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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: logo am 09. Juni 2016, 21:22:38
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Hallo leute
wer kennt sich mit dem rahmenvertrag gut aus bzw mit den fragebogen aus Andernach.
als Zusatz im entlassungsbescheid steht eindeutig wegen §55 abs 2 entlassen wegen DU
könnte ich erfolg haben mit dem was der Arzt da rein geschrieben hat
da ich das fachdeutsch überhaupt nicht verstehe und keinerlei Erfahrung habe auf dem gebiet.
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zusatz
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Für Sie geht es hier um einiges. Deshalb rate ich Ihnen, sich einen spezialisierten Anwalt zu nehmen, der auch haftet, wenn er ggf. Mist baut, und keinesfalls auf Internetexpertise zu bauen, deren Qualität Sie überhaupt nicht beurteilen können.
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ich habe alles ja schon zur Prüfung eingereicht und wollte wissen ob sich jemand mit den sätzen und der DBV auskennt
DU wurde ich eben entlassen
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Du willst den Entlassungsbescheid geändert haben, damit nicht mehr §55(2) SG drin steht?
Meiner Meinung nach gehört da der tatsächlichr Entlasssungsgrund rein und das war laut Aussage deiner Scans eine Dienstzeitverkürzung. In deiner Akte muss dazu mehr stehen.
Hat denn überhaupt ein DU-Verfahren statt gefunden?
Da würde ich mich an einen Anwalt (für Wehrrecht..vielleicht Verwaltungsrecht?) wenden.
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Ich verstehe nicht, worum es Ihnen konkret geht.
Aus die Scans entnehme ich:
- Ihre Entlassung resultiert aus einer Erkrankung aus 2012
- ein formales DU-Verfahren wurde nicht eingeleitet, weil Ihre Entlassung durch eine Dienstzeitverkuerzung erfolgte
Wann wurden Sie denn entlassen?
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Du wurdest dienstunfähig entlassen, aber nicht wegen der Dienstunfähigkeit.
Worum geht es dir überhaupt?
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nein
im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche
das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht
die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt
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entlassen 2013
Info es ist nicht verjährt das ganze
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Entlassungsgrund war die Verkürzung - es gibt kein DU Gutachten.
Wer dann Versicherungsleistungen wegen DU haben möchte, hätte die Schadensminderungspflicht nicht erfüllt und ungünstige Tatsachen geschaffen ...
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nein
im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche
das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht
die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt
Ich vermute Folgendes:
- Ihre Dienstzeit wurde je nach Erfüllen bestimmter Ausbildungsabschnitte stufenweise festgesetzt.
- Auf Grund dessen, dass wegen ihrer Erkrankung ein 90/5 angelegt wurde, in dem "T5 - nicht wehrdienstfähig" stand, wurde Ihre Dienstzeit nicht auf die nächste Stufe festgesetzt sondern Sie wurden mit Ablauf Ihrer damaligen Dienstzeitfestsetzung entlassen.
Wenn das so ist, rate ich Ihnen dringend, einen Fachanwalt damit zu beauftragen, aber einen, der sich mit Wehr- und besonders Laufbahnrecht auskennt.
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Für den Fall das Sie aus dem süddeutschen Raum kommen, hier meine Empfehlung:
http://www.weberundpankl.de (http://www.weberundpankl.de)
Diese Kanzlei ist unter anderem spezialisiert auf Entlassungsverfahren nach Paragraph 55 SG.
MkG und Horrido
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P.S. und Herr Weber ist Vertragsanwalt des DBwV
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Willi... :D
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Welcher Beschwerdenbearbeiter kennt ihn nicht... 8)
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Jaja der Willi ;)
Gemäß der Seite scheint es ihn allerdings nicht mehr zu geben. Ist wohl der Sohn in die Fußstapfen getreten.
MkG