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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Jenny92 am 31. Mai 2016, 22:59:11

Titel: Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Jenny92 am 31. Mai 2016, 22:59:11
Guten, war mitte März im KC beim Einstellungstest und habe die gewünschte Verwendung als Feldwebel im Truppendienst bekommen.
Habe erst ein mal nur eine Vorplanung bekommen, da noch etwas gefehlt hat und mitte April die feste Einplanung und die Verpflichtungserklärung unterschrieben.

1.
Nun habe ich eine S1 Stelle mit einer 1er Sicherheitsüberprüfung bekommen.
Im Einplanungentscheid steht, dass dieser vorbehaltlich einer positiven Sicherheitsüberprüfung ist.

Wann bekomme ich dafür einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen muss und wie lange dauert diese Prüfung ungefähr?


2.
Ich habe aktuell nur ein Zimmer im Haus meiner Eltern.
Ab Juli ziehe ich in die Einliegerwohnung des gleichen Hauses im Dachgeschoss, habe für diese Wohnung auch einen Mietvertrag mit meinen Eltern gemacht.

Ist es möglich diesen Mietvertrag nach zu reichen, bzw. ist dieser im Haus der Eltern überhaupt Förderungsberechtigt?


Vielen Dank für eure Antworten
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf SÜ und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2016, 05:34:29
Feldwebel im Truppendienst und S1-Fw? Das passt nicht.

Die Sicherheitsüberprüfung wird nach Dienstantritt eingeleitet. Evtl. bekommst du schon vorher die Formblätter zum ausfüllen, kann aber auch erst nach DA sein. Je nach dem dauert diese schon recht lang (mehrere Monate).
Wenn du den Mietvertrag hast, dann reichst du diesen beim KC ein, wenn das vor Dienstantritt ist. Wenn die Wohnung anerkannt werden kann (BUKG), musst du darauf achten, dass du eine Änderung der UKV bekommst (von Zusage auf Nichtzusage). Ist der Umzug in die eigene Wohnung erst nach Dienstantritt, reichst du das bei deinem S1 ein, wird also auch dein zukünftiges Arbeitsfeld ;-)
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2016, 05:46:22
Gibt es überhaupt noch S1Fw? Heissen die Stellen nicht inzwischen alle PersFw?
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf SÜ und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2016, 05:50:09
Ja.
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2016, 05:53:21
In denke, hier hat jemand was durcheinandergebracht. Die Stelle erfordert eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1, die wird aber bekanntlich mit "Ü1" abgekürzt und nicht mit "S1". Vielleicht kriegen wir ja die Lösung noch.  ;)
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Jenny92 am 01. Juni 2016, 10:03:17
Ja ü1 ist gemeint
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Jenny92 am 01. Juni 2016, 17:27:42
Die Sicherheitsüberprüfung wird also in allen Fällen erst nach Beginn der GA eingeleitet.

Gehen wir mal davon aus ich befinde mich in der Grundausbildung und nach drei Monaten steht das Ergebnis meiner Sicherheitsüberprüfung fest, und dieses fällt negativ aus.
Was würde dies für mich bedeuten?

Mfg
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2016, 17:31:23
Sie kommen vermutlich auf einen Dienstposten der keine Sicherheitsfreigabe benötigt.
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf SÜ und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Ralf am 01. Juni 2016, 17:33:29
Deswegen ist es ja hilfreich ggf. auftretende Probleme schon vorher anzusprechen. Nicht dass man sich dann auf einem Dienstposten in Pusementuckel wiederfindet.
Und wenn es Probleme bei einer SÜ gibt, dauert das länger als 3 Monate.
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2016, 17:38:36
Wieso haben Sie Grund zu der Annahme, dass die Sicherheitsüberprüfung in die Hose gehen könnte?
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Jenny92 am 01. Juni 2016, 17:48:27
Ich habe keinen genauen Grund, ich geh nur lieber auf Nummer 200% und weiß vorher was mich erwartet.
Mfg
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 01. Juni 2016, 17:55:10
Man kann sich aber auch sinnlos vorher verrückt machen ...
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: joeblac am 02. Juni 2016, 17:29:29
@Ralf: eine Frage, wo sollte man solche evtl. Probleme denn genau ansprechen?
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: KlausP am 02. Juni 2016, 17:39:56
Auf dem Vordruck gibt es ein Feld zum Ankreuzen "Ich bitte um ein persönliches Gespräch".
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: seb88 am 02. Juni 2016, 18:39:57
sollte man Nachfragen, ob "Das alles so ok ist, oder ob man sich auf Schwierigkeiten einstellen muss?"

Bei mir ist es leider der Fall, dass ich vor einigen Jahren mal in einem Land Urlaub gemacht habe, was auf dieser kleinen Liste steht.
Beziehungen/Kontakte habe ich keine dorthin (habe ich auch dementsprechend angekreuzt bei "sonstige Kontakte [...])

Also ich fange am 01.07 bei GA an.
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: Ralf am 02. Juni 2016, 19:55:26
Dann trägst du das da ein und fertig. Wenn du keine Beziehungen dorthin hast, ist ja alles gut. Also lasst doch den Leuten ihre Arbeit machen, wenn was ist, melden die sich schon.
Titel: Antw:Fragen zeitlicher Ablauf Sicherheitsüberprüfung und nachträglicher Mietvertrag
Beitrag von: seb88 am 02. Juni 2016, 19:57:19
Japp, hast ja recht, Ralf  :-X