Guten Tag Soldaten,
ich habe mal ein kleine bescheidene Frage... Ich bin KEIN TG Empfänger nur schon mal vorab.
Ich bin SaZ habe eine anerkannte Wohnung meine 2 Kinder leben bei mir mit im Haushalt, so jetzt meine Frage besteht für noch irgendwie die Möglichkeit TG zubeantragen ohne das ich versetzt werde in meiner Versetzung zu meiner stammeinheit wurde UKV zugesagt. Ich habe die UKV natürlich nicht in Anspruch genommen. Es sind 28 km zu meinen Dienstort. Falls ihr noch andere Anregungen habt irgendwie Fahrtgeld abzurechnen oder ähnliches könnt ihr das auch gerne mitteilen.
Danke schonmal
Mit 28 km wären sie selbst mit annerkannter Wohnung nich Tg berechtigt......das beginnt erst ab 30 km.
Zitat von: Marcus2008 am 22. Juni 2016, 22:38:23
Falls ihr noch andere Anregungen habt irgendwie Fahrtgeld abzurechnen oder ähnliches könnt ihr das auch gerne mitteilen.
Jedes Jahr eine Steuererklärung machen und Werbungskosten ansetzen...
Gruß Andi
Schönen guten Tag,
ich hoffe mir kann auch jemand helfen.
Zu meiner Person: Verheiratet, zwei Kinder im eigenem Haushalt mit meiner Frau zusammen.
Ich wohne jetzt 34,6 km vom Wohnort entfernt beziehe aber kein Trennungsgeld. Jetzt ziehen wir im selben Ort um und dann habe ich eine Wegstrecke von 33,1 km zum Dienstort.
Bin ich dann Trennungsgeldberechtigt nach dem Umzug?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MKG
DerOSG
Aus meiner Sicht nein, weil die Zusage/Nichtzusage der UKV immer nur für die nächste Personalmaßnahme (Versetzung, Kommandierung) wirksam wird. Sie werden aber nicht versetzt und ziehen nicht aus dienstlicher Veranlassung um.
Ach man das ist doch echt Mist.
aber vielen Dank für die Antwort.
Zitat... Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. ...
Noch schneller? ::)
das war schnell genug ;) danke
Ggf. kann man aber etwas steuerlich geltend machen...
http://www.finanztip.de/umzugskosten/
Herr Osg.....versuchen können Sie es trotzdem beim BWDLZ.....die Damen und Herren dort gerne ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Da er aktuell kein TG-Empfänger ist und aus rein privaten Gründen umzieht... bekommt er nichts von der Bw... keine UKV und auch kein TG...
...ein unnützer Weg zum BwDLZ...
Naja... ich als Refü würde jetzt erstmal fragen
1. Wie lange ist man schon am Standort
2. Gab es ne UKV Zusage?
3. Wie alt sind die Kinder und seit wann ist man verheiratet
Folgende Hintergründe:
TG kann bis zu einem Jahr rückwirkend beantrag werden. Aber nur, wenn keine UKV Zusage vorliegt. Als Verheirateter oder lediger mit Kind gilt der Haushalt automatisch als anerkannt (sofern einer häusliche Gemeinschaft besteht).
Heißt für OSG, wenn er noch kein Jahr am Standort ist und vorher schon verheiratet war oder die Kinder auf der Welt waren und keine UKV Zusage erfolgte, dann würde ich zum Refü gehen und TG beantragen.
Zitat von: Marcus2008 am 22. Juni 2016, 22:38:23
in meiner Versetzung zu meiner stammeinheit wurde UKV zugesagt.
:-\