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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: fuggger90 am 22. Juni 2016, 12:24:28

Titel: SaZ 4 Übergangsgebührnisse während Ausbildung
Beitrag von: fuggger90 am 22. Juni 2016, 12:24:28
Hallo,
ich bin SaZ 4 nach neuem Recht und habe somit 12 Monate Anspruch auf die Übergangsgebührnisse (50%).
Ich fange am 01.09. eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung bei der Deutschen Bahn an die nicht über den BFD angeboten wurde und bekomme dafür auch eine Ausbildungsvergütung.
Der Sozialberater hat mich schon darüber informiert das ich meine Übergangsgebührnisse (50%) auf Steuerklasse 1 und die Ausbildungsvergütung auf Steuerklasse 6 laufen lassen soll.
Jedoch konnte er und auch der BFD nicht sagen ob ich Anspruch auf einen Versorgungszuschuss (75%) oder sogar Anspruch auf den Bildungszuschuss (100%) habe.
Hat einer aus dem Forum schon einen ähnlichen Fall in der Einheit gehabt oder noch besser selber erlebt? Die Ausbildung ist erfolgt über die IHK und ich muss auch die Berufsschule besuchen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen