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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: sinnbefreiter am 31. Mai 2016, 15:09:23

Titel: Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: sinnbefreiter am 31. Mai 2016, 15:09:23
Moin Leute, Frage steht verkürzt oben. Leider kann mir die Tante, mit der ich schon 2x telefoniert habe nicht sagen, ob ich nach meinem 23-monatigen FWD Bafög für ein ziviles Studium bekommen werde oder nicht. Habe gehört, dass der FWD als Erstausbildung gilt. Da aber Zweitausbildungen nicht übernommen werden, würde ich dann für die 6 Semester des Studiums auf dem Trockenen sitzen...hat jemand Erfahrungen damit oder kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt, dessen Cousin jemanden kennt, der jemanden kennt, der sowas schon mal hatte?
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: benchfreak am 31. Mai 2016, 15:45:09
Moin moin, war in dergleichen Situation und kann daher berichten, dass du auf jeden Fall BAföG bekommst. Der FWD zählt nicht als eine Ausbildung oder Studium, deshalb gilt dein anstehendes Studium als Erstausbildung und du wirst bzw. kannst nach erfolgreicher Beantragung gefördert werden.
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: ToMA am 31. Mai 2016, 16:35:34
Zitat von: sinnbefreiter am 31. Mai 2016, 15:09:23
... Habe gehört, dass der FWD als Erstausbildung gilt. ...

Von wem hast Du das gehört?

Eine Erstausbildung wird nach dem BaFöG erst angenommen, wenn die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate betragen hat. Das ist bei FWDL (grundsätzlich) nicht gegeben (GA + Dienstpostenausbildung).
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: wolverine am 31. Mai 2016, 16:48:43
Welchen anerkannten Berufsabschluss hat man denn im FWD erreicht? ???
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: ToMA am 31. Mai 2016, 18:49:05
Nach einem Berufsabschluss wird im BAFöG nicht gefragt, sondern lediglich nach einer berufsqualifizierenden Ausbildung.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföG VwV):

"Eine berufsqualifizierende Ausbildung ist eine Ausbildung, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Fachkenntnisse und im Regelfall auch eine berufliche Qualifikation vermittelt."

"Ausbildung ist die auf mindestens ein halbes Jahr bzw. ein Schul- oder Studienhalbjahr angelegte, planmäßig geordnete Vermittlung allgemeiner und/oder beruflicher und/oder wissenschaftlicher Kenntnisse oder Fertigkeiten durch hierzu qualifizierte Personen."
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: wolverine am 31. Mai 2016, 18:57:46
Gibt es dazu ein Beispiel?
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Hans-Ulrich am 31. Mai 2016, 19:55:03
All dies bezieht sich aber nur auf nach dem Baföggesetz förderungsfähige Ausbildungen; betriebliche oder anderweitige werden etwas tiefer auch ausdrücklich ausgeklammert.
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Stryker71 am 31. Mai 2016, 23:04:29
Aus meinem Umfeld kann ich berichten, dass der FWD von verschiedenen Bafögämtern nicht als Ausbildung gewertet und daher Bafög gewährt wurde. Etwas nervig war für eingie nur, dass man um Bafög zu erhalten maximal 5.000 Euro besitzen darf. Wenn sie sich also zuviel Wehrsold ansparen, werden sie erstmal nicht gefördert :o
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Opa_Hagen am 01. Juni 2016, 07:05:17
Moin,

meines Wissens hat der FWD nur Einfluss auf ein ziviles Studium hinsichtlich Wartesemester. Sprich, FWD wird dahingehend anerkannt.

Gruss aus Bärlin

Hagen
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Andi8111 am 01. Juni 2016, 10:57:00
So ein UNSINN!
Es gibt Ausbildungsbeihilfe, Meisterbafög und Bafög für ein Hochschulstudium.... Alles nacheinander.
Der FWD ist KEINE Ausbildung im Sinne des Bafög. Quelle:https://www.bafög.de/de/-2-ausbildungsstaetten--216.php

Haben Sie Bafög für den FWD erhalten? Ich denke nicht. Also kann es keine Zweitausbildung im Rahmen des Bafög sein.
Eine Zweit- oder weitere Ausbildung würde vorliegen, wenn Sie bereits ein Hochschulstudium beendet hätten und dann noch eines studieren müssten.

Also haben Sie natürlich Anspruch auf Bafög.
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Andi8111 am 01. Juni 2016, 10:58:29
Zitat von: Stryker71 am 31. Mai 2016, 23:04:29
Aus meinem Umfeld kann ich berichten, dass der FWD von verschiedenen Bafögämtern nicht als Ausbildung gewertet und daher Bafög gewährt wurde. Etwas nervig war für eingie nur, dass man um Bafög zu erhalten maximal 5.000 Euro besitzen darf. Wenn sie sich also zuviel Wehrsold ansparen, werden sie erstmal nicht gefördert :o

Das stimmt auch nicht. Leicht zu errechnen. Wer mehr als 5200 Euro hat, dem wird das Geld, was er ÜBER dem Satz hat, anteilig auf die Förderung im ersten Bewilligungszeitraum angerechnet. Nur, wer deutlich ÜBER 10000 Euro gespart hat, der bekommt "nichts" alle anderen einen Anteil des Höchstsatzes. Auch leicht im Bafög nachzulesen...
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Balast am 01. Juni 2016, 15:26:51
Beim Bafög Rechner kann man das alles mal selber testen.

Sparen lohnt nicht.


a) verprass das Geld,

b) oder heb einen Teil von deinem Sold jeden Monat ab, steck es in deinen Safe und tu so als ob de es ausgegeben hast.


Leute die sparsam sind werden nach dem Gesetz leider dafür bestraft.
Titel: Antw:Bafög nach FWD-23?
Beitrag von: Andi8111 am 01. Juni 2016, 15:33:13
So ein Unsinn....
Es gibt auch noch die Härtefallregelung, bei der höheres Vermögen unberücksichtigt bleibt, wenn das Geld zusammengespart wurde für die Berufsausbildung und das erklärt wird.
So dumme Ratschläge.... Meine Güte...