiten. In meiner Kameraden (BS) hatte einen Unfall und im Zuge dessen einen Minischlaganganfall. Er wusste davon überhaupt nichts, geschweige denn hat er Einschränkungen. Im Zuge eines geplanten Auslandseinsatzes kam das raus und noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung hat er dafür bekommen. Von daher würde ich orakeln, dass wird auch mit einem Lfb-Wechsel des TE nichts. Tue ich aber nicht, weil das alles nur Kaffeesatzleserei wäre.
Zitat von: Ralf am 29. Mai 2016, 15:41:42
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.
Dann ist das komplett an mir vorbeigegangen.
Und das Statement vom LSO klang für mich schon eher nach Paradigmenwechsel als nach Änderungen in Kleinigkeiten. Kann aber auch nicht ausschließen, etwas missverstanden zu haben.
Ich habe mit Regel und Bedarfsuntersuchung etwas vollkommen anderes gemeint. Habe aber verstanden was du meinst vollkommen nachvollziehbar! Mein Fehler.
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Zitat von: Getulio am 29. Mai 2016, 16:43:38
Zitat von: Ralf am 29. Mai 2016, 15:41:42
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.
Dann ist das komplett an mir vorbeigegangen.
Und das Statement vom LSO klang für mich schon eher nach Paradigmenwechsel als nach Änderungen in Kleinigkeiten. Kann aber auch nicht ausschließen, etwas missverstanden zu haben.
BMI war hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44971.msg585298#msg585298Möglicherweise meinte er damit die Ergebnisse aus der AG NeuOrdWehrMedWes. Das ist ja schon eine Riesensache. Eine AG, die sogar in der SollOrg zusammengestellt wurde ist ja auch nicht Kleinkleckersdorf.
Butter bei die Fische: Wenn es zu einer 100%igen Wiederherstellung der Residuen kommt und da nach einem "Schirmchen" in der Regel keine Dauermedikation vonnöten ist, die über die Zeit der Allgemeinvergabe von V78 wegen des Insults hinausgeht, würde ich mal den behandelnden Neurologen in Ulm fragen, was er dazu sagt.
Es ist schon tragisch, dass die BW-Fachärzte nicht automatisch Stellung zum Wiedereingliederungsmanagement und der Verwendungsfähigkeit nehmen...
Allerdings gilt es zu bedenken, dass unabhängig von V78 auch eine VI 46 vergeben werden muss: "GNr: 46 Gradation VI Prothetisch korrigierte Fehler an Herz und/oder Herzklappen."
Und das Schirmchen gilt hier als Prothese..... Ventrikelseptumdefekte werden zB nur OHNE Prothesenrekonstruktion mit III46 bewertet... Ich denke, der Kleinhirninfarkt wird bei der Begutachtung keine Rolle Spielen, denn wegen des Herzens sind Sie raus.. Tut mir Leid.
@Ralf: Danke, hatte die neuen Beiträge in dem gepinnten Thread übersehen.
ZitatEs ist schon tragisch, dass die BW-Fachärzte nicht automatisch Stellung zum Wiedereingliederungsmanagement und der Verwendungsfähigkeit nehmen...
Mein behandelnder Arzt in Hamburg war da ganz anders. Er hat mir von Anfang an den weiteren Verlauf erklärt und die Einschränkungen und deren Folgen aufgezeigt.
Zuerst einmal möchte ich mich für eure Mühen danken.
Ich sehe das die Chancen anscheinend nicht die Besten sind, das aber nur durch die involvierten Ärzte abschließend geklärt werden kann. Ich werde mir zumindest die -wenn auch veraltete- ZDv zu Gemüte führen und dann die Ärzte aufsuchen.
Zum Thema automatische Stellungnahme zum Wiedereingliederungsmanagement und der Verwendungsfähigkeit: Leider wahr aber sogar nachvollziehbar. ALLE San-Einrichtungen die ich bisher aufsuchen musste waren hoffnungslos unterbesetzt und werden durch bürokratischen Wahnsinn behindert. Aber ich glaube das sollten wir hier nicht weiter vertiefen, würde den Rahmen sprengen.
Ich danke euch für eure kompetenten Beiträge und hoffe den Streitkräften noch ein wenig erhalten zu bleiben. Das wollte ich bereits vor meinem Infarkt und will es noch immer. Aber so ist das wenn man solche Dinge auf die "Lange Bank" schiebt.