Werte Kameraden,
laut Zentralanweisung B1-224/0-2 "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (Ausb IGF/KLF)" gehören zu den KLF-Leistungen der BFT, das Kleiderschwimmen sowie der Gepäckmarsch. Ein aktiver Soldat meinte nun zu mir, dass es eine "Zentralanweisung Heer" (oder so ähnlich gebe), welche für Heeressoldaten und dementsprechend auch für nicht-aktive-Heeresbataillone gelten würde. Diese schreibt die halbjährlcihen 30min-Läufe als Zustzleistung für IGF vor. Derzeit ist eine Rückfrage und Klärung an ihn nicht möglich.
Kann jemand den Sachverhalt für mich klären?
MkG!
Also, ich bin zwar im ZSanDst, aber von HUT wird der AMILA verlangt. 30 Minuten laufen.
LUT müssen nicht und MUT dürfen den oder Kleiderschwimmen 400 meter.
Also ich bin HUT und muss nicht laufen ::)
Es besteht auch noch ein kleiner Unterschied zwischen HUT und dem Heer......
Die Weisung IGF ist, wie bereits erkannt wurde, eindeutig. Dort gibt es keinen Amila Lauf.
Wenn das Heer meint, es müsse in irgendeiner Vorschrift den Amila verlangen, bitte. Habe heute nicht wirklich geguckt, vielleicht am Montag.
Das Heer meint auch, öfter als ein Mal im Jahr marschieren zu müssen, und differenziert nach Kampf-, Kampfünterstützungs- und sonstigen Einheiten.
So schlimm? Taschentuch?
Für mich nicht, danke.
Ich laufe gerne und gehe gerne zweimal im Jahr marschieren. :)
Wie läuft das denn eigentlich ab? Kann ich bei jedem x-beliebigen Truppenteil anfragen ob ich da mal zur IGF vorbeischneien kann?
Fragen kostet nichts - als Res bei einem TrT wird aber wohl eine Zuziehung notwendig sein ( die nur der eigene TrT ausstellen kann und die Geld kostet).
Der x beliebige TrT muss natürliche keine Einladung aussprechen.
IGF KLF Veranstaltungen werden auch - zumindest in NRW - auch über den Reservistenverband angeboten.
Einfach mal dort bzw. den zuständigen FwRes kontakten.
Vielen Dank für die Rückmeldungen zum Thema. Leider wurde meine eigentliche Frage, ob na-Bataillone, die beim Heer angegliedert sind (Jäger), ebenfalls 2*jährlich einen 30min Lauf absolvieren müssen, noch nicht beantwortet. Weiß da jemand etwas konkretes? MkG!
Grundlage ist zunächst wie schon gesagt die Zentralweisung GI. Darauf aufbauend sind durch Insp H weitere Vorgaben erlassen worden. Allgemein in der Bereichsweisung D1-227/0-1500, im Detail bzw. Umsetzung dessen dann in der AnTrA 10, Kap. 7. Dabei handelt es sich in diesem Fall um den 30min Geländelauf als Leistungskontrolle, zu erbringen von allen Soldaten. Dazu zählen auch beorderte Reservisten, mMn insbesondere auch die Kameraden im JgBtl 921