Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: GoodShine63 am 19. Juni 2016, 22:38:57

Titel: Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: GoodShine63 am 19. Juni 2016, 22:38:57
Guten Tag, mein Sohn beginnt im Oktober seine Karriere in der Bundeswehr und ich als Mutter mache mir doch etwas sorgen um ihn.
Er war im Frühjahr bei einem Auswahlverfahren in München, und hat sich für zwölf Jahre verpflichtet.

Nun hat er mir erzählt, dass er nach Diensteintritt sich noch einer Überprüfung der Sicherheit oder so ähnlich unterziehen muss, er aber nur die einfachste Stufe machen müsste.

Allerdings frage ich mich als Mutter was passiert wenn er da durch fällt, ist er dann sofort arbeitslos?

Ich weiß mein Sohn hatte vor ein paar Jahren mal mit der Polizei zu tun, da er im Internet einen ,,Judenwitz" in ein Forum geschrieben hatte.
Damals war er noch Jugendlicher,  das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Ich weiß ganz sicher, dass er kein rechter ist. Er engagiert sich bei der Arbeit mit Flüchtlingen und seine Freundin ist z.B. halb Polin, halb Russin.

Jetzt mache ich mir als Mutter natürlich sorgen, dass man ihn als rechtsradikalen oder so einstuft und vor allem will ich nicht, dass er nach zwei Wochen bei der Bundeswehr arbeitslos ist.

Er macht sich darüber selbst keine Sorgen, meinte sogar er hätte was anderes mach können, bei dem er keine Überprüfung brauchen würde, was er aber nicht will und bei dem Auswahlverfahren hätte er dies angegeben, es würde aber kein Problem sein.

Was können sie mir als Mutter raten?

Titel: Antw:Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: Andi am 19. Juni 2016, 23:00:53
Loslassen. Er wird seinen Weg schon gehen.  :)

Gruß Andi
Titel: Antw:Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: justice005 am 20. Juni 2016, 06:14:20
Ich bin mir nicht sicher, ob bei einer SÜ neben dem Bundeszentralregister auch das Erziehungsregister gecheckt wird. Im Erziehungsregister müsste der damalige Vorfall drinstehen. Trotzdem ist ein Nichtbestehen der Ü1 (einfache Sicherheitsprüfung) eher unwahrscheinlich. Aber selbst wenn, erfolgt deswegen nicht zwingend eine Entlassung. Ich schlage daher vor, ganz entspannt abzuwarten.

Titel: Antw:Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Juni 2016, 14:46:33
Wer noch nie einen politisch unkorrekten Witz gerissen hat, der werfe den ersten Stein  :-X


Ehrlich, ich glaube nicht, dass es daran scheitern wird.
Titel: Antw:Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: Flexscan am 20. Juni 2016, 14:50:19
Zitat von: schlammtreiber am 20. Juni 2016, 14:46:33
Wer noch nie einen politisch unkorrekten Witz gerissen hat, der werfe den ersten Stein  :-X
Ich bis heute.

Was ist der Unterschied zwischen Windeln und Politikern? – Es gibt keinen! Beides muss man regelmäßig wechseln... aus demselben Grund.

;D
Titel: Antw:Frage einer Mutter zur Einstellung des Sohnes bei der Bundeswehr
Beitrag von: SDW am 20. Juni 2016, 19:53:04
Und selbst wenn er bei der Bw wieder gehen würde, aus welchem Grund auch immer...
Ich nehme an, er kommt frisch aus der Schule?
SaZ 12 klingt nach mindestens Fw-Eignung, da sind doch auch Zivil noch viele Wege offen.

Also für Zukunftssorgen ist es in dem Alter doch ein bisschen früh :)