Guten Tag,
ich hab mal eine kleine Frage. Ich möchte zur Bundeswehr seit der 8. Klasse und konnte aber nach Abgang der 10. Klasse nicht weil ich noch zu jung war! Ich beschloss also erst eine Ausbildung zu starten und werde diese nächstes Jahr auch beenden und möchte mich dann bei der Bundeswehr bewerben! Nun zu meinem Problem: Ich musste mit 15 Jahren 15 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht abarbeiten wegen Verstoßes gegen den § 202a (Ausspähen von Daten). Kann es sein das ich abgelehnt werde?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für jede Antwort!
MfG
Maurice
Es kann immer sein, dass man abgelehnt wird. Ob aus diesem oder einem anderen Grund wird sich während der Eignungsfeststellung zeigen.
Lies mal ganz genau im Bewerbungsbogen nach, was du da angeben musst, das hilft dir schon weiter.
Was haben Sie den als 15 Jähriger genau angestellt. Zu Ausspähen von Daten kommen mir keine Gedanken
ZitatZu Ausspähen von Daten kommen mir keine Gedanken
Zum Beispiel bei irgendwem ein Passwort gehackt und sich somit Zugang zu Daten verschafft, die ihn nichts angehen (man sagt manchmal auch "elektronischer Hausfriedensbruch").
Genau,
ich habe im Internet nach Schwachstellen in Internetseiten gesucht und diese gemeldet.
Einmal ist das halt nach hinten los gegangen..
MfG
Passt doch perfekt für das Projekt "Digitale Kräfte" ;)
Stimmt, es soll ja ein neues Cyber-Kommando aufgestellt werden und IT-Kräfte werden durchaus gesucht. Trotzdem sollte man mit der Hackerkarriere keine Werbung für sich machen :)
Genau das hab ich ja vor. "Digitale Kräfte". Allerdings war ich mir nicht ganz sicher ob ich mit SozialStunden auch in die Bundeswehr darf. :)
Wie alt sind sie denn jetzt ?
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Ich bin aktuell 17 Jahre alt. Werde aber am 12. diesen Monats 18!
MfG