Guten Morgen,
mich plagt folgendes Problem:
gestern sind mir durch Zufall die Kopien meiner Bewerbungsunterlagen von 2015 in die Hände gefallen. Ich habe alle Tests bestanden und soll zum 04.07. eingestellt werden. Beim durchblättern aus Neugier ist mir eine Ungereimtheit aufgefallen. Ich habe beim Punkt "Haben Sie finanzielle Verbindlichkeiten" Nein angekreuzt. Jetzt ist mir bewusst geworden, dass das irgendwie etwas schwammig ist. Es gab ein Darlehen auf meinen Namen, das aber nie von mir bedient wurde. Ich habe lediglich "meinen Namen hergehalten" weil meine Eltern dadurch einen günstigeren Zinssatz bekommen haben. Bezahlt wurde das Darlehen aber immer von meinen Eltern.
Mittlerweile ist das Darlehen längst abgezahlt, meine Eltern haben die Restsumme getilgt. Ich kann mir nicht erklären was ich mir dabei gedacht habe als ich Nein ankreuzte, jedenfalls wollte ich nichts wissentlich verheimlichen. Wir reden hier über eine Kreditsumme von 15.000€, also keine Summe die ich wissenlicht hätte verschweigen müssen weil sie ein Einstellungshindernis gewesen wäre. Ich möchte nicht das das irgendwann bei einer Sicherheitsüberprüfung ans Tageslicht kommt und es Konsequenzen für mich haben könnte. Ich bin wirklich eine ehrliche Haut.
- Sollte ich dem Einplaner noch nachmelden das mir dieser Fehler im Bewerbunsbogen unterlaufen ist?
- Habe ich jetzt schon mit Konsequenzen zu rechnen? Liegt bereits jetzt ein Einstellungsbetrug vor?
Danke für eure Hilfe
Wenn der Kredit längst getilgt wurde, hast du doch garkeine finanziellen Verbindlichkeiten mehr.
Das ist korrekt. Zur Zeit der Bewerbung gab es aber ein Darlehen auf meinen Namen, es wurde nur nie von mir bezahlt. Das war auch wohl der Grund warum ich beim Punkt finanziellen Verbindlichkeiten "Nein" ankreuzte. Man könnte mir jetzt also unterstellen, ich hätte beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen gelogen.
Alles in Ordnung.
Bist du dir sicher Ralf? Ich möchte keinesfalls deine Kompetenz anzweifeln, entschuldige das nachhaken. Ich mache mir jedoch ernsthaft Sorgen. Ich weiß nicht genau in wie weit oder wie tiefgehend der MAD in Einzelfällen bei einer SÜ2 prüft, aber bei einer Gegenprüfung meiner Bewerbungsunterlagen könnte dieses Missgeschick doch durchaus ans Tageslicht kommen, oder? Ich bin eigentlich eine entspannte Persönlichkeit, aber momentan bin ich echt nervös.
Ein Einstellungsbetrug kann nur dann vorliegen, wenn Sie den Vorsatz hatten, zu betrügen. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nicht aus Fahrlässigkeit heraus begangen werden.
Danke für deinen Beitrag Andi.
In meinem Fall stimmt das es kein Vorsatz war, aber rettet mich das im
Ernstfall wirklich? Behaupten es war keine Absicht kann ja im Endeffekt auch jeder. Fahrlässigkeit schützt nicht immer vor Strafe, oder?
Man kann es auch wirklich übertreiben! Diesen Vorsatz zum Betrug muss man Ihnen dann auch erst einmal nachweisen. Und nun lehnen Sie sich einfach dezent zurück und betrachten die ganze Sache als erledigt.
Mann, Mann, Mann ...
Ich schlage mal folgendes vor:
Beruhigen Sie sich.
Zum Zeitpunkt der Einstellung stimmen Ihre Angaben doch. Dann ist doch alles in Butter. Einstellungsbetrug, sofern es sowas überhaupt gibt als festen Begriff, kann es ja nur dann geben, wenn die Angaben zum Zeitpunkt der Einstellung nicht stimmen.
Und das tun die dann ja wohl, so wie ich es verstanden habe.
:)
Danke Klaus, danke Andi. Mein Blutdruck ist wieder in Ordnung, Ruhepuls passt auch wieder. :D
Thema erledigt.