Guten Abend zusammen,
im Juli trete ich meine Verpflichtungszeit zum Uffz-Anwärter mit ZAW zum IT-Systemelektroniker an. Meine Stammeinheit wird danach die 3. Kompanie des Fm Btl. 610 in Prenzlau sein. Die Aufgabe besteht darin den Gefechtsstand des Multinationalen Chors Nordost fuer NATO-Manöver mit der polnischen und der dänischen Armee aufzubauen. Auslandseinsätze sind laut Einberufungsbefehl nicht zu erwarten. Die Stelle beinhaltet eine Weiterverpflichtungsprämie von 1000 Euro jährlich. Einen Aufstieg zum Feldwebel werde ich anstreben.
Die Grundausbildung wird in Altenstadt in Bayern stattfinden. Wo der Uffz-Lehrgang und die ZAW stattfinden werden, konnte mir der Einplaner nicht sagen. Mir wurde gesagt, dass ich das erst beim Dienstantritt erfahren werde. Trotzdem wuesste ich bereits jetzt gerne, wo ich die nächsten Jahre leben werde. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Zweite Frage: Werde ich auf jeden Fall eine 6-monatige Probezeit haben, oder gibt es so etwas wie einen widerrufbaren und einen nicht widerrufbaren Einberufungsbefehl?
Wie sich der Aufbau des Kommando Digitale Kräfte entwickeln wird und ob ich dazu gehören werde, könnte spannend werden. Eigentlich steht mir der Sinn nach Einsätzen und nicht nur nach Manövern an der Ostflanke der NATO.
Gruß
Prenz
1) Ja, du wirst dann eine Ausbildungsplanung erhalten, je nach dem, wo es freie Kapazitäten gibt. Zu den Standorten hatte ich hier was geschrieben:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54667.msg567274#msg5672742) Nein, es gibt keinen Einberufungsbefehl mehr sondern eine Mitteilung zum Dienstantritt. Das ist ein recht großer Unterschied. Und ja, du hast auf jeden Fall ein 6-monatiges Widerufsrecht.
3) Erstaunlich was man schon will ohne Ahnung davon zu haben was das bedeutet ;-) Mach doch erst einmal deine Ausbildung und dann arbeite auf deinem Dienstposten und sei dort gut. Ich denke, das ist erst einmal Herausforderung genug. Und die "Ostflanke" muss doch auch geschützt werden.
Warum nicht gleich Fw, wenn du es eh vor hast?
Vielen Dank fuer die Antworten, Ralf.
Zu 1.) Danke, dass die Ausbildung wahrscheinlich in Münster, Erding, Wunstorf, Neuburg a.d.D., Erndtebrück, Hilden, Oldenburg oder Hof stattfindet, ist ein Anhaltspunkt. Kann ich meine definitive Einplanung bereits irgendwo erfragen?
Zu 2.) Gut zu wissen. Da ich die Unterlagen hier gerade nicht vorliegen habe, geriet ich bei der Begrifflichkeit durcheinander.
Zu 3.) Zugegeben, die Formulierung in meiner Fragestellung ließt sich etwas ueberambitioniert. Die Feldwebeleignung hatte ich im Karrierecenter nicht erhalten.
Der Personaler der 2. Kompanie in Prenzlau sprach von guten Aufstiegschancen in die Fw-Laufbahn, da alle Fernmelder in Prenzlau zusammengezogen werden und der Bedarf an Feldwebeln in diesem Beruf größer sei als der an Feldwebeln. Die Fernmelde-Feldwebel werden zudem im Gegensatz zu den Uffz eher in Einsätze geschickt.
1) Nein, weil du ja noch nicht mal den Dienst angetreten hast. Da nicht alle den Dienst antreten, findet auch derzeit noch keine Lehrgangsplatzverteilung auf Orte statt. Nur mengenmäßig. Die Lehrgangsplanung gibt's dann nach Diensteintritt (und nicht in der ersten Woche) ;-)
3) Hab ich mir fast gedacht. Ja, der Bedarf an Fw im IT-Bereich ist groß, aber trotz des derzeit hohen Bedarfs hast du ja keine Eignung bekommen. Es ist also vorrangig erst einmal eine Frage der Eignung. Also da kann der Bedarf noch so groß sein, solange du die Eignung nicht hast, wird das nichts. Frühestens nach einem Jahr kannst du dich erneut einem Laufbahnwechsel stellen. Es ist also keine Eile geboten. Schau dir erst einmal an, wie die Bundeswehr tickt und ob du dich damit identifizierst. Du wärst ja nicht der erste, der dann feststellt, das ist nichts für mich. Dafür ist ja die Probezeit und dann stellst du aus dem Dienst heraus den Antrag.
Danke fuer die Antworten.
3) Die Feldwebeleignung zu erhalten, sollte nur eine Frage der Zeit sein. Was wuerde mit meiner Einplanung passieren, wenn ich sie bereits vor Abschluss der ZAW erhalten sollte, sprich in den ersten drei Jahren?
Nichts, außer dass du einen anderen Dienstposten zugewiesen bekommen würdest. Da die ZAW gleich ist, wär es kein Problem. Du würdest dann noch den Fw-Lehrgang machen und anschl. die militärfachliche Ausbildung für deine Fw-Verwendung.
Zitat von: Prenz am 30. Mai 2016, 16:52:20
Die Feldwebeleignung zu erhalten, sollte nur eine Frage der Zeit sein.
Flieg nicht zu hoch, mein kleiner Freund. Automatismen gibt es da nicht.
Das lese ich ja jetzt erst:
Zitat... Multinationalen Chors Nordost ...
Das heisst "Multinationales
Korps Nordost". Zu den Unterschieden zwischen Chor und Korps fragen Sie bitte Tante Wiki! ;D ::)
Och, singen können die bestimmt auch. ;D
1. Mit wie vielen Monaten im Unteroffiziersanwärterbataillon in Altenstadt/Schongau darf ich rechnen? Werde ich dort wahrscheinlich nur die Grundausbildung absolvieren? Die Unteroffiziersschule sitzt soweit ich weiß in Delitzsch und Münster.
2. Ab wann genau kann ich den Antrag auf Eignungsüberprüfung für die Feldwebellaufbahn stellen? Zählt der Tag, an dem ich die Unteroffizierseignung im Karriercenter erhielt, als Stichtag?
3. Wie kann ich meine Chancen die Feldwebeleignung zu bekommen, abgesehen vom guten Abschneiden in den Lehrgängen, am besten von Anfang an erhöhen? Wäre es dafür z.B. von Vorteil zu versuchen mich schon in der Grundausbildung zum Sprecher der Mannschafter wählen zu lassen?
Den Antrag darfst du jederzeit stellen, zwischen den Testungen müssen 12 Monate liegen. Aber hey, man muss sich auch weiterentwickeln und das geht nicht in 14 Tagen, oder? Das negierst du völlig. Du hast ja nicht ohne Grund keine Fw-Eignungbekommen.
Danke für die Auskunft. Den Willen frühzeitig zu bekunden, kann nie schaden. Es muss nicht bei der ersten oder zweiten Testung klappen, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Der Wille war schon bekundet, es gibt ein erstes Ergebnislos nach dem Test - und das ist dokumentiert.
Jetzt ist das erkennen von Verbesserungspotential angesagt .....
Zitat von: F_K am 03. Juni 2016, 14:41:55
Jetzt ist das erkennen von Verbesserungspotential angesagt .....
Und da bin ich aktuell skeptisch...
Zitat... Die Grundausbildung wird in Altenstadt in Bayern stattfinden. Wo der Uffz-Lehrgang und die ZAW stattfinden werden, konnte mir der Einplaner nicht sagen. ...
Der Einplaner könnte Ihnen nicht sagen, wo der Uffz-Lehrgang stattfindet? Sie werden als UA eingestellt und deshalb haben Sie auch keine GA sondern eine Unteroffizieranwaerterlehrgang und der findet genau da statt, wo Sie eingestellt werden. Die Unteroffizierschule in Delitzsch werden Sie frühestens von innen sehen, wenn Sie denn irgendwann mal zum Feldwebel ausgebildet werden. Kann man aber auch hier nachlesen:
http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/c4/HckxDoAgDEDRs3gBurt5C3UrUKDBFEOLJp5eY_7whg87fAlenNG4CR6wwhZ49rcrRN1FJlFTczjU19h-iaVzKDYkk7iR0qOhjG8l65jhrMv0AlHip04!/
Danke. Anders gefragt: Welche Stationen habe ich in welcher Reihenfolge im ersten Jahr zu durchlaufen? Das zweite und dritte Jahr sollte die ZAW sein, falls die nicht ins vierte Jahr hineinreicht. Bis dato weiß ich nichts konkretes.
Verlassen habe ich die Bundeswehr nach 9 Monaten Wehrdienst als OG. Daher vermute ich nach 3 Monaten HG zu werden und nach dem Unteroffiziersanwärterlehrgang Uffz. ist das richtig?
Grobablauf des UA-Lehrgangs:
Zitathttp://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/c4/HckxDoAgDEDRs3gBGlc3b6FuBQo0kGKgyPU15g9v-HDBl-DDEZWrYIEDTsebnSYRNeOZpGtXg6Pb7OsvsTR2SYdEEhNwIMrUZrWs3w_aMMKd9-UFa9qfng!!/
Danke. Ausbildungsabschnitt 1 als Grundausbildung zu bezeichnen, war dann gar nicht so falsch. Wird Ausbildungsabschnitt 3 aller Voraussicht nach in der selben Stadt stattfinden wie Ausbildungsabschnitt 1?
Lesen und verstehen Sie doch einfach, was in dem Link von KlausP geschrieben wird, dann haben Sie auch darauf eine Antwort. ::)
Dort steht, dass Abschnitt 1 und 3 in den Anwärterbataillonen des Heeres durchgeführt wird. Derlei gibt es drei. Deswegen finde ich meine Frage legitim, ob 1 und 3 im selben stattfinden oder z.B Teil 1 in Altenstadt und 3 möglicherweise in Celle oder Sondershausen?
Warum, bitte, sollte man solchen Quatsch abziehen? Um den UA Deutschland näherzubringen?
Alles, wofür Du nicht explizit an eine spezielle Einrichtung abkommandiert wirst, findet in deiner Stammeinheit statt.
Für die Zeit der Uffz-Ausbildung ist das das entsprechende UA-Btl.
Wie geht es ab der 26. Woche nach dem Unteroffizierslehrgang weiter?
Das kann man so einfach nicht beantworten, weil das in den Verwendungen unterschiedlich sein kann. Sie bekommen ca. im 2. Dienstmonat vom BAPersBw eine Ausbildungs- und Verwendungsplanung, aus der Sie ersehen können, wann für Sie welcher Lehrgang geplant (auch das kann sich ändern!) ist.
Zitat von: KlausP am 04. Juni 2016, 13:49:32
Warum, bitte, sollte man solchen Quatsch abziehen?
So abwägig finde ich die Frage gar nicht.
Vielleicht will wirklich jemand, dass die UAs sich in der Bundeswehr etwas auskennen bzw einfach mal verschiedene Lösungsansätze sehen (nicht jeder bildet gleich aus). Die Möglichkeit, dass die ein Btl halbwegs auf etwas spezialisiert hat oder dass die Btl die Aufgaben durchrotieren sind auch denkbar. Die Einberufung in eins der Btl ist halbwegs zufällig, warum sollte der 2. Lehrgang dann definitiv am selben Standort wie der erste sein?
Alles Gedanken, die ein Außenstehender sich machen könnte ohne völligen Blödsinn zu denken.
ZitatVielleicht will wirklich jemand, dass die UAs sich in der Bundeswehr etwas auskennen bzw einfach mal verschiedene Lösungsansätze sehen (nicht jeder bildet gleich aus)
Nein, denn das ist der Personalführung der Anwärterreferate egal. Sie haben "nur" den Auftrag zeitgerecht auszubilden. Es wird da kein Verwendungsaufbau oder rziehungsarbeit gemacht. Zumal die Ausbldungskonzepte identisch sein müssen (Stichwort gleiche Abholpunkte und Chancen).
Ich weiß das, deshalb ja dieser Satz:
Zitat von: funker07 am 04. Juni 2016, 19:23:23
Alles Gedanken, die ein Außenstehender sich machen könnte ohne völligen Blödsinn zu denken.