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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Merados am 16. Juni 2016, 08:52:37

Titel: Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Merados am 16. Juni 2016, 08:52:37
Hallo,

ich wollte eigentlich schon immer gerne Soldat sein. Also habe ich mich vor 7 Jahren für die Laufbahn der Offiziere beworben, bin nach Köln zum Einstellungstest gefahren und habe auch eine Stelle angeboten bekommen. Die Ausbildung zum Offiziersanwärter habe ich nach bestandenem Abi angetreten. Soweit so gut. Dummerweise habe ich ein viertel Jahr vor Dienstantritt einen Tinnitus bekommen. Wurde noch im Zivilleben behandelt aber es war noch nicht weg, weshalb ich es dem zuständigen Truppenarzt nach Dienstantritt gesagt habe. Der hat mir allerdings wenig Hoffnung gemacht und meinte, ich wäre damit nicht dienstfähig. Also wurde ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet und ich wurde für DU erklärt. Das war mein kurzer Ausflug zur Bundeswehr (was mir allerdings immer noch auf der Seele weh tut, denn die kurze Zeit bei der Bundeswehr hat mir sehr gefallen).

Ich habe im Anschluss daran Medizin studiert und bin in 4 Monaten damit fertig. Da der Tinnitus auch seit 3 Jahren wieder weg ist stellt sich mir die Frage was jetzt. Gibt es eine Möglichkeit als jetzt ja wieder gesunder zur Bundeswehr zurückzukehren?
Als Reserveoffizier im Wehrdienst oder außerhalb des Wehrdienstes?

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen und gerade die Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst beim Heer für 3 Jahre würde mich sehr interessieren. Bevor ich aber anfange mir Hoffnungen zu machen wollte ich erst wissen ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt wieder zurück in die Truppe zu kommen? Wie gesagt der Tinnitus ist seit 3 Jahren weg und ich habe ein normales Hörvermögen.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten

Chris
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi am 16. Juni 2016, 09:10:49
Wie wäre es denn als Sanitätsoffizier, sofern du dein Studium auch bestehst?
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Merados am 16. Juni 2016, 09:19:36
Hallo Andi,

vielen Dank für deine Antwort. Ja Sanitätsoffizier wäre theoretisch auch eine Möglichkeit, müsste ich mich aber noch mal genauer in das Aufgabenspektrum bzw. den Einsatzbereich eines solchen einlesen. Ein Hintergedanke von mir war eben auch, jetzt noch einmal etwas komplett anderes zu machen. Ich werde ja danach noch viele Jahre als Arzt tätig sein.
Das Studium ist wie gesagt fast fertig, mir fehlt noch eine einzige mündliche Prüfung wo man eigentlich nur schwer durchfallen kann.
Es gibt halt jetzt nur noch diese Unklarheit bei mir, wegen dem DU-Verfahren vor 7 Jahren.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Niederbayer am 16. Juni 2016, 09:22:41
Naja, insofern dir die Medizin auch nach dem Studium noch zusagt, dann wäre es doch unsinnig, diese Kompetenz zeitweilig aufzugeben oder verblassen zu lassen.
Zumal du vermutlich in der Laufbahn der Truppenoffiziere finanziell mit A3 beginnen würdest, während du als mit fertigem Medizinstudium eingestellter SanOffizier mit A12 starten würdest (korrigiert mich, falls ich daneben liege).
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 09:25:40
Er steigt mit A13 ein.
Stabsarzt A13
OSA A14
OFA A15
OTA A16 ;) (analog zur Besoldung im höheren Dienst...)

Aber das ist nur Nebensache.

Die Einstellung als SanOffz wäre sogar sehr gut möglich. Wenn der Tinnitus "versiegt" ist, sonst keine Einschränkungen bestehen, könnten Sie bereits eine Bewerbung abgeben und den "Papierkram" hinter sich bringen, bis Sie fertig sind.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Niederbayer am 16. Juni 2016, 09:34:03
Ach, der Stabsarzt ist schon A13? Wusste ich gar nicht. Danke!  :)
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi am 16. Juni 2016, 09:40:54
Ärzte werden eine Besoldungsgruppe über ihrem Dienstgrad besoldet.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 09:53:18
Andi, das ist so nicht ganz richtig.
Soldaten, die die Befähigung zum höheren Dienst besitzen, ob Fach oder allgemeiner Verwaltungsdienst, werden mit mindestens A13 eingruppiert, sofern Sie Seiteneinsteiger sind. Siehe StOffz mit Befähigung zum Richteramt.
Das mit der "Besoldungsgruppe über Ihrem Dienstgrad" endet beim OTA zur Gänze, allgemeine Besoldungsgruppe für Oberste ist A16. OTA werden auch nur mit A16 besoldet, es sei denn, sie sind nach B3 eingruppiert, was für Oberste auch möglich ist.
Die Generäle werden identisch besoldet.

Echte Unterschiede gibt es somit nur für SA,OSA; der OFA ist zwar direkt A15, aber ein großer Teil der Oberstleutnante eben auch.

Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Ralf am 16. Juni 2016, 10:12:14
Zitatder OFA ist zwar direkt A15, aber ein großer Teil der Oberstleutnante eben auch.
Das ist schon ein großer Unterschied, ich ich viele Jahre in A14 bin und dann erst nach einer erneuten Auslese auf A15 komme oder direkt gleich. Und es sind weniger als die Hälfte, die A15 sind.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 10:15:11
Es ist, wie es ist.
Für die einen tragisch, für die anderen gut.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2016, 10:26:56
@ Andi:

Wenn es ist wie es ist, was es ist, muss man es auch so nennen.

Daher hat Ralf Deine sachlich nicht zutreffende Aussage berichtigt.

(Ich wollte auch schon - Ralf war schneller ...)
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 10:32:32
Hauptsache, Ihr habt Recht und die Sanis sind Abschaum :)
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2016, 10:54:08
Manche Ärzte können selbst mit berechtigter Kritik nicht umgehen ... Schade.

An den TE:

Ab zum Berater und Bewerbung abgeben - dazu med. Bericht über abgeheilte Krankheit. Viel Erfolg.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: BulleMölders am 16. Juni 2016, 10:58:30
Es Reicht!
Sollten hier keine dem TE hilfreichen Beiträge mehr kommen, dann ist hier dicht.
Streiten könnt ihr euch per PN.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 10:59:17
Zitat von: F_K am 16. Juni 2016, 10:54:08
Manche Ärzte können selbst mit berechtigter Kritik nicht umgehen ... Schade.

Also, ich kann sehr wohl mit berechtigter Kritik umgehen. Aber ich kann dieses SanDst Bashing nicht mehr hören. "Ärzte werden eine Besoldungsgruppe über Ihrem Dienstgrad besoldet" ist schlicht falsch.
Und auch bei uns gibt es eine Auslese. Die ist so gestaltet, dass eben nicht jeder OFA wird und bei A14 hängen bleibt. Da gibt es genug Beispiele, die ich anführen kann. Aber jeder Truppenoffizier, der BS ist, hat eine Chance Otl A15 zu werden. Das wurde mir zumindest von einem Personaler aus Köln so glaubhaft mitgeteilt.

Für Euch ist es nur einfach ungerecht und gemein, dass die Ärzte, die eh nichts können, miserable Vorgesetzte sind, einem besch* MilOrgBer angehören und alles kompliziert machen und, wie Andi mal sagte (sinngemäß) am Besten nie führen sollten, mehr verdienen, als die armen Truppenoffiziere. Die Armen!
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: BulleMölders am 16. Juni 2016, 11:00:22
Dicht!
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Ralf am 16. Juni 2016, 11:08:20
Alles gut?
Wo habe ich etwas geschrieben, dass die TrD arm dran sind? Wo habe ich gegen SanStOffz "gebasht"?
Natürlich hat jeder BS StOffz die Chance A15 zu werden, genauso viel wie auch General zu werden. Man muss halt nur ganz vorne dabei sein. Das ist bei SanStOffz nicht anders. Nur sind hier die Vorzeichen anders. Der OFA wird in der Masse A15 (wobei mich interessieren würde, wer das nicht wird, denn es sind ja de facto A15 Dienstposten, dann kann es doch nur SaZ betreffen, die vorher ausscheiden), der TrD eben nicht. diese Dienstposten sind in der Mehrzahl als A14 ausgebracht. Das ist ein Faktum und da braucht man doch gar nicht emotional zu werden.
Titel: Antw:Gibt es für mich einen Weg zurück?
Beitrag von: Andi am 16. Juni 2016, 11:23:00
Zitat von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 09:53:18
Soldaten, die die Befähigung zum höheren Dienst besitzen, ob Fach oder allgemeiner Verwaltungsdienst, werden mit mindestens A13 eingruppiert, sofern Sie Seiteneinsteiger sind. Siehe StOffz mit Befähigung zum Richteramt.

Nein, das werden sie nur in besonderen Fällen. Die Befähigung zum höheren Dienst ist grundsätzlich bereits nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium erreicht. Bei Seiteneinsteigern für den Dienst als Offizier des Truppendienstes wird der Einstellungsdienstgrad individuell geprüft und festgelegt. Das kann von einem Bachelor, der als Oberfähnrich eingestellt wird bis zur Einstellung als Major bei Befähigung zum Richteramt oder Hochschulabschluss mit Promotion gehen.

Zitat von: Andi8111 am 16. Juni 2016, 09:53:18
Echte Unterschiede gibt es somit nur für SA,OSA; der OFA ist zwar direkt A15, aber ein großer Teil der Oberstleutnante eben auch.

Also die A15 Dienstposten sind tatsächlich bei weitem geringer in der Anzahl, als die A14er. Laufbahnziel für TruppenStOffze BS ist und bleibt A14.
Laufbahnziel für SanStOffze BS ist übrigens A15, von daher wundert es mich schon, wenn jemand nicht nach A15 gefördert wird.
Ansonsten danke ich aber für die Klarstellung und die Erweiterung meines Horizonts. :)

Gruß Andi