Guten Tag meinen Damen und Herren,
Frage meinerseits,
ich stehe vor einem Beorderungsverhältniss und mach ewine "SchnupperRDL"
Kann ich den Antrag für §10 USG jetzt schon an das Ba Pers BW mailen oder muss die Einheit noch was dazu sagen.
Danke für die Antworten.
Gruß
Ewald1925
Ihrem Heranziehungsbescheid sollten die nötigen Unterlagen beiliegen. Gemailt wird da nix. Oldschool per post nach Düsseldorf.
Natürlich geht das auch per LoNo, habe ich dieser Tage noch gehabt.
Der erste Antrag soll meines Wissens nach per Post erfolgen.
Da der Anspruch erst mit der Meldung beim TrT ( und deren Buchung im Personalsystemen) entsteht, ist ja etwas Zeit.
Ich wage zu bezweifeln, dass der TE Zugang LoNo, Intranet o.Ä. hat. Stichwort: SchnupperRDL.
Erster Antrag per Post, folgende per Mail (egal ob Lono oder was anderes...)
Hallo,
In meinem Wust an Schrifstücken die ich vom KarrC bekommen habe ist auch ein Blankoantrag für den Paragraph 10 USG dabei.
Nach einem Telefonat mit meinem S 1, sagte er das nur der Beordert Trp Teil an Angebot macht für die Dienstleistungsprämie.
Habe ich da was falsch verstanden oder ist der Vordruck auch für etwas Anderes noch gedacht?
Danke
Dumme S1 gibts in der Welt...
Der Antrag auf die Dienstleistungsprämie nach §10 Abs.1 kann von allen ausgefüllt und abgegeben werden; den Anspruch darauf begründet eine RDL über 3 Tage.
Den Antrag auf Auszahlung des Verpflichtungszuschlages nach §10 Abs.3 hängt von einem Verpflichtungsangebot des Truppenteils ab.