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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: juleH am 31. Mai 2016, 17:52:29

Titel: Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: juleH am 31. Mai 2016, 17:52:29
Hallo,
Ich hätte da mal eine frage. Ich fangen am 1.8 meine GA an. Ich befinde mich derzeit in einen befristen Arbeitsverhältnis, das zum  31.11.2016 enden würde. Nun ist die frage laut meinen Arbeitgeber muss ich dieses Arbeitsverhältnis zum 31.7.16 Kündigen. Da dies ein befristet Arbeitsverhältnis ist. Irgendwie werde ich aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz nicht schlau :( oder ich kapier es einfach nicht. Muss ich nun Kündigen oder nicht.

Danke für eure Hilfe. 
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2016, 18:05:27
Nein. Ihr befristetes Arbeitsverhältnis endet wie vereinbart zum 30.11.16. Es wird  durch den Wehrdienst nicht verlängert, das steht so auch im Gesetz. (Paragraph 1(4) ArbPlSchG)
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: juleH am 31. Mai 2016, 18:39:17
Das Problem ist mein Arbeitgeber, hat sich angeblich informiert und ist der Meinung das ich Kündigen muss.
Am besten ist wohl wenn ich nochmal im KC anrufe und die bitte, bei meinen Arbeitgeber anzurufen?!
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2016, 18:50:30
Ihr Arbeitgeber hat keine Ahnung oder er will Sie auf billige Art und Weise loswerden. Sie müssen gar nichts tun, er kann Sie ja nicht zwingen zu kündigen und selbst wird er das auch nicht tun, weil er den Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren würde.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: wolverine am 31. Mai 2016, 18:52:52
Wo ist denn das Problem? Er kann Sie doch nicht zwingen zu kündigen. Und sollte er Ihnen kündigen, während das Arbeitsverhältnis ruht, können Sie Kündigungsschutzklage erheben oder es auch lassen.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: Papierberg am 31. Mai 2016, 18:59:57
Im Arbeitsplatzschutzgesetz (so heißt das richtig) ist geregelt, dass Ihr Arbeitsverhältnis ruht, was bedeutet, es besteht dem Grunde nach rechtlich weiter fort, ohne dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung schulden und ohne dass Ihr Arbeitgeber Sie bezahlen muss. Darüber hinaus schützt das Gesetz u.a. den Fortbestand des ruhenden Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die nur noch in ganz wenigen Fällen zulässig ist.

Im Klartext: Die Meinung Ihres Arbeitgebers beruht vermutlich auf einem Irrtum oder sogar dem Versuch, den gesetzlichen Schutz Ihrer Rechte zu umgehen, indem er Sie zu einer Eigenkündigung zu bewegen versucht. Kündigen Sie deshalb im eigenen Interesse nicht. Sie wissen schließlich nicht, wie die nächsten Monate verlaufen werden.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2016, 19:23:22
Zitat... Kündigen Sie deshalb im eigenen Interesse nicht. Sie wissen schließlich nicht, wie die nächsten Monate verlaufen werden. ...

Genau. Sie wären nicht die/der erste, die/der nach ein paar Wochen merkt, dass Soldat doch nicht das Erhoffte ist und vom Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dann stehen Sie nämlich dumm da und die Arbeitsagentur zahlt nicht, weil Sie selber gekündigt haben.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: juleH am 31. Mai 2016, 19:44:32
Der Meinung war/ bin ich ja auch. Nur muss ich es eben meinen Arbeitgeber, irgendwie erklären. Was sich als nicht so leicht darstellt.
Deswegen hoffe ich das mir das KC München an dieser stelle weiter helfen kann. Mit den KC München, hat mein Arbeitgeber angeblich auch schon gesprochen.......
Habe heute schon mit der Heimleitung darüber diskutiert (Arbeite in einen Wohnheim für Menschen mit Behinderung) und dieser hat mich nochmal darauf hingewiesen, das ich Kündigen muss, da er und die Personalverwaltung der Einrichtung der Meinung sind, das es so ist.
Werde mich morgen auch mal mit der Mitarbeitervertretung in verbindungsetzten, diese müssten mir ja dann auch weiterhelfen können, hoffe ich zumindest mal.

Danke für Eure Infos, war zwischenzeitlich echt schon am zweifeln, ob ich mit meiner Meinung richtig liege......

Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: Ralf am 31. Mai 2016, 19:45:40
Einfach nicht kündigen und die Aufforderung zum Dienstantritt beim AG vorlegen. Was ist da so schwer?
Nichts machen ist doch nicht schwer.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2016, 19:49:16
ZitatDer Meinung war/ bin ich ja auch. Nur muss ich es eben meinen Arbeitgeber, irgendwie erklären.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber rein gar nichts erklären, wenn der zu doof ist, das Gesetz richtig zu lesen oder weil er es schlichtweg nicht verstehen will. Und das KC wird Ihnen keine andere Auskunft geben als wir hier.
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: juleH am 31. Mai 2016, 20:36:45
Manchmal kann einfach nichts tun, auch ziemlich schwer fallen :o
Titel: Antw:Arbeitsplatzsicherungsgesetz
Beitrag von: wolverine am 01. Juni 2016, 14:10:47
Was will er denn machen wenn Sie nichts machen? Welche Sanktionsmittel hat er? Nur Kündigung! Und die ist rechtswidrig. Wenn er sich sicher ist, dass er es besser weiß, kann er das ja arbeitsgerichtlich klären lassen.