Guten Tag
Ich habe momentan eine Bewerbung für den FWD23 laufen und hätte ein paar Fragen.
Meine Wunschverwendung ist Panzergrenadiere.
Zur Panzergrenadiertruppe finde ich im Internet bezüglich der Ausbildung zum Panzergrenadier nicht viel. Gerne würde ich zum Schützentrupp gehen. Also sollte ich die Verwendung laut Arzt machen können, wer sagt dann ob ich zum Schützentrupp komme? Und wie fordernd ist die Ausbildung? Reicht dort eine gewisse Grundfitness?
Desweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld?
Ich danke im Vorraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
ZitatDesweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld?
Nein, aber nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Zitat... wer sagt dann ob ich zum Schützentrupp komme? ...
Ihr Vorgesetzter, je nachdem, wo Bedarf besteht und wofür Sie geeignet sind.
Zitat... Desweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld? ...
Nein, das gibt es für FWDL nicht. sie können einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz stellen. Wie das jetzt nach neuester Regelung genau abläuft sollten Sie im Karierecenter erfrage, aber vielleicht weiß das hinaus hier auch ein aktueller FWDLer.
@KlausP
Danke für die Information. Ist es denn möglich als FWD in einen Schützentrupp zu kommen? Oder ist dafür die Zeit zu knapp?
Als FWDL 23 sollte das möglich sein, aber, wie gesagt, der Bedarf vor Ort ist entscheidend.
Weitere Informationen zur Unterhaltssicherung finden Sie auch
hier.