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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Der Reservist am 09. Juni 2016, 21:50:52

Titel: Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Der Reservist am 09. Juni 2016, 21:50:52
Guten Abend Kameraden.
Ich habe zwei Fragen:

1. IGF Leistungen müssen meines Wissens nach von beorderten Reservisten alle zwei Jahre erbracht werden (KLF jährlich). Wo ist dies festgelegt? Ich kann dies weder in der  Zentralanweisung B1_224_0_2 (IGF/KLF Zentralanweisung) noch in der Zentralrichtlinie A2-1300-0-0-2 (Die Reserve der Bundeswehr) finden.

2. Wie sieht es mit dem "Beherrschen der Selbst-und Kameradenhilfe", welche ja Teil IGF ist, aus?

MkG!
Titel: Antw:Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Opa_Hagen am 10. Juni 2016, 07:08:28
Guten Morgen,


"Grundsätzlich sind alle beorderten Reservisten und Reservistinnen, wie jeder Soldat und Soldatin der Bundeswehr auch, zur Teilnahme an IGF und KLF verpflichtet 1(Anlage 3). Beorderte Reservisten und Reservistinnen haben KLF jährlich und IGF zweijährlich nachzuweisen. Dies fließt entsprechend in die Beurteilungen ein."

Also, Schiessen und ABC alle 2 Jahre, KLF und SAN jährlich.

Quelle: Gemeinsames Pilotprojekt Individuelle Grundfertigkeiten / Körperliche Leistungsfähigkeit des Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. und der Bundeswehr
Titel: Antw:Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Der Reservist am 10. Juni 2016, 08:12:27
Vielen Dank für die Rückmeldung Hagen! Ich bin aber noch nicht zur Gänze überzeugt! Du zitierst und schreibst: "Grundsätzlich sind alle beorderten Reservisten und Reservistinnen, wie jeder Soldat und Soldatin der Bundeswehr auch, zur Teilnahme an IGF und KLF verpflichtet 1(Anlage 3). Beorderte Reservisten und Reservistinnen haben KLF jährlich und IGF zweijährlich nachzuweisen. Dies fließt entsprechend in die Beurteilungen ein."

Also, Schiessen und ABC alle 2 Jahre, KLF und SAN jährlich.


Da aber SAN zu IGF gehört, verstehe ich nicht wie Du daraus schlussfolgern kannst, dass SAN jährlich abzuleisten ist. Des Weiteren fand ich auf der Seite http://www.reservistenverband.de/evewa2.php?d=1404807207&menu=0110&newsid=26850& folgende Grafik:

(http://www.reservistenverband.de/custom/bilder/Nachrichten/2014/06_Juni_2014/140603_Infokasten_original.jpg)

Ich bitte um Aufklärung! MkG
Titel: Antw:Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2016, 09:28:04
@ Der Reservist:

Wer bei San ein Jahr " ausläst", bekommt die ATN nicht verlängert und darf dann im Folgejahr wieder 4 Tage Basisausbildung machen.

Unabhängig davon wäre in dem Jahr kein Leistungsabzeichen möglich.
Titel: Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Opa_Hagen am 10. Juni 2016, 09:33:11

Da scheint es im Intranet verschiedene Versionen dieser Grafik zu geben, meine hab ich von der Marine...

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Der Reservist am 10. Juni 2016, 09:36:09
Besten Dank Kameraden! Im Zweifelsfall also immer lieber auf bundeswehrforum.de als auf die offiziellen BW Seiten hören ;)
Titel: Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Opa_Hagen am 10. Juni 2016, 09:44:07
Ähem, Reservistenverband ist doch keine "offizielle" Seite der Bw, auch wenn das die dortigen Kameraden sicherlich gerne anders sehen würden;)
Titel: Antw:Vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Nachweises von IGF bei beorderten Reservisten
Beitrag von: Der Reservist am 10. Juni 2016, 09:45:30
Da hast Du natürlich recht :D